GWI: Wir bringen uns ein – Für ein gutes Ergebnis!

Airbus A320 D-AGWJ of Germanwings is towing by vehicle on airfield before departure

GWI: Wir bringen uns ein – Für ein gutes Ergebnis!

22.01.2021 Infos rund ums Fliegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                                                         

seit ein paar Tagen wissen wir, dass die ver.di Tarifkommission bei der Eurowings Kabine als Mehrheitsgewerkschaft in der EWG Kabine die Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag „Einstellungen und Auswahl“ führt. Eurowings hat die laufenden Verhandlungen mit ver.di über die One App bestätigt. Von diesem Tarifvertrag sollen u.a. wir als GWIler profitieren.

 

ver.di hat aufgerufen, dass wir uns in die Verhandlungen einbringen können und einen transparenten Austausch zugesagt. Ein Instrument dafür sind die Tarifberater. Wir haben uns dazu entschieden, das Angebot in Anspruch zu nehmen und uns als Tarifberater aus der GWI Kabine in die laufenden Verhandlungen einzubringen. Wer wir sind?

 

 

Innerhalb von wenigen Tagen haben wir einen sehr guten Austausch mit der EWG Tarifkommission aufgebaut und uns bereits mehrmals virtuell „getroffen“. Selbstverständlich können weitere Kolleginnen und Kollegen sich als Tarifberater aus der GWI einbringen. Wir stehen euch auch für eure Fragen und Anliegen zur Verfügung.

 

Auch wir möchten euch nochmal herzlich zum ver.di Talk für uns als GWI Kabine am Samstag (23.01.) ab 16 Uhr über Zoom einladen. Dort berichten wir gemeinsam mit der EWG Tarifkommission über die laufenden Verhandlungen und ihr könnt alle eure Fragen loswerden. Die Einwahldaten erhaltet ihr per SMS oder WhatsApp unter 0175-9722674.

 

Wir freuen uns auf euch!

 

Eure Tarifberater aus der Germanwings Kabine

Stillen im Flugdienst – Seit Jahren ungelöste Probleme

Stillen im Flugdienst – Seit Jahren ungelöste Probleme

14.01.2021 Infos rund ums Fliegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Jahrzehnten hat sich die Gesetzgebung in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterentwickelt und einige Neuerungen mit sich gebracht, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch abseits des klassischen Familienbildes verbesserte. Als wegweisende Neuerungen galten bisher etwa die Einführung von Elterngeld und Elternzeit und die spätere Flexibilisierung als Elterngeld Plus. Sowohl staatliche Förderungen als auch Verpflichtungen der Arbeitgeber sollten ein Umfeld schaffen, in dem sich Mütter und Väter nicht mehr die Frage stellen müssen sollten, ob Karriere und Arbeit einem Kinderwunsch entgegensteht.

Jedoch blieb ein wichtiger Aspekt bisher außen vor: Stillende Mütter sahen sich damit konfrontiert, dass sie sich nicht sicher sein konnten, ob ihr Arbeitsplatz negative Auswirkungen auf den Stillvorgang hatte oder ob sie neben der Durchführung ihrer Arbeit überhaupt stillen konnten. Das änderte sich am 01.01.2018mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes.

Die Freiheit, Stillen zu können, ist gesundheitsfördernd und zentraler Aspekt von Gleichberechtigung

Stillen sollte sowohl im beruflichen Umfeld als auch im täglichen Leben jederzeit und ohne Barrieren möglich sein. Gestillte Säuglinge werden seltener krank als nicht gestillte, sie leiden unter anderem seltener an Atemwegsinfekten, Durchfallerkrankungen und Übergewicht im späteren Leben. Aber auch Mütter profitieren davon, ihr Kind zu stillen: das Risiko sinkt an Brust- und Eierstockkrebs, Osteoporose, Diabetes Typ 2 oder Übergewicht zu erkranken. Durch die Ausschüttung der Hormone Oxytocin und Prolaktin leiden stillende Mütter weniger unter Stress und sie sind mit ihren Säuglingen mobiler, weil Muttermilch immer verfügbar ist. Darüber hinaus fördert das Stillen die emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind. Das alles sind wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Bisher waren viele Mütter gezwungen frühzeitig auf das Stillen zu verzichten oder unter finanziellen Einbußen Elternzeit zu beanspruchen, weil der Arbeitsalltag nicht mit dem Stillen vereinbar war.

Mit einem sehr hohen weiblichen Anteil des Kabinenpersonals und dem in Bezug auf das Stillen schwierigen Arbeitsplatzes im Flugzeug, ist dieses Thema für uns von besonderem Interesse. Aber auch für Mütter, die im Cockpit beschäftigt sind, stellt sich die Frage, wie Stillen und Arbeit miteinander vereinbar ist.

Rechte von Müttern und Kindern gestärkt

Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes hat der Gesetzgeber die Rechte von stillenden Frauen am Arbeitsplatz neu geregelt und damit auch die Mitverantwortung der Arbeitgeber für die Gesundheit und Unversehrtheit von Müttern und Kindern hervorgehoben.

Neben verschiedenen Einschränkungen bei der Arbeitsplatzgestaltung haben Arbeitgeber stillende Frauen am Arbeitsplatz auf deren Verlangen während der ersten 12 Monate nach der Entbindung, für Stillpausen freizustellen. Auch über über die ersten 12 Lebensmoate des Kindes hinaus dürfen Arbeitgeber stillende Frauen keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, die für sie oder Ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen.

Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund einer hierfür durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen oder psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Das bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die Mutter und das Kind hat.

Was bedeutet das in der Realität von Flugbetrieben?

Seit der Novelle des Gesetzes 2018 sind alle Airlines dazu verpflichtet, im Rahmen einer entsprechenden Analyse zu beurteilen, wie während der Arbeitszeit Stillpausen gewährt werden können und wo Gesundheitsgefahren für Mütter und deren Kinder abgewehrt werden. Wie offensichtlich ist, sind diese Fragen in einem Flugbetrieb nicht einfach zu beantworten.

Mit welcher Dienstplangestaltung kann gewährleistet werden, dass Stillpausen gemacht werden können? Wie kommt die Mutter während des Dienstes zu ihrem Kind? Ist die Qualität der Muttermilch etwa durch ionisierende Höhenstrahlung oder durch mögliche Fume-Events gefährdet? Können sich physische Einflüsse wie Abbremsungen, Erschütterungen oder Turbulenzen negativ auf das Milchdrüsengewebe auswirken? Stellen die Gurte eine Gefahr dar? Das sind Beispiele für Fragen, die es zu beantworten gilt.

Speziell luftfahrtrechtliche Einschränkungen oder Vorgaben für stillende Frauen, die den Beruf der Flugbegleiterin ausüben, und/oder für den Einsatz von stillenden Frauen – z.B. gemäß Verordnungen oder den nationalluftrechtlichen Vorschriften,-bestehen bislang nicht. Eine Gefährdungsbeurteilung muss allerdings sämtliche Gesundheitsgefahren mit einbeziehen, denen das weibliche Kabinenpersonal ausgesetzt ist.

