ver.di und TUIfly haben eine lange gemeinsame Tradition. Diese möchten wir als Aircrew Alliance gemeinsam, im Bewusstsein der bisherigen Arbeit, weiterschreiben. Lasst uns gemeinsam in der X3 Kabine und im Cockpit stark bleiben. Und auch in diesen Krisenzeiten gemeinsam für unsere Arbeitsplätze und unsere TUIfly kämpfen. 17 Flugzeute dürfen nicht unser Ziel sein!
Nach der Ankündigung der TUI fly Geschäftsführung und der Herbeiführung eines entsprechendes Aufsichtsratsbeschlusses zur Flottenreduzierung von 39 auf 17 Flugzeuge, zur Schließung der technischen Basis in Hannover sowie von 6 von 11 Crew-Standorten und dem damit einhergehenden geplanten Personalabbau von gut 900 (von knapp 2000) Vollzeitstellen, haben Mitte August die Tarifgespräche zwischen ver.di und Arbeitgeber zur Zukunft des Bodenpersonals und der Flugbegleiter*innen begonnen. Die Tarifkommission Boden & Kabine klargestellt, dass tarifliche Anpassungen nur diskutierbar sind, wenn die Geschäftsführung bereit ist, Alternativen zu dem geplanten Szenario zu denken. Wenn über den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, den Erhalt der Basis in Hannover, der Crew-Standorte, die Flottengröße und eine Zukunft für Airline und Belegschaft gesprochen werden kann, sind wir bereit, an der Erarbeitung konstruktiver Lösungen mitzuarbeiten. Zur Abfederung der finanziellen Belastungen der Corona-Krise hat die TUI AG mittlerweile einen zweiten Staatskredit bewilligt bekommen. Wenn dieser früher oder später in Anspruch genommen wird, dann hat die öffentliche Hand die TUI AG insgesamt mit 3 Mrd. Euro unterstützt. Aus diesem öffentlichen Geld entsteht eine klare Verantwortung des Bundes und der TUI AG für die Beschäftigten und die Steuerzahler*innen. Hier plant die Geschäftsführung einen Strategiewechsel und eine Restrukturierung, die weit über Corona hinaus gehen. Mit öffentlichen Geldern darf aber keine Flucht aus tarifierten und mitbestimmten Arbeitsplätzen stattfinden, keine Verlagerung essenzieller Aufgaben der Airline in Technik und Verwaltung ins Ausland, kein Wechsel zum Billig-Sub-Charter-Modell und kein brutaler Arbeitsplatzabbau, der die Zukunft von mehr als tausend Kolleg*innen und der Airline als Ganzes aufs Spiel setzt. Verantwortungsvoller Umgang mit den öffentlichen Geldern durch die TUI AG heißt vielmehr, diese Mittel nicht der Liquidität zu entziehen und für Einmalaufwendungen zur Finanzierung einer Re- bzw. Destrukturierung der TUI fly aufzuwenden, sondern gemeinsam mit den Betriebsparteien und den relevanten Gewerkschaften sozialverträgliche Alternativszenarien zu erarbeiten, die Zukunft für die Beschäftigten und die Airline bedeuten und die Liquidität des Konzerns nicht gefährdet, sondern stützt.
In den MedienDie PV Kabine hat für die Grundkursler*innen eine sehr gute Abfindungsregelung ausgehandelt. In der aktuellen Lage ist dies auch im Vergleich zu anderen Airlines ein herausragendes Ergebnis, wozu wir den GKler*innen und der PV gratulieren möchten. Wir hätten uns natürlich auch gewünscht, dass die Ausbildungen zu Ende geführt werden können. Den Umständen entsprechend ist das aber ein sehr gutes Ergebnis, dass Sicherheit und finanzielle Entschädigung für die GKler*innen der TUI fly bedeutet und die Möglichkeit eröffnet, wieder nach vorne zu blicken und mehr Freiraum für neue Entscheidungen zu haben. Das Ergebnis ist aus einem starken Zusammenspiel entstanden. Die GKler*innen haben sich für ihre Interessen stark gemacht. Sie haben sich zusammengetan und in ver.di organisiert, haben sich beraten, und gegenseitig gestärkt, den Mut gefunden auch gegenüber Politik und Presse deutlich aufzutreten. So ist von vielen Ecken der nötige Druck auf den Arbeitgeber entstanden, dass die PV die nötige Rückenstärkung hatte, um dieses super Ergebnis zu verhandeln. Das Ergebnis beinhaltet u.a., dass die GKler*innen, die bis Ende September einen Aufhebungsvertrag wirksam spätestens zum Ende des Jahres unterschreiben, ab August in die Anfangsstufe CA 1 eingruppiert werden. Darüber hinaus bekommen diejenigen, die ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Ende 2020 haben, eine Abfindung von 3.000 Euro, diejenigen deren Arbeitsverhältnis bis Oktober 2021 befristet ist, sogar von 11.000 Euro. Diese Vereinbarung gilt auch für alle GKler*innen, die das Unternehmen seit Ende Juni aufgrund der Situation freiwillig verlassen haben und beinhaltet zusätzlich ein Wiedereinstellungsrecht bis Ende 20203, wenn neu eingestellt werden sollte.
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