EZY: Easyjet cabin crew warning strike tomorrow

EZY: Easyjet cabin crew warning strike tomorrow

09.06.2022 Pressemitteilung, Streikmeldung

ver.di is calling on the around 450 cabin crew members at easyjet Germany in Berlin to go on warning strike on Friday between 5:00 a.m. and 10:00 a.m. Passengers must expect numerous flight cancellations and delays.

The background to the warning strike is the ongoing negotiations for the employees wage-CLA of the cabin crew members. „The employers have not presented us with a new offer to increase remuneration and thus provoked the warning strike themselves,“ says Holger Rößler, ver.di negotiator at easyjet.

In the current collective bargaining negotiations, ver.di is demanding compensation for the current price increases, but at least a 5 percent increase in remuneration and a one-off payment in the amount of a monthly salary including shift and sector allowance. The term of the collective agreement should be until December 31, 2022.

„The exorbitantly increased prices and the large additional burden on board due to the chaotic restart phase of the entire industry show that our demands are more than justified. It is high time that the cabin crews were rewarded for this,” demands Rößler.

ver.di is the trade union responsible for all easyjet business areas in Germany. These include cabin, cockpit, technology and administration. The Berlin location is the only remaining base in Germany.

There is currently no new hearing date.

YVR: Lufthansa = strikebreaker – that is untrue

YVR: Lufthansa = strikebreaker – that is untrue

24.05.2021 Eilmeldung, Streikmeldung

Dear Colleagues UNITE HERE Local 40,

Dear streikers,

After the dismissal of 97 employees, the Hilton Vancouver Metrotown hotel locked out long-term employees on April 16, 2021. The responsible Canadian trade union has called for strikes in this context.

The hotel was also used by Lufthansa as a crew hotel for the YVR legs. Lufthansa has or will now change this and switch to another hotel in the city.

Our LH crews are accused of acting as strike breakers. That is absolutely wrong. There was no other option for the crews than to use this hotel. As an employer, Lufthansa selects the hotel, concludes the contracts and arranges the accommodation in the hotels. Also, the crews cannot refuse the flights with the reason that the crew hotel is on strike. The legal situation does not allow that. In this context, we have had contact with Lufthansa several times, described the issue and of course, as an ITF member union, expressed our solidarity on the subject. The incident in which strikers were injured by a bus is tragic, but it is not the responsibility of the Lufthansa crews. We wish a speedy recovery at this point!

Nevertheless, it is not tenable for us that public denunciations of individual LH crew members take place. We ask you to delete and destroy the relevant material. We are not the aggressor of the conflict and neither are our crews promoting the conflict. Please make yourself aware that by designing the campaign you are punishing the wrong people.

The crews know the pressure during a strike well enough from their own experience. But we also hope for your solidarity that our crews need their regeneration time in the hotel and that they start their return flight as carefree and rested as possible. Our crews are responsible for the safety of hundreds of passengers.

We are happy to support you as strikers with the means available to us. However, please let us treat each other in a way that does not harm us together.

The fight must be against Hilton. The fight must not be waged against our crews.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen von UNITE HERE Local 40,

Liebe Streikenden,

Nach der Entlassung von 97 MitarbeiterInnen sperrte das Hotel Hilton Vancouver Metrotown langjährige Angestellte am 16. April 2021 aus. Die zuständige kanadische Gewerkschaft hat in diesem Zusammenhang zu Streiks aufgerufen.

Das Hotel wurde auch von der Lufthansa als Crewhotel für die YVR-Umläufe genutzt. Lufthansa hat bzw. wird dies jetzt ändern und auf ein anderes Hotel in der Stadt ausweichen.

Unseren LH-Crews wird vorgeworfen, als Streikbrecher zu agieren. Das ist absolut falsch. Es bestand für die Crews keine andere Möglichkeit als dieses Hotel zu nutzen. Lufthansa als Arbeitgeber sucht das Hotel aus, schließt die Verträge und sorgt für die Unterbringenung in den Hotels. Auch können die Crews die Flüge nicht mit den Grund ablehnen, dass das Crewhotel bestreikt wird. Das erlaubt die Rechtslage nicht. Wir haben in diesem Zusammenhang mehrfach Kontakt mit Lufthansa gehabt, den Sachverhalt geschildert und natürlich als ITF-Mitgleidsgewerkschaft unsere Solidarität in der Thematik ausgesprochen. Der Zwischenfall mit der Verletzung von Streikenden durch einen Bus ist tragisch, liegt aber nicht in der Verantwortung der Lufthansa-Crews. Wir wünschen an dieser Stelle Gute Besserung!

