TUI: Kein Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvertrag?

03.12.2021 Eilmeldung

Das wäre nicht nur unrechtmäßig, sondern auch höchst schäbig!

Liebe Kolleginnen & Kollegen,

in den letzten Tagen haben sich bei uns einige Kolleg*innen gemeldet, dass sie dieses Jahr kein Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen haben. Es stellte sich dann heraus, dass das alles Kolleg*innen waren, die Aufhebungsverträge mit der Firma abgeschlossen haben und diejenigen, mit denen wir gesprochen haben, die das Weihnachtsgeld bekommen haben, sind ausnahmslos Kolleg*innen, die bleiben. Wir haben daher die ganz starke Vermutung, dass das System hat und möglicherweise allen Kolleg*innen mit Aufhebungsverträgen das Weihnachtsgeld vorenthalten wurde.

Sowohl unsere Tarifverträge als auch die geltende Rechtslage sind hier jedoch eindeutig!

Im §7 des VTV für den Boden als auch im §8 der beiden VTVs für die Kabine ist folgendes geregelt:

  1. Die Arbeitnehmer erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe 500,– € gemäß dem Beschäftigungsgrad des Jahres.
  2. Das Weihnachtsgeld wird im Monat November ausgezahlt.
  3. Arbeitnehmer, die später als zum 1. Januar eines Jahres ihren Dienst bei der TUlfly aufnehmen, erhalten das Weihnachtsgeld gezwölftelt nach der Zahl der Beschäftigungsmonate im Monat nach Beendigung der Probezeit. […]
  4. Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden und deren Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat bestanden hat. […]

Ein abgeschlossener Aufhebungsvertrag ist kein gekündigtes Arbeitsverhältnis, daher besteht unserer Meinung nach ein eindeutiger Rechtsanspruch auf die Zahlung!

So hat es im Übrigen auch das BAG (10 AZR 186/91) höchstrichterlich festgestellt: Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag “ungekündigt” ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich.
Wenn auch den Kolleg*innen mit Änderungskündigungen ihr Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt worden sein sollte, dann gilt unserer Ansicht nach hier das gleiche, denn eine Änderungskündigung ist noch keine Beendigungskündigung und so lange die nicht ausgesprochen ist, ist das Arbeitsverhältnis ungekündigt.

Wenn dieses Verhalten Methode hat und allen Kolleg*innen mit abgeschlossenen Aufhebungsverträgen das Weihnachtsgeld vorenthalten wurde, dann wäre das nicht nur ein unrechtmäßiges Vorgehen des Arbeitgebers, sondern in der derzeitigen Lage auch ein absolut schäbiges und fügt sich leider in ein Gesamtbild wie bei TUI fly derzeit vom Management mit den Mitarbeitern umgegangen wird.

Das Weihnachtsfest bietet dieses Jahr nicht nur wegen der Perspektive auf Arbeitslosigkeit im nächsten Jahr für viele Kolleg*innen, die das Unternehmen verlassen müssen, wenig üppige Aussichten. Wenn ihnen dann noch das ihnen zustehende Weihnachtsgeld verwehrt bleibt ist das nach vielen Schlägen in die Magengrube in den letzten anderthalb Jahren zum Abschluss noch eins mit der Rute.

So geht’s aber nicht!
Wir haben den Arbeitgeber daher heute schriftlich aufgefordert, unverzüglich die ausstehenden Weihnachtsgelder auszuzahlen und hier für Aufklärung zu sorgen!

Was könnt ihr jetzt tun?

Wir bitten Euch daher alle zu prüfen, ob ihr im November euer Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen habt.
Sollte der Arbeitgeber hier nicht unverzüglich Aufklärung leisten und das ausstehende Weihnachtsgeld auszahlen, dann kann und sollte jede*r Beschäftigte innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist von sechs Monaten seinen tariflichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Die ver.di-Mitglieder können dies selbstverständlich über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz machen.
Wir wünschen Euch, liebe Kolleg*innen, trotz allem einen schönen zweiten Advent!

Solidarische Grüße,
Eure ver.di Tarifkommission Boden & Kabine mit Marian Drews

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