Kurzarbeitergeldregelung Lufthansa Kabine

Kurzarbeitergeldregelung Lufthansa Kabine

14.09.2020 Eilmeldung

Liebe Mitglieder,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

mit außerordentlicher Freude haben wir die Nachricht aufgenommen, dass es der PV Kabine gelungen ist, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% bis Ende 2021 zu sichern. Auch die vorteilhafte Berechnungsgrundlage konnte weiter gehalten werden. Wir gratulieren der PV Kabine für diese großartige Leistung, die keinesfalls selbstverständlich ist. Momentan sieht es so aus, dass wir leider noch einige Zeit in Kurzarbeit verbleiben müssen. Mit dieser Regelung werden alle Kolleginnen und Kollegen in der LH Kabine vor einem finanziellen und sozialen Absturz bewahrt.

ETWAS SICHERHEIT IN SCHWIERIGEN ZEITEN

Kurz nach der Veröffentlichung des TV Krise hatten wir den darin geregelten mangelhaften Kündigungsschutz kritisiert. Bereits zur Unterschrift dieses Papiers war klar, dass mit hoherWahrscheinlichkeit kein für die Laufzeit des Vertrags andauernder Schutz erreicht werden würde. Zwar bedarf es zur Kündigung des TV Krise eine langfristige Unterschreitung des alpha case, jedoch hat die UFO es versäumt mit der LH klar zu definieren, was langfristig bedeutet und wie hoch dieUnterschreitung sein darf. Unter massivem Ausverkauf von Vergütungs- und Altersvorsorge-Standardswar also eine Beschäftigungssicherungsattrappe verhandelt worden. Dass wir den Veröffentlichungenentnehmen mussten, dass diese Konstruktion auch noch durch eine breite Mehrheit der UFO-Mitgliederangenommen wurde, war nur schwer zu ertragen. Denn damit wurde ein dramatisch schlechter Standard für die Kabine geschaffen, bei dem es klar war, dass er nicht mehr so einfach wieder zurückgedreht wird.Die Lufthansa greift nun tief in die Taschen der Kabinenbeschäftigten und hat sich dafür keinerlei wirksamen Verpflichtungen hingeben müssen. Es ist kaum verwunderlich, dass unsere Befürchtungennun wahr werden und sich die Lufthansa hier nachwirkend nicht mehr die Butter vom Brot nehmen lässt.Der Standard der mitarbeiterfinanzierten Beschäftigungssicherung ohne unbedingten Kündigungsschutz ist gesetzt. Man kann von der PV nicht erwarten, dass sie die massiven Fehler in denTarifverträgen ausgleicht.Die PV hatte in ihrer ersten Betriebsvereinbarung noch einen lupenreinen Kündigungsschutz ohne Wenn und Aber verhandelt. Nach der Aufweichung durch den TV Krise blieb der PV nun offensichtlich nichtsanderes übrig, als hier auf die bestehenden tariflichen Regelungen zu verweisen, zumal der Kündigungsschutz für die PV nicht erzwingbar ist und Lufthansa bereits eine Einigungsstelle angerufen hatte. Doch auch unter diesen widrigen Bedingungen hat es die PV geschafft, den Standard der sehrhohen Aufstockung zu halten und Kurzarbeit zu ermöglichen.

BETRIEBLICHES MUSS BETRIEBLICH BLEIBEN

Keinerlei Verständnis haben wir für den Vorstoß der UFO bei der Agentur für Arbeit, in der sie Medienberichten zufolge die Rechtmäßigkeit der Betriebsvereinbarung, die nun akut das Einkommenaller Kabinenbeschäftigten sichert, anzweifelt. Das Vorgehen der UFO ist nicht mit der Philosophieunserer Organisation vereinbar, nach der wir betriebliche Regelungstatbestände nach Möglichkeitimmer den Betriebspartnern überlassen. Wir sind darüberhinaus der Ansicht, dass auch formalrechtlichdie Vereinbarung der PV Kabine der Überprüfung standhält. Die UFO hingegen gefährdet massiv die Arbeitsplätze in der Kabine, da durch ihren Brief an die Agentur für Arbeit die finanzielle Situation derLufthansa bedroht ist. Wie man als Gewerkschaft einen solchen Schritt gehen kann, der offenbar zumZiel hat, dass die Lufthansa das staatlich erhaltene Kurzarbeitergeld zurückzahlen soll und somit wiedervor der Insolvenz stünde, ist uns ein Rätsel.