In vielen Flugbetrieben diskutieren Arbeitgeber mit Betriebsräten und Personalvertretungen über diese Fragen. Nur in sehr wenigen Fällen ist bisher eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung fertiggestellt worden. Wo keine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema vorliegt, sind stillende Frauen entweder an einem Arbeitsplatz einzusetzen, für den eine Gefährdungsbeurteilung existiert oder unter voller Zahlung des Mutterschutzgeldes von der Arbeit freizustellen. Gefährdungsbeurteilungen, die bisher fertiggestellt wurden, gehen von einer erhöhten Gefährdung aus und verfügen Freistellungen der im Flugzeug beschäftigten Mütter.

Da nur selten alternative Arbeitsplätze angeboten werden können, bedeutet dies faktisch, dass momentan in Deutschland meist stillende Mütter im Flugdienst von der Arbeit befreit werden. Flugbegleiterinnen und Pilotinnen, die sich nicht sicher sind, ob eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung existiert oder was der Inhalt ist, können sich bei ihrer

Personalvertretung bzw. bei ihrem Betriebsrat informieren oder alle Gefährdungsbeurteilungen beim Arbeitgeber einsehen.

Handlungsbedarf bei einheitlichen Standards

Wir müssen uns damit auseinandersetzen, ob eine Airline überhaupt die gesetzlich geforderte Freistellung für Stillzeiten gewährleisten kann, denn eines ist klar: Der Säugling ist – solange die Mutter fliegt – unerreichbar. Während etwa branchenweit anerkannt ist, dass die Gefährdung während der Schwangerschaft für werdende Mütter und das ungeborene Kind so signifikant ist, dass eine Befreiung von Schwangeren vom Flugdienst zwingend erfolgt, hat sich die Erkenntnis bei stillenden Müttern bisher noch nicht überall durchgesetzt. Langzeitstudien zu Auswirkungen der Strahlenbelastung und Fume-Events auf Mütter, Muttermilchqualität und damit auch auf Säuglinge sind bisher nicht verfügbar. Schon alleine Umstand, dass in fast allen deutschen Flugbetrieben seit Jahren ohne Erfolg nach einer zufriedenstellenden Lösung gesucht wird, zeigt, dass zu diesem Thema Handlungsbedarf besteht.

Die Forderung des Aircrew Alliance Health Komitees ist es deshalb, deutschlandweit eine einheitliche Regelung bezüglich stillender Mütter im Kabinenbereich, zu erreichen, die jegliche Benachteiligung von stillenden Müttern unterbindet und gleichzeitig den Schutz von Mutter und Kind gewährleistet. Wir sehen gegenwärtig den Einsatz stillender Mütter an Bord aus gesundheitlichen aber auch aus sicherheitsrechtlichen Aspekten für äußerst kompliziert an.

Wir vom Aircrew Alliance Health Komitee wünschen euch auf diesem Wege ein gesundes neues Jahr und halten euch auf dem Laufenden bezüglich der Entwicklungen.

Euer Aircrew Alliance Health Komitee

Der Einfachheit halber haben wir euch die relevanten Auszüge aus dem Mutterschutzgesetz hier gebündelt.

§ 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes

(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.

(4) Dieses Gesetz gilt für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend

§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen.

(2) Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.

§ 5 Verbot der Nachtarbeit

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind.

§ 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wenn

1. sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,

2. eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,

3. der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und

4. insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.

Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

(1) Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Entsprechendes gilt zugunsten einer Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

(2) Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.

§ 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung

(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Soweit es nach den Vorschriften dieses Gesetzes verantwortbar ist, ist der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden oder ausgeglichen werden.

(2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist. Eine unverantwortbare Gefährdung gilt als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber alle Vorgaben einhält, die aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird.

(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.

(4) Alle Maßnahmen des Arbeitgebers nach diesem Unterabschnitt sowie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 müssen dem Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Arbeitgeber hat bei seinen Maßnahmen die vom Ausschuss für Mutterschutz ermittelten und nach § 30 Absatz 4 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen; bei Einhaltung dieser Regeln und bei Beachtung dieser Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in diesem Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind.

§ 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

(3) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen zu berücksichtigen.

(4) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen

1. in Räumen mit einem Überdruck im Sinne von § 2 der Druckluftverordnung oder

2. im Bergbau unter Tage.

For The Best New Normal – Ein Rückblick

For The Best New Normal – Ein Rückblick

05.11.2020 Eilmeldung, Infos rund ums Fliegen

Zur Videobotschaft https://share.vlognow.me/s/1236535

Am 28. Oktober 2020 hatte die ver.di Bundesfachgruppe Luftverkehr zusammen mit der Aircrew Alliance zum Kick-Off „For The Best New Normal“ im Luftverkehr eingeladen. Einem ersten Aufschlag einer nun regelmäßig stattfindenden Veranstaltungsreihe von ver.di und Aircrew Alliance mit Vertretern aus Politk, Wirtschaft(sverbänden) und Unternehmen des Luftverkehrs. Durch COVID-19 im digitalen Format, Fast 30.000 Kolleg*innen beteiligten sich über die Videokonferenzsysteme oder verfolgten die Veranstaltung in Social-Media-Kanälen oder über den Live-Stream im Internet. Dabei waren alle Bereiche des Luftverkehrs vertreten: Von den Bodenverkehrsdiensten (BVD), den Sicherheitsdienstleistern, den Flughäfen, aus allen Bereichen der Lufthansa wie auch das fliegende Personal aus Cockpit und Kabine aller anderen in Deutschland operierenden Airlines.

Eine beeindruckende Teilnahmeresonanz, die jedoch auch zeigt, dass die Beschäftigten im Luftverkehr viele Fragen, Sorgen und Ängste haben. Sie wollen eine Perspektive, eine Zukunft für ihre Tätigkeit im Luftverkehr sehen. Das wurde auch in den hunderten Fragen der Teilnehmer*innen deutlich, die uns vor und während der Veranstaltung zugegangen waren.

In ihrer einführenden aktuellen Bestandsaufnahme hat Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr, deutlich gemacht, welche Risiken wir sehen, wenn die einzige Antwort der Airlines im Restart ein erneuter Wettbewerb um möglichst billige Ticketpreise ist.

Schon jetzt sind wir von nahezu allen Arbeitgebern im Luftverkehr aufgefordert, „Krisenvereinbarungen“ zu treffen. Damit sollen bestehende tarifliche Leistungen abgesenkt werden, einige Arbeitgeber fordern bis zu 30 % Vergütungseinbußen! Oft wird das nicht nur mit den aktuellen Einnahmeausfällen, sondern darüber hinaus mit einer Neuaufstellung im Dumping-Wettbewerb begründet. Viele Arbeitgeber haben bereits die Streichung von Arbeitsplätzen angekündigt.

Gerade vor diesem Hintergrund begrüßt ver.di die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende 2021 und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes von 80 bzw. 87 % des Nettoentgeltes.

Durch Fluktuation, das Auslaufen befristeter Verträge oder die Beendigung von Leiharbeit arbeiten heute bereits deutlich weniger Menschen im Luftverkehr.

Diese Krisenbeschreibung führte auch direkt zu dem Thema für die Paneldiskussion: „Einfach weiter so? Auf Kosten der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen für 5 Euro nach Mallorca?“

Für die Paneldiskussion waren Christine Behle als unsere stellvertretende ver.di Vorsitzende, Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS), Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Mathias von Randow vom Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eingeladen. Digital zugeschaltet waren Claudia Amir, ver.di Bundesfachgruppenvorsitzende Luftverkehr und BR-Vorsitzende Fraport sowie Christian Hirsch, KBR-Vorsitzenden der Deutschen Lufthansa AG.