Nichtsdestotrotz ist es für uns nicht haltbar, dass öffentliche Denunzierungen einzelner LH-Crewmitglieder stattfinden. Wir fordern Euch auf das entsprechende Material zu löschen und zu vernichten. Wir sind nicht der Agressor des Konflikts und unsere Crews fördern den Konflikt auch nicht. Macht Euch bitte bewusst, dass ihr mit der Ausgestaltung der Kampagne die falschen Menschen bestraft.

Die Crews kennen den Druck während eines Streiks aus eigener Erfahrung zu genüge. Wir hoffen aber auch auf Eure Solidarität, dass unsere Crews ihre Regenerationszeit im Hotel benötigen und möglichst sorgenfrei und ausgeruht in den Rückflug starten. Unsere Crews sind für die Sicherheit von hunderten Passagieren verantwortlich.

Gerne unterstützen wir euch als Streikende mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Bitte lasst uns dafür jedoch einen Umgang miteinader pflegen der uns gemeinsam nicht schadet.

Der Kampf muss gegen Hilton geführt werden. Der Kampf darf nicht gegen unsere Crews geführt werden.

Tarifergebnis erreicht – Arbeitsplätze gesichert, LSW Erhöhung abgewehrt

Tarifergebnis erreicht – Arbeitsplätze gesichert, LSW Erhöhung abgewehrt

09.07.2020 Streikmeldung

am heutigen Donnerstag (09.07.2020) konnte ein Tarifergebnis zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Condor erzielt werden. Die Verhandlungen waren langwierig, aufreibend und haben dennoch letztendlich in einem guten Ergebnis für uns als Beschäftigte geendet. Dem Damoklesschwert des Personalabbaus ist damit die Kraft genommen worden. Ein nachhaltiger Beschäftigtenschutz ist durch die ver.di-Tarifkommission damit bis zum 31.12.2026 erreicht. Das ist branchenweit einmalig. Auch viele weitere Punkte sind in diesen harten aber stets konstruktiven Verhandlungen besprochen und gelöst worden. Die Tarifkommission hat in den letzten Wochen hart an der Sache gearbeitet und für euch das Maximum herausgeholt.

Wir möchten Euch die Themenblöcke erläutern. Bitte beachtet, dass wir noch nicht alle Details veröffentlichen können, aber Euch so gut wie möglich jetzt schon mitnehmen wollen. Die fertig unterschriebenen Vereinbarungen werden, wie üblich, im Nachgang veröffentlicht.

Kurzarbeit

Die Kurzarbeit soll solange aufrechterhalten werden, wie die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Derzeit ist dies bis 31.03.2021 der Fall. Eine weitere Verlängerung auf maximal 24 Monate wird durch ver.di bei allen politischen Parteien durch intensive Arbeit eingebracht. Im Luftverkehrskonzept zum Restart der Branche wurde dieser Wille an Teile des Kabinetts übergeben und wir konnten Unterstützerinnen und Unterstützer aus der Politik für uns gewinnen. Wir gehen somit davon aus, dass der Bezugszeitraum erweitert wird und bringen hier auch weiterhin unsere ganze Energie ein. Wenn dem so ist, wird auch die Kurzarbeitsverlängerung seitens CFG beantragt. Was bedeutet das für Euch? Während der Kurzarbeit kann die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der Auslastungslage um 100, 50, 25 bzw. 10 Prozent der regulären Arbeitszeit abgesenkt werden. Bei der Verteilungsfrage sind ver.di, BR bzw. PV eingebunden. Sollte kein Ergebnis erzielt werden können, wird die Einigungsstelle einberufen. Es wird weiterhin eine Härtefallregelung geben. Niemand wird durch eine höhere Anzahl von Flugstunden unter die jeweiligen KuG-Bezugssätze fallen. Sollte das passieren gleicht Condor die Differenz aus. Das ist eine eindeutige Verbesserung der jetzigen Situation. Auch bei Unterbrechungen der gesetzlichen KuG-Bezugszeiträume gibt es einen entsprechenden Ausgleich durch Condor. Unsere Bemühungen in der Politik sind auch weiterhin gefragt, damit die erhöhten KuG-Bezugssätze über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden. Erfolgt keine Fortschreibung durch die Politik, endet diese Reglung unmittelbar.