ABSENKUNGEN NUR UNTER MINDESTVORAUSSETZUNGEN

Wir sind der Ansicht, dass die Tarifstandards nur dann vorübergehend unterwandert werden dürfenwenn der Arbeitgeber sich auf ein tragfähiges und wirksames Konzept zum Kündigungsschutz einlässt.Zudem bedarf es in einem entsprechenden Tarifvertrag immer Regelungen, die einen sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau gewährleisten. Die UFO hat Lufthansa jedoch einen Blankoscheck ausgestellt.Flugbegleiter und Purser zahlen bereits seit dem 01.07.2020 viel Geld für keinen wirksamen Schutz.Gleichzeitig haben die Tarifpartner keinerlei verbindliche Maßnahmen zum notwendigen sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau vereinbart. Dass die UFO nun kritisiert, dass die Personalvertretung nicht alle Fehler des TV Krise geheilt hat, indem sie auf Betriebsebene die tariflichenVersäumnisse nachverhandelt, klingt für uns wie blanker Hohn. Bereits vor vielen Wochen war klar, dassder TV Krise nicht einmal im Ansatz hält, was er verspricht. Der neuerliche Versuch, andere Stellen fürdieses Versagen verantwortlich zu machen, spricht für sich.

WANDEL MIT EUCH

Wir sind der Meinung, dass es nun dringend Zeit ist, dem weiteren Ausverkauf der Kabine Einhalt zugebieten. Dazu braucht es einen erhöhten Organisationsgrad der Alliance in der Lufthansa-Kabine. Viele Kolleginnen und Kollegen aus der DLH Kabine haben ebenfalls erkannt, dass es nun eine seriöseTarifarbeit geben muss. So verzeichnen wir inzwischen erfreulicherweise eine beachtliche Eintrittswelle.Das ist der richtige Weg, und doch braucht es noch mehr Kolleginnen und Kollegen, die dennotwendigen Richtungswechsel für die Lufthansa Kabine durch einen Beitritt aktiv vorantreiben. Anbei erhaltet Ihr ein Beitrittsformular in die Aircrew Alliance.  Die LH Kabine ver.dient eine professionelle Gewerkschaft!, die ihre Mitglieder im Fokus hat.

Viele Grüße

Eure Geschäftsfeld-Tarifkommission Kabine

Die Beschäftigten bleiben an Bord

Die Beschäftigten bleiben an Bord

14.08.2020 Eilmeldung

Es ist eine der raren guten Nachrichten aus der corona-bedingt kriselnden Luftverkehrsbranche: Für den Ferienflieger Condor konnte die ver.di-Tarifkommission im Juli nach langwierigen Verhandlungen einen sehr guten Abschluss erreichen. Rund 4.200 Beschäftigte behalten bis auf weiteres ihre Arbeitsplätze. Für die von ver.di vertretenen Mitarbeiter*innen am Boden, in der Technik und in der Flugbegleitung sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2026 ausgeschlossen.

„Es hat sich gelohnt, hart zu verhandeln und am Ende diese langfristige Sicherung für die Kolleg*innen herauszuholen“, sagt Dennis Dacke, Gewerkschaftssekretär in der ver.di-Bundesfachgruppe Luftverkehr. Die Rückmeldungen aus der Belegschaft seien durchweg positiv.