Moderiert hat Fani Zaneta, persönliche Referentin der stellvertretenden ver.di Vorsitzenden.

Grundlage für die Diskussion war das ver.di Luftverkehrskonzept, dass die Bundesfachgruppe im Sommer 2020 vorgelegt hat. Es beschreibt wie der Luftverkehr bei einem Neustart nach der Pandemie anderen Kriterien außer Wettbewerb und Preisdruck gerecht werden kann. Es enthält Forderungen nach einem anderen Verständnis des Luftverkehrs als europäische und globale Verkehrsinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung, verstärkten Klimaschutz und Nachhaltigkeit und einer größeren Bedeutung sozialer Kriterien insbesondere bei der Gewährung von Staatshilfen.

Christine Behle stellte das Luftverkehrskonzept in den Fokus ihrer Ausführungen und machte deutlich, dass wir damit auch der Arbeitgeberlogik, nach der die Personalkosten in gleichem Umfang wie die Umsätze sinken müssen, etwas entgegensetzen wollen. Nur so könne es gelingen, in der Zukunft wieder Arbeitsbedingungen zu erreichen, die es den Beschäftigten ermöglichen, ihre Gesundheit zu erhalten und ihrer Arbeit nachzugehen, ohne dabei krank zu werden.

Dabei zeigen wir auch, dass Klimaschutz und Beschäftigung kein Gegensatz ist. Viele Maßnahmen für mehr Klimaschutz an den Flughäfen, am Boden, in der Technik und bei den Airlines können auch mehr Beschäftigung generieren.

Wir wollen einen anderen Luftverkehr, bei dem soziale, gesundheitserhaltende, ökologische und nachhaltige Kriterien verstärkt Beachtung finden.

Enttäuschend waren die Antworten der beiden Staatsekretär*innen. Zunächst haben wir jetzt die Krise zu überwinden, danach sehen wir weiter, war die zentrale Aussage in dieser Runde. Wichtig sei jetzt, mit Staatshilfen den Unternehmen zu helfen und große weitere Insolvenzen zu verhindern. Damit würde auch die Infrastruktur gesichert. Angesprochen auf die Bedeutung der Beschäftigten, die mit ihrer Arbeit dafür sorgen, dass diese Infrastruktur auch funktioniert, kamen wenig konkrete Antworten. Anette Kramme verwies auf die verbesserte Unterstützung für Qualifizierungsmaßnahmen des Sozialgesetzbuches. Steffen Bilger beantwortete Fragen nach sozialen Kriterien bei der Vergabe von Staatshilfen mit dem pauschalen Hinweis, dass „der Staat nicht der bessere Unternehmer“ sei.

Eine Meinung, der sich auch Mathias von Randow anschloss. Darüber hinaus begrüßte er die schnelle Reaktion der Politik im Frühjahr, mit der die für den Erhalt der Unternehmen erforderlichen Liquiditätshilfen und die Regelungen zur Kurzarbeit möglich wurden. Er betonte dabei auch die gemeinsame Verantwortung der Sozialpartner. Soziale Kriterien? Fehlanzeige! Antwort auf die Frage, dass einige Unternehmen die Krise missbrauchen wollen, um Tarifverträge zu verschlechtern oder zu unterlaufen – Fehlanzeige! Verantwortung der Sozialpartner?

Claudia Amir warb noch einmal dafür, den Restart im Luftverkehr für eine Neuausrichtung des Luftverkehrs und für einen verstärkten Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Passagiere zu nutzen. Viele Probleme der Beschäftigten basieren auf einem ruinösen Wettbewerb nach 25 Jahren der Liberalisierung und der Dereguelierung. Wir brauchen eine „Kehrtwende“. Ein einfaches „Weiter so“ nach der Krise hätte katastrophale Folgen für die Beschäftigten, die Passagiere und die Umwelt. Dabei fragte sie gegenüber der Politik auch nach deren Verantwortung für die Beschäftigten.

Abschließend machte Christian Hirsch die wichtige Rolle der Mitbestimmung in dieser Krise deutlich. Am Beispiel Lufthansa erläuterte er, mit welchen Forderungen Arbeitnehmervertretungen und Tarifkommissionen konfrontiert werden und welche Verantwortung sie dabei tragen. Dabei warb er auch für mehr Vertrauen in die Mitbestimmung, die aktuell eher als „lästiger Zwischenschritt bei der Umsetzung von Maßnahmen gesehen“ wird.

Dabei sind die Vorgänge bei der Lufthansa vielleicht prominenter als bei anderen Unternehmen, die Arbeitgeberforderungen sind jedoch weitestgehend ähnlich. Egal ob bei kleineren Bodenverkehrsdienstleistern, kleinen und großen Flughäfen oder bei den Airlines: Personalabbau, Lohnkürzungen, Einschnitte bei der betrieblichen Altersversorgung sind die Antworten der Arbeitgeber auf die Krise!

Gegenüber der Politik warb er für eine Rückkehr zur sozialen Marktwirtschaft. Mit den aktuellen Staatshilfen wird kein sozialverträglicher Personalumbau sondern vielmehr der Weg vom Kurzarbeitergeld zum Arbeitsamt finanziert. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein. Er formulierte einen Appell an die Bundesregierung: „Helfen Sie den Menschen!“

Angesichts der vielen hunderte Fragen der Teilnehmer*innen, Fragen nach sozialen Kriterien, wie Tarifflucht vermieden werden kann, welche Qualifizierungschancen es gibt, wird es Transfergesellschaften geben, gibt es einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen müssen die Beiträge der Paneldiskutant*innen enttäuschend gewesen sein. Die allermeisten Fragen blieben unbeantwortet.

Die ver.di Bundesfachgruppe hat diesen Branchendialog als Kick-Off für weitere Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten konzipiert. In den nächsten Monaten werden (digitale) Gesprächsrunden zu spezifischen Themenblöcken des Luftverkehrskonzeptes angeboten. Zu diesen Themen gehören der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur als Dienstleistung im allgemeinen Interesse und die Bedeutung der Beschäftigten, Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Passagiere, Nachhaltigkeit und Klimaschutz und zur Gestaltung des Transformationsprozesses unter Mitnahme der Beschäftigten.

Die alle Themen verbindende Fragestellung für die ver.di Bundesfachgruppe wird auch weiterhin die Zukunft des Luftverkehrs nach Covid-19 und die Perspektive für Arbeit und Beschäftigte bleiben.

Wie es jetzt weiter gehen soll, beschreiben Mira Neumaier und Christian Hirsch in ihrer Videobotschaft. Diese findest Du hier: https://share.vlognow.me/s/1236535

Was uns hier jetzt um die Ohren fliegt, ist der Wahnsinn

Was uns hier jetzt um die Ohren fliegt, ist der Wahnsinn

24.09.2020 Infos rund ums Fliegen
„Es ist sehr zäh, wir müssen zäher sein und durchhalten.“
Nicole K., 47 Jahre, ist Flugbegleiterin bei der Lufthansa

„Ich war zuletzt im April unterwegs auf der Kurzstrecke, da haben wir noch Leute aus Risikogebieten abgeholt. Seither warte ich auf einen Dienstplan. Im Mai wurde ich auf Kurzarbeit gesetzt. Für mich persönlich begann die Corona-Krise aber schon im Januar in Shanghai, als wir erfuhren, dass die Stadt nicht so leer ist, weil Chinesisches Neujahr ist, sondern weil die Lage wegen Corona brenzlig wurde. Gleichzeitig fiel in Wuhan der Lockdown, und wir sollten das Hotel bis zum Rückflug nicht mehr verlassen. Schon auf dem Rückflug sind wir mit Masken an Bord geflogen, und das wurde dann ganz schnell Standard bei den Crews. Die Situation an Bord hat sich peu à peu verändert, bis auch alle Passagiere Masken tragen mussten.

