TUI Tarifverhandlungen aufgenommen – ver.di TKen beraten Forderungen und weiteres Vorgehen

22.07.2022 Eilmeldung

am 4. Juli 2022 haben in Hannover Tarifverhandlungen zu dem Thema Altersteilzeit begonnen. In den Verhandlungen zu der Krisenvereinbarung Anfang 2021 hatten wir eine Fortführung der Altersteilzeitregelungen gemäß den Tarifverträgen für Kabine und Boden bei der TUI Fly gefordert. Die entsprechenden Tarifverträge sind bereits Ende 2020 ausgelaufen und nicht mehr verlängert worden. Damals wurden diese Forderungen von TUI Fly abgelehnt.

Über den Konzernbetriebsrat der TUI AG konnten jetzt neue Regelungen zur Altersteilzeit erreicht werden. Da diese Regelungen bei der TUI Fly in Tarifverträgen vereinbart waren sind wir jetzt wieder in Verhandlungen.

Schon bei Beginn der Verhandlungen wurde deutlich, dass der Arbeitgeber kaum dazu bereit ist, von der Rahmenvereinbarung im Konzern abzuweichen. Zu den notwendigen spezifischen Tarifregelungen für die TUI Fly gehört für uns zunächst der Anspruch der einzelnen Kolleg*innen auf Altersteilzeit. Nach Arbeitgebersicht soll dieser sich nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ richten, d.h. das Unternehmen kann einseitig und ohne Begründung – damit willkürlich – Anträge auf Altersteilzeit ablehnen. Dieser Arbeitgeberwillkür werden wir in einem Tarifvertrag nicht zustimmen.

Auch die Frage der Berechnungsgrundlagen für das Altersteilzeitentgelt muss bei der TUI Fly anders geregelt werden. Hier geht es insbesondere um die variablen Zulagen und Zuschläge, die in der Kabine im Jahresverlauf bis zu 50, am Boden bis zu 30 Prozent der Monatsvergütung betragen können. Dazu gehören zum Beispiel die Vergütung von Mehrflugstunden oder die Schichtzulagen am Boden. Altersteilzeit müssen sich die Kolleg*innen auch leisten können ohne Altersarmut zu riskieren.

Zu beiden strittigen Themen hatten die ausgelaufenen Tarifverträge praktikable Regelungen, die so fortgeführt werden können.

Darüber hinaus beinhaltete der in der Kabine ausgelaufene Tarifvertrag weitere Angebote auch für jüngere Beschäftigte. Dazu gehörten zum Beispiel Ausbildungs- und Studienzuschüsse. Auch diese wollen wir für die Kabine – und künftig dann auch am Boden – weiterführen.

Insbesondere die Altersteilzeit hilft bei der Entlastung der älteren Kolleg*innen und gibt diesen eine vorzeitige Ausstiegsperspektive. Entlastung die angesichts der großen Belastung aller Beschäftigten bei der TUI Fly dringend geboten ist.

Aber auch die anhaltend hohe Inflation belastet uns Alle zunehmend. Angesichts eines „Einfrierens“ der Vergütungen im Rahmen der Krisenvereinbarung bis 2024 (Kabine) ist es für Viele kaum vorstellbar, wie Gasrechnungen, Tanken und insgesamt der Lebensunterhalt bestritten werden können. Die Auszahlung einer Corona-Prämie Anfang dies Jahres war dabei allerhöchstens ein „sehr kleiner Tropfen auf einem sehr heißen Stein“.

Auch wenn wir – anders als bei den Themen Altersteilzeit, Ausbildungs- und Studienzuschüsse – zur Vergütung nicht streiken dürfen (sogenannte „Friedenspflicht“) werden wir das Thema in den Verhandlungen aufgreifen. Andere Unternehmen haben aktuell gleichfalls bei laufenden Vergütungstarifverträgen einer Anhebung der Vergütungen zugestimmt und – zumindest teilweise – einen Inflationsausgleich gewährt. Dazu gehören zum Beispiel Fraground, Gate Gourmet oder die Condor.

Wir erwarten die Fortsetzung der Verhandlungen in den nächsten Wochen und werden weiter berichten.

Eure

ver.di Tarifkommissionen

TUI Fly Boden & Kabine

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