Möglichkeit der Nutzung eines Rahmensozialplans nach Beendigung der Kurzarbeit Auch das ist klar, alles ist nicht Gold, dennoch konnten wir auch für weitere ggf. anfallende Härten Ausgleichsmöglichkeiten finden. Sollte sich die Produktion unserer Condor nicht weitestgehend normalisieren, greift nach Beendigung des maximalen Kurzarbeits-zeitraums ein sogenannter Rahmensozialplan. Dieser legt anhand von festgelegten Parametern fest, ob und wo ein Personalüberhang besteht. Sollte es soweit kommen, dass dieser Rahmensozialplan greifen muss, würden 2,5 Brutto-Gehälter Abfindung pro betroffenen Kollegen als Sozialplanvolumen seitens Condor veranschlagt werden. Kolleginnen und Kollegen die unter den Rahmensozialplan fallen würden, würden so Betracht werden, als hätte es die TC Insolvenz, den Condor 4.0 Tarifvertrag und alles Weitere nie gegeben. Vereinfacht: Die Berechnungsgrundlage für die Abfindungen wäre der Zeitraum vor September 2019. Nach einer eventuellen notwendigen maximal sechsmonatigen Sozialplanphase greift unser Kündigungs-schutz für ver.di-Mitglieder bis 31.12.2026 wieder vollumfänglich.

Sofortiges Freiwilligenprogram in der Kabine

Auch vereinbart wurde für alle Kolleginnen und Kollegen, die die Condor freiwillig verlassen wollen, ein sogenanntes sofortiges doppelseitiges Freiwilligenprogramm aufzulegen. Jede Kollegin und jeder Kollege kann von Condor das Angebot auf eine Abfindung von maximal 2,5 Brutto-monatsgehältern in Anspruch nehmen. Dies gilt für die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung. Eine Rückabwicklung der Tarifvereinbarung Condor 4.0 Boden und Kabine für die Mitarbeiter, die an dem Freiwilligenprogramm teilnehmen, findet hier nicht statt.

Weitere operationelle Anpassungen in Kürze:

LSW

Es gibt keine, von Condor gewünschte Umstellung der Leistungswirksamen Stunden, somit behalten alle außerfliegerischen Ereignisse (K, U, TZ, Licence, DT, Bodenereignisse) Anwendung. Damit konnten wir eine Erhöhung auf mögliche 110 Blockstunden im Monat verhindern.

Positionierung:

• Langstrecke: Deadhead-Transporte sind bei unverstärkten Flügen, die zu einer geplanten Dienstzeit von mehr als 13 Stunden und 59 Minuten führen, nur zulässig, wenn vor Ort (im Layover) eine Ruhezeit von mindestens 36 Stunden gewährt wird. Im Falle eines solchen Umlaufes wird im Nachgang an der Homebase Sonderruhezeit von einer zusätzlichen lokalen Nacht gemäß EASA CS.FTL.1.235 gewährt.

• Deadhead-Transporte, die bei verstärkten oder unverstärkten Flügen zu einer geplanten Dienstzeit von mehr als 18 Stunden und 59 Minuten führen, sind unzulässig.

• Sollte die geplante Dienstzeit mehr als 16 Stunden und weniger als 19 Stunden (bis 18:59) betragen, gilt folgende Regelung:

o Arbeitgeberseitig zugeteilte Umläufe sind auf einen Umlauf pro Monat begrenzt.

o Zwischen Check-in und Check-out, darf maximal ein Leg on duty sein

o Uns wird bei Ankunft an der Homebase aktiv ein Hotelzimmer angeboten, um eine ausgeruhte Heimfahrt zu ermöglichen. Alternativ kann diese Hotelkostenübernahme durch einen Taxitransport bis maximal 50 EUR ersetzt werden.

o Des Weiteren erhält man einen OFF 48 Tag im Folgemonat.

o Bei Dead Head Flügen auf Condor-Fluggerät erfolgt die Buchung in der bestmöglich verfügbaren Klasse. Es ist darauf zu achten, dass die Crews möglichst zusammenhängende Sitzplätze bekommen.

o Wir haben vereinbart, dass wir vom Deadhead nicht abgeladen werden dürfen. (hier wird im Hintergrund noch aktualisiert)

o Die maximale Wartezeit für den Deadhead-Transport beträgt 2,5 Stunden.

Freie Tage

• Im Rahmen einzelner Umläufe, in denen mehr als drei freie Tage hintereinander unterwegs anfallen, werden uns ab dem vierten Tag diese freien Tage auf das freie Tage Kontingent angerechnet. (max. 3 FX-Tage) Bekommen wir einen unrequesteten Umlauf mit FX Tagen zugeteilt, können wir die Durchführung eines solchen Umlaufs ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall erhalten wir für den Zeitraum des Umlaufs Reserve 10 (RES10). Der abgelehnte Umlauf kann aus dieser RES10 nicht wieder zugeteilt werden. Dieser Reserveeinsatz wird nicht auf das Jahreskontingent angerechnet.