Wir hatten SARS, wir hatten den 11. September, aber das, was uns hier jetzt um die Ohren fliegt, ist auf gut Deutsch der Wahnsinn und schockiert uns alle. Und dass es so lange dauert, damit hat niemand gerechnet. Es ist sehr zäh, wir müssen zäher sein und durchhalten.

Wir haben seit Beginn der Krise keine geplanten Dienste mehr, sondern nur noch Bereitschaftsdienste. Wir werden ganz spontan eingesetzt, es ist auf nichts mehr Verlass. Ich fühle mich manchmal sehr hilflos deswegen. Ich bin früher Krankenschwester gewesen und habe zunächst gedacht, das ist ein Grippevirus, das wird nicht so schlimm. Tatsächlich ist es zu einer Katastrophe geworden für so viele Branchen, wir sind da ja nicht allein. Trotzdem habe ich mich während des Lockdowns oft allein gefühlt. Ich bin mal für die Lufthansa hierher nach Frankfurt gezogen, dass ich dann auf einmal nicht mehr einfach zu meinem Vater nach Nordrhein-Westfalen oder zu Freunden konnte, das war schwierig für mich. Da war ich wirklich froh, dass ich den Kontakt zu den Kolleginnen in einer Whats-App-Gruppe und auf Facebook hatte. Da schrieb auch mal jemand nachts um halb zwei, „Leute ich kann nicht schlafen, ich habe einfach Angst“. Und da war dann immer jemand da, der auch wach war und geantwortet hat, „hallo, schreib mir, ruf mich an, lass uns reden“. Dieser Zusammenhalt ist großartig.

Wir sind alle sehr gut vernetzt, haben eine ganz große Facebook-Gruppe, in der von den 22.000 Beschäftigten mittlerweile 11.000 drin sind. Ich erhalte wie die meisten anderen Kurzarbeitsgeld, das derzeit auch immer noch etwas von der Lufthansa aufgestockt wird. Ich bin froh über das Kurzarbeitsgeld und hoffe, dass wir noch lange vom Thema Kündigung verschont bleiben.

„Ich möchte weiter fliegen“
Nicole K., 47 Jahre, ist Flugbegleiterin bei der Lufthansa

Ich würde in meinen alten Beruf zurückkehren, wenn es die einzige Alternative bliebe. Das wäre ein bisschen ein Abenteuer, nach fast 24 Jahren zurück ins Krankenhaus zu gehen. Aber eigentlich möchte ich weiter fliegen. Ich mag diesen Beruf sehr, den täglichen Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen und gerade in der derzeitigen Situation auch mit den unterschiedlichsten Problemen: „Habe ich die richtige Maske auf?“ – „Oh, ich muss eine Einreisekarte ausfüllen, können Sie die bitte mal auf Italienisch übersetzen?“ Das finde ich großartig, das reizt mich. Es ist so vielschichtig, wie ich es bisher in keinem Beruf erlebt habe.

Ich stelle mir natürlich auch die Frage, wie wird das alles in Zukunft sein. Ich glaube, in den nächsten ein, zwei Jahren wird sich nicht viel verändern. Wir werden die Masken an Bord beibehalten, wir werden gewisse Regeln an Bord beibehalten. Wir haben anfangs den Service an Bord extrem runtergefahren, um den Kontakt zu den Fluggästen einzuschränken, damit sich niemand infiziert. Diese Maßnahme wird langsam zurückgefahren. Für den Tourismus ist das dennoch alles eine Katastrophe. Je mehr Ansagen von den Regierungen kommen, je mehr Risikogebiete ausgegeben werden, hält das die Leute zuhause. Als Krankenschwester verstehe ich das, ich würde auch sagen, bleibt besser zuhause. Als Lufthanseatin sage ich, bitte, bitte fliegt.“

Als Krankenschwester verstehe ich das, ich würde auch sagen, bleibt besser zuhause. Als Lufthanseatin sage ich, bitte, bitte fliegt.
Nicole K., 47 Jahre, ist Flugbegleiterin bei der Lufthansa

Protokoll: Heike Langenberg, Petra Welzel

Den Luftverkehr sichern!

Den Luftverkehr sichern!

01.09.2020 Infos rund ums Fliegen

Der Luftverkehrssektor wird gerade von einer zweiten Welle getroffen und die gesamte Branche leidet mit dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen bereits unter den Nachbeben. Die Aircrew Alliance und die ITF fordert für Luftverkehrsbeschäftigte dringend einen „New Deal“ auf der Grundlage von direkten Unterstützungsleistungen zur Linderung sozialer Not, Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung und Reformen.

Am Anfang der Covid-19-Pandemie stellten wir zehn Schlüsselforderungen an Regierungen und Arbeitgeber auf. Wie eine Umfrage der ITF unter den ihr angeschlossenen Gewerkschaften ergab, setzten die meisten unserer Mitgliedsorganisationen viele dieser Forderungen für ihre Mitglieder durch, allerdings nur für einen befristeten Zeitraum. Inzwischen sind die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie deutlich spürbar, und viele der Förderleistungen, die anfangs zur Rettung von Arbeitsplätzen, zur Unterstützung der Beschäftigten und zum Schutz der Branche bereitgestellt wurden, versiegen nun allmählich, was die Branche in einen verzweifelten Überlebenskampf treibt. Wir erneuern unseren Aufruf an Regierungen und Arbeitgeber, unsere Schlüsselforderungen aufzugreifen.

Alle betroffenen Parteien müssen bei der wirtschaftlichen Erholung des Sektors mithelfen. Dazu gehören die Beschäftigten, Arbeitgeber, Regulierungsbehörden und Staaten.

Auswirkungen auf die Beschäftigten

In diesem Fall besteht die zweite Welle nicht in Covid-19, sondern in der Gefahr für die Beschäftigung von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen in der globalen Luftverkehrswirtschaft. Fast täglich macht irgendwo in der Welt die Meldung von einer weiteren Fluggesellschaft Schlagzeilen, die Beschäftigte entlässt oder dem finanziellen Desaster entgegengeht.

In einer Zeit, in der der Luftverkehr für uns alle einen so wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der schlimmsten Auswirkungen der Pandemie leistet, ist dies ist kaum zu fassen. Die uns angeschlossenen Gewerkschaften und ihre Mitglieder haben sich der Verantwortung gestellt und ihren Beitrag zu unserer Unterstützung geleistet. Nun müssen wir uns dafür erkenntlich zeigen, indem wir dasselbe für sie tun.

Die Rettung des Luftverkehrssektors und all der Arbeitsplätze und Bevölkerungsgruppen, die von Flugreisen abhängen, wird nicht von heute auf morgen geschehen. Die Branche braucht umfassende Neuerungen, um auf lange Sicht nachhaltig zu sein.

Zunächst müssen jedoch direkte Unterstützungsleistungen im Mittelpunkt stehen, um den Verlust hochqualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern, die für die Aufrechterhaltung der für den Wiederaufschwung der Branche erforderlichen Infrastruktur unverzichtbar sind. Die potenziellen Stellenverluste werden weit über den eigentlichen Luftverkehrssektor hinaus zum Tragen kommen, denn auch Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie in der Tourismusbranche hängen in hohem Maße vom Luftverkehr ab.

Um das Vertrauen der Fluggäste zurückgewinnen wollen, ist auch entscheidend, dass die Beschäftigten des Sektors sich sicher fühlen. Aus diesem Grund hat die ITF klare Bedingungen für eine sichere Wiederaufnahme des Luftverkehrs aufgestellt.

Finanzhilfen

Die zu Beginn der Krise eingeführten staatlichen Programme müssen erweitert werden, damit die Branche wieder Luft unter die Flügel bekommt. Finanzhilfen für Unternehmen müssen an die Bedingung langfristiger Reformen geknüpft sein.

Die Einrichtung nationaler Arbeitsgruppen unter Einbeziehung aller Akteure als gleichberechtigte Partner ist eine gute Ausgangsbasis. Sicherzustellen, dass systemrelevante Arbeitskräfte nicht zu Krisenopfern werden, muss oberste Priorität haben, was den Schutz von Arbeitsplätzen und Beschäftigungsbedingungen als zentrale Säulen finanzieller Unterstützungsprogramme beinhaltet. Außerdem müssen Arbeitnehmer*innen Vorrang vor Profiten haben und sämtliche Leistungen, die die Beschäftigten eingebüßt haben, vor der Ausschüttung von Dividenden und Gehaltserhöhungen für Vorstandsvorsitzende wieder hergestellt werden, wenn die Fluggesellschaften wieder in Gewinnzonen kommen.

Ferner muss die Branche Zugang zu an Voraussetzungen geknüpfte Finanzhilfen haben, die Anreize zur Erneuerung der Flugzeugflotten schaffen, einschließlich der Verschrottung älterer Flugzeuge, die dann durch neuere, sauberere und effizientere Modelle ersetzt werden. Die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks der Luftverkehrsbranche ist ein gemeinsames Ziel aller wichtigen Akteure, das mit der richtigen Weitsicht und Planung erreichbar ist.

Luftverkehrs-Ökosystem

Wenn die Branche wieder auf die Beine kommen will, ist ein taugliches Ökosystem für sie unverzichtbar. Die Sicherheit der Flughäfen und der Infrastruktur ist entscheidend, damit das Vertrauen der Fluggäste in Zukunft wieder wächst.

Die Coronavirus-Pandemie wirkt wie ein Brennglas, das die Fallstricke der Deregulierung und Privatisierung in den Flughäfen sichtbar macht, sodass viele Regierungen nun über eine Renationalisierung oder ähnliche Maßnahmen nachdenken, um Passagiere und Arbeitsplätze zu schützen und die Mobilität und wichtige Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Für den Aufbau der neuen Infrastruktur, die für den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Branche erforderlich ist, wird der Sektor umfassende langfristige Investitionen benötigen. Diese neueren oder umgebauten Flughäfen sind eine unverzichtbare Komponente zur Verringerung des künftigen Pandemierisikos für Fluggäste, da die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen in ihre Gestaltung einfließen können. Arbeitnehmerkapital wird bei der Entwicklung dieser Projekte eine wichtige Rolle spielen.

Systemintegration

Seitdem unsere Branche von Covid-19 heimgesucht wird, sucht die ITF strategische Partner, die sich so wie sie für die Rettung unseres Sektors und eine für Beschäftigte und Fluggäste gleichermaßen sichere Wiederbelebung des Luftverkehrs einsetzen. Der erfolgreiche Wiederaufschwung des Sektors muss auf einem soliden Fundament und der Erkenntnis aufbauen, dass eine Erholung ohne hochqualifizierte Arbeitskräfte unmöglich ist.

Wir werden unsere Beziehungen und Zusammenarbeit mit Organisationen vertiefen, die dazu bereit sind, sich unserer Vision eines „New Deal“ für den Luftverkehr auf der Grundlage von direkten Unterstützungsleistungen, Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung und Reformen zu verschreiben.

Junge Luftverkehrsbeschäftigte organisieren sich für die Zukunft nach Covid-19

Junge Luftverkehrsbeschäftigte organisieren sich für die Zukunft nach Covid-19

16.08.2020 Infos rund ums Fliegen

Über 100 junge Gewerkschaftsmitglieder aus 21 Ländern haben sich im Rahmen der ITF-Sommerschule für junge Luftverkehrsbeschäftigte zusammengeschaltet, um gemeinsame Herausforderungen zu identifizieren, ihre Kampagnentechniken weiterzuentwickeln und eine gemeinsame Vision für die Zukunft des Luftverkehrssektors zu gestalten.

Die erste virtuelle ITF-Sommerschule umfasste ein viertägiges Programm mit Zoom-Sitzungen in insgesamt sieben Sprachen, an denen junge Luftverkehrsbeschäftigte aus Afrika, Nord-, Mittel- und Südamerika, der arabischen Welt und Europa (am 21. und 23. Juli) sowie Asien/Pazifik (am 27. und 29. Juli) teilnahmen.

„Wir erkunden neue Wege des Engagements, um sicherzustellen, dass den Interessen junger Beschäftigter weiter maßgebliches Gewicht bei der Gestaltung der Schwerpunkte der ITF beigemessen wird,“ erklärte die ITF-Beauftragte für junge Arbeitnehmer*innen in der Verkehrswirtschaft Baker Khundakji.

„Der Luftverkehr ist einer der Sektoren, die von der Covid-19-Pandemie am schwersten getroffen wurden. Junge Beschäftigte bekommen diese Krise überproportional zu spüren und brauchen einen Raum, wo sie sich austauschen und Strategien entwickeln können,“ so Khundakji weiter.

Eine Umfrage unter den Teilnehmer*innen ergab, dass mehr als 75 Prozent während der Krise Arbeitsstunden verloren haben oder entlassen wurden. Die Teilnehmer*innen bestätigten ferner globale Ungleichheiten im Hinblick auf die Verteilung von staatlichen Einkommenshilfen und Lohn- und Gehaltsaufstockungen in aller Welt.

„Der Luftverkehr durchlebt gerade eine der kritischsten Phasen in seiner Geschichte. Es ist klar, dass wir all unsere Solidarität und Anstrengungen aufbieten müssen, um die Krise zu bewältigen,“ erklärte der Mitvorsitzende des ITF-Ausschusses für junge Verkehrsbeschäftigte Horacio Calculli.

Die interaktive Sommerschule umfasste Plenarsitzungen und Breakout-Sessions sowie Workshops zur Kompetenzbildung mit führenden Kampagnenbeauftragten im Luftverkehrssektor.

Rin Kaewpradap vom Solidaritätszentrum in Thailand schilderte die inspirierenden Erfahrungen, die die Wingspan Workers Union bei der gewerkschaftlichen Organisierung ausgelagerter Flughafenbeschäftigter in Bangkok sammelte. Die Gewerkschaft unterstützt die Beschäftigten dabei, gegen erzwungene Eigenkündigungen vorzugehen, und hat während der Pandemie Hunderte neuer Mitglieder gewonnen.