• Uns stehen pro Monat 4 zusammen-hängende freie Tage zu, sofern innerhalb des betreffenden Monats ein Anspruch auf mindestens 7 freie Tage besteht. Die freien Tage können auch im Monatsübergang gewährt werden.

• Wir haben das Recht, die zeitliche Lage der zusammenhängenden freien Tage – auch im Monatsübergang – zu requesten.

Freizeitmodell:

Bei Ost-West oder West-Ost-Übergang werden zwischen alternierenden Umläufen nach der jeweils gültigen EASA- Regelung mindestens 3 Ruhenächte vor Ort an der Heimatbasis bereitgestellt.

Die Laufzeit des Tarifergebnisses ist bis zum 31.12.2026.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach einer turbulenten Zeit möchten wir euch, als Tarifkommission, Danke für Eure Unterstützung und Euer Vertrauen sagen. Wir haben unsere Condor in den letzten Wochen auch noch einmal ganz neu kennengelernt und sind stolz darauf, mit euch zusammen diese Krisensituation zu meistern. Auch wenn der Satz vielleicht negativ behaftet ist „wir schaffen das! Und zwar wirklich. Wir haben auch weiterhin eine schwierige Zeit vor uns. Wir sind uns mit der Geschäftsführung der Condor gemeinsam einig, dass wir damit eine Grundlage geschaffen haben, um das Schutzschirmverfahren zügig verlassen zu können und für uns eine sichere Zukunft zu schaffen.

Wir werden noch eine geeignete Möglichkeit finden, um uns euren Fragen auch zu stellen. Gebt uns hier bitte Zeit bis die Tinte richtig trocken ist.

Viele Grüße

Eure ver.di-Tarifkommission

Tuifly Tarifergebnis gesichert!

Tuifly Tarifergebnis gesichert!

13.12.2019 Streikmeldung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute können wir endlich das Ergebnis unserer Tarifverhandlungen veröffentlichen.

Wie ihr Euch erinnert, waren wir Mitte des Jahres zu sehr ambitionierten MTV-Verhandlungen angetreten.

Mit der Insolvenz der Thomas Cook, dem Umdenken des Konzerns und der seit Jahren von uns in allen Gremien geforderten Zukunftsperspektive für unser Unternehmen, nahmen die Verhandlungen dann einen etwas anderen Verlauf.

Selbstverständlich wollen wir diesen neuen Weg, den Aufbau einer Langstrecke und den Ausbau unserer eigenen Mittelstrecke unterstützen. Gute, sichere und moderne Arbeitsbedingungen sind für uns natürlich Voraussetzung für eine tragfähige Zukunft.

Für den Arbeitgeber standen dagegen Einsparungen und Produktivitätssteigerungen sowie eine längerfristige Planbarkeit der Kosten im Fokus.

Wir konnten uns in langwierigen Verhandlungen auf den folgenden Kompromiss verständigen. Es waren sicherlich für uns alle sehr anstrengende und intensive letzte Monate. Wir denken, dass wir für uns TUI fly Beschäftigte, für das Unternehmen und den Konzern ein insgesamt sehr gutes Ergebnis erzielt haben. Dies war nur möglich durch ein gutes Zusammenspiel unserer ver.di-TK mit unserer Verhandlungsführung und den Arbeitnehmervertretern im Betrieb und im Aufsichtsrat und natürlich vor allem mit euch und durch eure Unterstützung als ver.di-Mitglieder. Nur gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir gute Tarifergebnisse erreichen: DANKE

Für alle Beschäftigten am Boden und in der Kabine sowie die Azubis haben wir uns auf eine lineare Gehaltserhöhung von 2,5% ab dem 01. Januar 2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten verständigt, die Vergütungstabellenwerte erhöhen sich jedoch um mind. 55,00€ beim Kabinen- und Bodenpersonal.

Wir hätten gerne auch schon jetzt mit dem Arbeitgeber eine Einigung zur Fortführung ATZ über 2020 hinaus erzielt. Der Arbeitgeber war da aber im Moment noch überhaupt nicht gesprächsbereit. Der Tarifvertrag läuft noch ein Jahr, wir werden also nächstes Jahr den Arbeitgeber rechtzeitig zu Verhandlungen zur ATZ auffordern und mit eurer Hilfe werden wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen.