Shauna McCormack, Vertreterin für junge Verkehrsbeschäftigte der ITF-Sektion Zivilluftfahrt, berichtete über eine von Mitgliedern der britischen Gewerkschaft Unite angeführte „Guerilla-Kampagne“, um Versuche von British Airways abzuwehren, unter dem Deckmantel der Krise unnötige Personaländerungen vorzunehmen. Die unter dem Schlagwort #BAbetrayal laufende Kampagne erhält großen Rückhalt aus der Bevölkerung sowie von Prominenten und bekannten Politiker*innen.

„Junge Verkehrsbeschäftige sind die Zukunft des Luftverkehrs. Das ist unser Moment, uns zusammenzuschließen, um eine Zukunft zu schaffen, die den Bedürfnissen aller gerecht wird,“ so McCormack.

Die zentralen Probleme, die von den jungen Luftverkehrsbeschäftigten angesprochen wurden, und die zu ihrer Lösung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden unter der Überschrift Unsere Arbeitswelt neu aufbauen in einer Erklärung zusammengefasst.

Eure Fragen – wir antworten!

Students

Eure Fragen – wir antworten!

25.06.2020 Infos rund ums Fliegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach unserer letzten Info haben sich einige Kolleginnen und Kollegen mit Fragen an uns gewandt, einige davon konnten wir bereits in unserer Onlineveranstaltung, dem ver.di Talk für die GWI Kabine, klären. Gerne möchten wir einige der Fragen jedoch heute für alle beantworten.

 

„UFO verhandelt mit der Lufthansa über eine Perspektive für uns, wieso soll ich dann zu ver.di wechseln bzw. ver.di Mitglied sein?“

Die Verhandlungen zwischen UFO und Lufthansa sind gestern mit einem Ergebnis beendet worden. Eine Perspektive für uns, der GWI Kabinenbelegschaft, hat es nicht in die Einigung geschafft. Auch andere konkrete, messbare Ergebnisse gab es bisher für die GWI Belegschaft nicht. Das finden wir schade, da auch wir erwartet hätten, dass man umfangreiche Absenkungstarifverhandlungen mit Arbeitsplatzsicherheit für alle Kabinenbeschäftigten im Konzern verbindet. Diese Statements hatten wir zuvor zumindest in jeder UFO Info oder in UFO Interviews vernommen.

 

Nun bringt es jedoch nichts, sich mit Sachen zu beschäftigen, die sind wie sie sind. Wir möchten mit euch daran arbeiten, dass wir in Zukunft eine Perspektive haben. Eine Perspektive in der Eurowings kann nach der Kurzarbeit in der EW nur mit Unterstützung von ver.di und der ver.di Eurowings Tarifkommission entstehen, denn sie ist die Mehrheitsgewerkschaft in der EW Kabine.

 

„Wie sieht das Eckpunktepapier der ver.di aus den One AOC Verhandlungen aus?“

Das vereinbarte Eckpunktepapier zum Wechsel GWI-EW aus dem letzten Jahr haben wir der Mail angehängt. Aufgrund der aktuellen Absenkungsverhandlungen im gesamten Konzern müssen wir davon ausgehen, dass die Arbeitgeberseite diese Punkte im negativen Sinne nachverhandeln möchte. Auch deshalb ist es wichtig, in der Gewerkschaft vertreten zu sein, die diese Bedingungen verhandelt.

 

„Können ver.di und UFO nicht einfach zusammenarbeiten?“

Aufgrund der meist negativ bewerteten UFO-Tarifhistorie und Tarifarbeit in der Eurowings ist ver.di damals von einem Großteil der Kabine gebeten worden, in Zukunft die tarifliche Vertretung der EW Kabine zu übernehmen, da viele Kolleginnen und Kollegen mit der Arbeit und den Plänen der UFO unzufrieden waren. Hinzukamen hunderte Kolleginnen und Kollegen der Air Berlin/LTU, die in ihrer Vergangenheit auch negative Erfahrungen machen mussten. Aus

diesen Gründen gibt es bei einem Großteil der EW Belegschaft eine ablehnende Haltung gegenüber UFO. Diese Haltung muss jedoch kein Nachteil für uns sein, wenn wir uns als GWI Kabine dort organisieren und zusammenschließen, wo es künftig für uns Sinn macht.

 

„Welche Vorteile bietet mir eine ver.di Mitgliedschaft?“

Neben dem größten Vorteil einer Gewerkschaft, der Tarifarbeit, bietet ver.di zahlreiche Mitgliedervorteile:

 

  • Kostenloser Arbeits- und Sozialrechtsschutz für alle Anliegen mit dem Arbeitgeber oder Sozialversicherungen, ohne Selbstbehalt und ohne Instanzbegrenzung.
  • Lohnsteuerservice – wir machen dir die Steuer!
  • Krankenhaustagegeld in Höhe von 25€/Tag bei Freizeitunfällen
  • Stark für fliegendes Personal mit dem eigenen fachspezifischen Bereich „Aircrew Alliance“ plus das politische Gewicht und die Durchsetzungskraft, der zweitgrößten Gewerkschaft der Welt.
  • Wir sind vor Ort – in allen Städten der GWI-Basen sowie an weiteren 85 Standorten in Deutschland haben wir Geschäftsstellen mit Ansprechpartnern für Rechtsschutz, Steuer, etc.!
  • Streikgeld ab dem ersten Tag
  • Kostenlose Bildungsurlaube
  • Zahlreiche Vergünstigungen zu finden unter https://verdi-mitgliederservice.de

 

„Was kostet eine ver.di Mitgliedschaft?“

Eine ver.di Mitgliedschaft kostet monatlich 1% vom Bruttogrundgehalt. Alle UFO-Wechsler zahlen bis zum Ausscheiden aus der UFO 2,50€ im Monat (Info an marvin.reschinsky@verdi.de).

 

„Wie kann ich eintreten? Was muss ich beachten?“

Unter https://mitgliedwerden.verdi.de/beitritt/verdi kannst du online ver.di Mitglied werden. Im Feld „Arbeitszeit“ kannst du einen fiktiven Betrag eingeben. Bei Fragen dazu melde dich gerne bei uns.

 

Du hast weitere Fragen? Dann melde dich bei uns Tarifkommissionsmitgliedern oder bei unserem ver.di Gewerkschaftssekretär Marvin Reschinsky (marvin.reschinsky@verdi.de oder 0175-9722674).

 

Eure ver.di-Tarifkommission Germanwings Kabine

Claus Boschmann (CGN), Maik Heide-Jensen (CGN), Sabine Herlitz-London (DUS), Jane Melchert (HAM), Lucas Steinebrunner (DUS), Silke Wimmeroth (CGN) und Marvin Reschinsky (ver.di Verhandlungsführung)

infomail easyJet tariff commission 6/2020

infomail easyJet tariff commission 6/2020

17.05.2020 Infos rund ums Fliegen

Dear colleagues, Dear ver.di-Aircrew Alliance members

The Corona pandemic has now effected our private and working lives for an extended period as well as our union activities. At this time it looks as if the risk of infection in much of Europe has decreased and the virus is at least under sufficent enough control to start loosening some of the social restrictions imposed upon us earlier. This is a welcome development even if it comes with comprehensive consequences. The aviation industry is still effected by a multitude of travel restrictions still currently in place and there is still no confirmation of an end to the Kurzarbeit period. However, there are positive signs in that several airlines are planning step for step to resume flying. As yet we are unaware of any plans by easyJet but we are keeping an ear to the ground and are in close contact to the PV as well as the unions in other countries.

The current infighting between our major shareholder Stelios and our AMB is concerning and totally inappropriate in the current climate and we strongly criticise this action. Now more than ever we need to make sure that jobs are secured.

ver.di as well as the DGB unions have achieved a lot from a political perspective in the last weeks. More evidence of how important it is to have large and strong unions speaking on behalf of employees. We’ve had a strong and positive influence on many of the political decisions made recently and including changes to laws and the introduction of rescue packages to the sum of billions of Euros. Without the pressure we have applied there would have been no improvement or increase in Kurzarbeit money, even if we had wished for more. A quick glance towards the future shows us that there are more challenges that lie ahead, united and with solidarity we will rise to the challenge and find answers and solutions.

Further legal changes like the recent improvements made to Elterngeld and second jobs during the Kurzabeit time passed by the legislative authority. During the Kurzarbeit period Elterngeld will not be calculated in the netpay calculation to avoid disadvantages to parents and as of the 1st of May employees with a second job will be able to earn up to that what they earned net prior to the introduction of Kurzarbeit without deductions.

Of course we would also like to keep you informed about some points unique to easyJet:

Previous payslips in the Kurzarbeit period have been riddled with mistakes and many questions have arisen due to this. Together with the PV, we have called upon easyJet to quickly answer these questions and in a transparent way that crew understand. Our employer is definitely obliged to answer these queries and correct any mistakes, they are also required to show how these calculations are made in a way that the employee can comprehend. Should easyJet not sufficiently cooperate in this matter, then legal recourse will have to be taken. ver.di will of course support its members in doing so. Now to the question about TXL, what is happening to the airport? The airports business organisation (Flughafengesellschaft) has requested in April that the supervisory board (Aufsichtsrat) apply to the Senate Office for temporary permission to be relieved from the obligation of keeping the airport in operation at this time. Because it makes financial sense, the supervisory board agreed to this on the 29th of April so that the request could be officially made. We estimate that it will take the Senate 4-5 weeks to respond. If the Senate decides to accept the request, the supervisory board will then have to engage with other parties who might have a say in the final decision such as the Bund or the Bundesländer Berlin and Brandenburg. They may decide to ask the airport management not to close the airport and may provide coverage of the costs of it remaining open. In short we’ve still no final decision but if TXL was to be closed temporarily, this would unlikely happen before the middle/end of June.

Whether TXL would re-open or not from temporary closure before the official opening of BER depends mainly on how the airline industry develops in the current climate. Of course all TXL based crew can be called to operate out of the SXF base and again we are engaged in information exchanges with the PV on how exactly that will look. After the resumption of operations, focus will be directed at job protection and health and safety. At present ver.di are involved in discussions taking place at national and european union levels and we’re working on our demands in close cooperation with other unions in the easyJet network. Also, due to our TVPV the PV has wide ranging co-determination rights that it can make use of in Germany.

Dear Colleagues,

We are and will continue to stay on the ball with these subjects. Your problems and questions will continue to receive our upmost attention and we will endeavour to answer them as quickly and efficiently as possible. Our usual channels like „Luftfahrt.bb“-Email-Address and our ver.di-Mitgliedernetz will remain open for you as always. We will also soon be able to offer you our ver.di tax return service again.

Together we are a proud and strong union and we thank you for your continued support and solidarity.

Your TK´s

Klimaschutz und Digitalisierung brauchen gute Arbeitsbedingungen

Klimaschutz und Digitalisierung brauchen gute Arbeitsbedingungen

10.05.2020 Infos rund ums Fliegen

Die stellvertretende ver.di ­Vorsitzende Christine Behle fordert Arbeitgeber und Politik auf, den Strukturwandel der Arbeitswelt beschäftigtenfreundlich zu gestaltender Arbeitnehmer*innen zu gestal­ten. Der Verkehrsbereich ist von dem tiefgreifenden Strukturwandel der Arbeitswelt in einem hohen Maße betroffen. Maßnahmen zum Klima­schutz, aber auch die Digitalisierung verändern Arbeitsweisen und Ar­beitsaufkommen in den Branchen Nahverkehr, Luftverkehr und Schiff­fahrt. „Wir müssen alle Beschäftigten in die Arbeitswelt von morgen mit­nehmen“, mahnt die stellvertretende ver.di ­Vorsitzende Christine Behle angesichts der Veränderungen. Die Sozialpartner seien gefordert, die Auswirkungen des Wandels im Sinne „Wir müssen die Arbeitgeber dazu bringen, dass sie bei jeder Digitalisierungsmaßnahme überlegen, wie sie ihre Belegschaft einbinden, entsprechend qualifizieren und mit­nehmen“, sagte Behle. „Dazu wollen wir tarifver­tragliche Regelungen, damit wir das gemeinsam steuern können. “Mit Blick auf den Klimaschutz gab Behle zu Bedenken: „Der Verkehrssektor ist einer der größten CO2­Verursacher – hier sind wir gefordert.“ Doch dies habe auch eine positive Seite. „Zugleich bieten unsere Branchen jede Menge Potenzial, um den Klimaschutz voranzubringen. “ Scharfe Kritik übte die Gewerkschafte­rin an dem mutlosen Klimapaket der Bun­desregierung, die sich vor einer echten Verkehrswende gedrückt habe. Diese sei aber nur mit einem massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Binnen­schifffahrt sowie der Entwicklung umwelt­freundlicher Kraftstoffe und moderner Flugzeuge zu haben. Auch seien die Klima­schutzmaßnahmen der Regierung nicht ausreichend sozial abgefedert. Die Abgabe auf Energiepreise werde Transport und Verkehr teurer machen. „Dann muss es aber auch eine ausreichende Kompen­sation insbesondere für diejenigen geben, die nicht so viel Geld verdienen“, forderte Behle. „Man muss die Menschen mitneh­men, wenn das Ganze gelingen soll. Klimaschutz braucht gute Arbeitsbedin­gungen.“Auf den Verkehrsbereich kommen in die­sem Jahr große Tarifauseinandersetzungen zu. Diese will ver.di nutzen, um den Struk­turwandel von betrieblicher Seite aus zu gestalten. „Wir haben in allen Verkehrs­bereichen – im Nahverkehr, im öffentlichen Dienst, in der Schifffahrt und im Luftver­kehr – großen Nachholbedarf“, betonte Behle. „Wir brauchen in allen Bereichen deutlich bessere Einkommen, deutlich bessere Arbeitsbedingungen, damit der Verkehr für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer wieder interessant wird.“ Nur so sei dem massiven Fachkräftemangel in den Verkehrsbranchen beizukommen

IATA Guidance for Cabin Operations During and Post Pandemic

IATA Guidance for Cabin Operations During and Post Pandemic

24.04.2020 Infos rund ums Fliegen

Short-summary | IATA Guidance for Aircrews

Intro

As airlines resume passenger services during the ongoing Covid-19 Crisis, there are likely to be multiple public health, regulatory, training, operational and crew and consumer confidence challenges. This document is aimed at helping airlines consider the impact of these on their proposed operations and to help formulate alternative procedures until all restrictions are lifted.