Auf den folgenden Seiten möchten wir euch nun die weiteren Ergebnisse für die Azubis, die Kabinen- und die Bodenbeschäftigten im Einzelnen erläutern.

Wenn ihr Fragen und Feedback habt, meldet euch gerne bei uns!

Wir wünschen euch an dieser Stelle schon mal eine schöne Weihnachtszeit!

mehr unter: www.verdi.aero

Für das Kabinenpersonal konnten wir folgende Ergebnisse erzielen:

VTV Nr. 7 und VTV Nr. 30

 Das Abwesenheitsgeld wird von 1,70€ auf 1,85€ erhöht

 Es wird für jede dienstliche Tätigkeit Abwesenheitsgeld gezahlt

 Bei All-Inclusive Verpflegung wird kein Abwesenheitsgeld mehr gezahlt

 Zukünftig gibt es im Rahmen einer Zusatzvereinbarung bei Office-Tätigkeiten einen einheitlichen Mehrflugstundenausgleich

MTV Nr. 2

§ 12 Max. tägliche Flugdienstzeiten

 Auch am 5. Tag darf das Dienstende bis 23:59 Uhr geplant werden

 Der Rhythmuswechsel früh-früh-spät und früh-spät-spät ist möglich

 Änderung der definierten Nachtflugzeit von 0:00 Uhr bis 4:59 Uhr auf 0:00 Uhr bis 4:45 Uhr

 Nach einem Übernachtflug darf kein weiterer Dienst stattfinden, ein Proceeding an die Homebase ist erlaubt. Auf Verlangen des Arbeitnehmers erfolgt dieses Proceeding erst nach der Ruhezeit.

 WOCL Pay: Finanzieller Ausgleich für die besonderen Belastungen auf Nachtflügen. Flugdienstzeiten, die zwischen 0:30 Uhr Ortszeit und 4:44 Uhr stattfinden, werden je angefangene Stunde mit 15 € brutto zusätzlich vergütet.

§ 15a Ruhezeit

 Änderung der Ruhezeit nach Flugdienstzeiten von mehr als 11:35 Stunden von 14 Stunden auf 13 Stunden

 Regelung von Back to Back Einsätzen:

Auf freiwilliger Basis ist ein Back to Back Einsatz gestattet. Der Arbeitnehmer hat einmalig zum 31.01. jeden Jahres die Möglichkeit verbindlich sein Einverständnis dazu zu erklären.

(Back to back bedeutet, dass man nach einer Rückkehr an die Homebase nicht nach Hause fährt, sondern an der Homebase einem Hotelaufenthalt zustimmt, und somit eine kürzere Ruhezeit auslöst. Das könnte z.B. auch bei der Langstrecke bedeuten dass man nicht die vorgeschriebenen lokalen Nächte und damit natürlich oft mindestens 2-3 Tage bekommt, sondern nach einer Ruhezeit eine weitere Langstrecke antritt. Für Kollegen, die zum Dienst shutteln, ist das evtl. interessant. Aber dabei muss natürlich beachtet werden, dass man bei Verspätung auch mal nach einem „normalen PMI“ ins Hotel gehen muss, um den geplanten Umlauf am nächsten Tag noch darstellen zu können.)

§ 15 b Bereitschaft

 Ein Recurrent kann nicht unmittelbar aus dem Standby angeordnet werden, es sei denn, der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden. Ansonsten muss eine Vorankündigungsfrist von 72 Stunden eingehalten werden.

 Die Dauer eines Bereitschaftsdienstes wird von 12 auf 10 Stunden abgesenkt.

 Sollte ein Abruf außerhalb des Standbys stattfinden, muss die Ruhezeit zwischen der Benachrichtigung und dem Dienstbeginn 12 Stunden betragen (vorher waren es 10 Stunden).

 Im „Hapag-Sommer“ (01.April bis 31.Oktober) können max. 6 Standby Dienste gesetzt werden.

 Im „Hapag-Winter“ (01.November bis 31.März) können max. 3 Standbys mit 60 Minuten Vorankündigungsfrist und max. 3 Standbys mit 90 Minuten Vorankündigunsfrist gesetzt werden.

§16 freie Tage am dienstlichen Wohnsitz

 Es werden pro Monat 7 requestbare Kringel-OFF Tage gewährt.

 Reduzierung bei Urlaub oder ähnlicher Abwesenheit:

Reduzierung bei 1 – 7 Abwesenheitstagen; keine

Reduzierung bei 8-17 Abwesenheitstagen auf 2 Tage

Bei mehr als 17 Tagen Abwesenheit besteht kein Anspruch auf Kringel-OFF Tage.