Cabin Crew training and qualification The airline’s ability to provide training for cabin crew will be impacted by Government Health Authorities restrictions on movement, physical distancing and public health requirements. Alternative training methods such as webinars, distance learning and e-learning may need to be discussed and accepted by regulators. If classroom training is necessary then rules of social distancing are to be observed and training equipment and rooms should be sanitized and a disinfection program should be implemented by the airlines. Cabin Crew health precautions Airlines should provide  guidance and instructions to cabin crew aimed at preventing them from contracting Covid-19 while on duty and down route in areas where local transmission is evident. Airlines should consider implementing procedures in order to prevent cases of infected cabin crew operating flights. These procedures may include self certification statements from cabin crew when reporting for duty or providing evidence of recent negative test results, where rapid testing is available. Airlines may also need to consider additional procedures to check cabincrew health during extended flight duties, suchas the provision of thermometers and regular temperature checks. Cabin crew who display symptoms of respiratory infection or with a temperature above 37,5° must be relieved from flight duties and, selfisolateand seek medical treatment. If testedpositive for Covid-19 crews should not bepermitted to operate flights to avoid furtherspread of the disease.Cabin crew recovered from infection may requirea medical declaration, approving going back onduty. These crew might experience a loss of smelland taste (anosmia) and airlines should consider the impact of anosmia on the crews’ ability to perform their duties (e.g. identify unusual smells in the cabin).

Personal Protective Equipment (PPE)

A safety risk assessment should be undertaken to determine the impact of PPE on cabin crew safety duties and any additional mitigations which might be necessary (e.g. use of oxygen masks, PBE, etc.) Cabin crew should be provided with appropriate guidance in the correct use of PPE. Masks: If providing masks to cabin crew or permitting their generalized use, the operator should ensure that cabin crew are made aware of additional risks posed by frequent touching of the face to reposition masks, and that regular thorough handwashing is still required. Masks should be safely removed and replaced at regular intervals in accordance with health recommendations. Masks should be removed

during emergency situations and always be worn when inn contact with a passenger showing symptoms of the illness. Gloves: the use of gloves during services should not substitute regular an thorough handwashing, as contaminants on gloves can also be spread easily. Gloves should not be worn for long periods of time and should be disposed of correctly, to avoid cross contamination, followed by hand-washing. Hand sanitizing products: can be used in addition but not replace regular hand-washing. Being alcohol-based solutions, if installed in the galleys or lavatories, it will need authorization from the civil aviation authority and should not be installed adjacent to any source of heat. Where passengers and crew which to have their personal hand-sanitizing products, they should respect the limit of 100ml in accordance with aviation security provisions. Universal Precaution Kits (UPK): The Operator SHOULD ensure all passenger aircraft in its fleet are equipped with one or more universal precaution kits for use by cabin crew members in managing: i. Episodes of ill health associated with a case of suspected communicable disease; ii. Cases of illness involving contact with body fluids. In normal cases one or two kits per aircraft should be enough but at times of increased health risk additional kits should be provided. UPK typically includes: dry powder to cover spills, germicidal disinfectant, skin wipes, face and eye masks, gloves, impermeable gown, absorbent towel, pick-up scoop, bio-hazard waste bag, instructions.

Cleaning and disinfection

Airlines may need to consider additional cleaning and disinfecting schedules in accordance with Health Authority requirements. Increased frequency of inflight cleaning of lavatories by cabin crew may be necessary according to the risk level associated with each flight.

Cabin Operations

It is possible that aircraft might have been in extended storage prior to flight operations. Therefore cabin crew must be especially careful when conducting pre-flight check as some safety and emergency equipment might be unserviceable, damaged or missing. It is also recommend that the cabin is checked for damage which may affect safety and make sure to do a thorough purging of water systems until water flows freely. Physical Distancing Where physical distancing is required, at least one lavatory should be blocked and dedicated for crew use in order to ensure it remains available for handwashing, as well as limiting the possibility of contamination from infected persons.

Physical distancing

techniques may also need to be applied to passengers waiting to use lavatories. Boarding and Disembarkation: Depending on passenger booking figures, airlines with preassigned seating procedures may wish to consider physical distancing requirements within seating assignment systems. Where passenger load and any weight/balance limitations allow, passengers may be encouraged to move to empty seats to increase physical distance between them. Cabin crew positions during boarding may need to be altered, for example in areas such as over wing exits where it is not possible to maintain a suitable distance from passengers during boarding. During disembarkation, cabin crew may be required to limit the number of passengers standing to retrieve personal belongings and to manage the number of passengers disembarking simultaneously, in order to ensure physical distancing is possible while on steps/airbridges. Cabin Crew: Where physical distancing measures are required on high risk flights, cabin crew should be reminded ton consider the following: wherever possible, remain within their assigned area of responsibility; while eating or drinking, do not share meals, utensils or drinking containers; reduce non-essential contact with passengers and/or their belongings; reduce physical contact between each other and with other staff or members of public. It may be necessary to alter cabin crew seating positions during take-off and landing, particularly in the case of double crew seats.

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Safety Demonstration

Manual safety demonstration equipment should be sanitized before each use. It is recommended that procedures be reviewed to ensure that cabin crew are not required to place demonstration equipment such as oxygen masks and life vest mouthpieces to their mouth and nose. When demonstrating the use of oxygen masks, passengers should be reminded that protective facial masks if worn, should be removed. Inflight Services Meal and beverage offerings may need to be altered to comply with temporary health restrictions and physical distancing techniques and could vary by route. For example when operating between countries with low infection rates and limited spread, a standard service may be acceptable, while operating within, to or from a country with a high rate of infection, services may need to be limited. If airlines choose to offer services from galley areas to maintain physical distance between cabin crew, flight crew and passengers, they should ensure that these service procedures consider the following safety risk mitigations:

Cabin crew require easy and immediate access to the cabin during an emergency;

Further limitation of flight crew compartment access;

Service equipment such as trolleys/carts set up at door areas need to be secured while in use and may need to be stowed rapidly during unexpected turbulence or any other emergency;

Regular cabin safety monitoring activities should always be maintained;

Passengers should not be permitted to congregate in or near the service areas. It may be advisable to call passengers by seat row/number for service;

Passengers should remain seated with seatbelts fastened at all other times to reduce risk of injury during unforeseen turbulence.

Interfering with aircraft cabin

Passengers have been known to interfere with aircraft fixtures and fittings during time of pandemic, in attempts to reduce their personal risk of infection. Such behaviours have included the use of plastic sheeting over the seatbacks in order to create enclosed spaces, obstruction of air vents and the wearing of unusual clothing or head coverings. Passengers should not be permitted to interfere with aircraft cabin fixtures in such a manner as to:

  • obstruct access to emergency equipment:
  • prevent cabin crew access to monitoringpassengers and seating areas:
  • prevent access to oxygen masks:

  • impede evacuation routes for themselves or any other person.

ver.di will continue to monitor the recommendations of IATA and EASA regulations and will keep you updated. Health and safety of crews and passengers must be a priority during pandemic but also in postpandemic times independently of the airline kind, full service carrier, low-cost carrier or charter. All crews have the right to be protected and to have a healthy