Dabei hatte die Condor-Geschäftsleitung noch im Juni bis zu 1.000 Stellen streichen wollen. Der schon vor der Corona-Pandemie kriselnde Ferienflieger war durch die Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook im vergangenen Jahr in Schieflage geraten, aber durch umfassende Staatshilfen gerettet worden. „Der Tarifabschluss zeigt, dass Beschäftigungssicherung in der Luftverkehrsbranche möglich ist“, so Dennis Dacke. Derzeit bauen allerdings die meisten Gesellschaften wie auch Flughäfen wegen des zurückgegangenen Luftverkehrs Stellen in großer Zahl ab.

Bis Ende März 2021 bleibt es für die Condor-Beschäftigten bei der aktuellen Kurzarbeiterregelung. Alle Beschäftigten erhalten dabei den jeweiligen Höchstsatz – unabhängig von geleisteten Flugstunden. Wer durch ungünstige Flugeinsätze unter das maximale Kurzarbeitergeld fällt, erhält laut Tarifvereinbarung den Differenzbetrag von Condor. Außerdem wurde ein Freiwilligenprogramm beschlossen, wonach Beschäftigte, die Condor aus eigenem Antrieb verlassen wollen, eine Abfindung von maximal 2,5 Bruttomonatsgehältern bekommen.

Abwehren konnte ver.di den Vorstoß der Arbeitgeberseite, die „Leistungswirksamen Stunden“ (LSW) heraufzusetzen. „Es bleibt bei maximal 87 Flugstunden in einem Block, nicht 110, wie von Condor ursprünglich gefordert“, sagt Dennis Dacke. Mit einem solchen Schritt hätten die Beschäftigten für gleiches Gehalt deutlich mehr arbeiten müssen. Aus Sicht der ver.di-Tarifkommission bedeutet die Vereinbarung eine gute Grundlage, um Condors Zukunft und damit auch die der Beschäftigten zu sichern.

Der Tarifabschluss zeigt, dass Beschäftigungssicherung in der Luftverkehrsbranche möglich ist.
Dennis Dacke, Gewerkschaftssekretär, Aircrew Alliance

Malta Air schließt Standorte, kündigt Entlassungen an und fordert Gehaltsverzicht für fünf Jahre

Malta Air schließt Standorte, kündigt Entlassungen an und fordert Gehaltsverzicht für fünf Jahre

23.07.2020 Eilmeldung, Pressemitteilung

Die Tarifverhandlungen für das Kabinenpersonal zwischen Malta Air und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wurden am heutigen Mittwoch (22. Juli 2020) ohne Ergebnis fortgesetzt. Gestern hatte Malta Air bekannt gegeben, dass die Standorte an den Flughäfen Hahn, Niederrhein (Weeze) und Berlin-Tegel geschlossen werden sollen, so dass etwa 350 betroffene Kabinenbeschäftigte in den nächsten Tagen mit Kündigungen rechnen.

„Das bekannte rücksichtslose Verhalten von Ryanair und seiner Tochter Malta Air gegenüber den Beschäftigten wird mit der Schließung der drei Standorte in Deutschland nochmals besonders deutlich. Das Unternehmen verlagert das gesamte Risiko auf die Beschäftigten, deren Notlagen werden dabei komplett ignoriert“, betont ver.di-Verhandlungsführer Sven Bergelin. „In den Verhandlungen fordert Malta Air von den Beschäftigten eine langfristige Gehaltskürzung und lässt sich die Option offen, die Beschäftigten gegebenenfalls mit abgesenkten Vergütungen unterhalb des Existenzminimums in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Das zeigt den Zynismus eines Unternehmens, das mit Dumpingpreisen auf Kosten der Beschäftigten Profite erzielt.“

Bei den Tarifverhandlungen fordert Malta Air unverändert einen Gehaltsverzicht von bis zu 10 Prozent für die nächsten 5 Jahre. Zusätzlich sollen Kabinenbeschäftigte künftig nur noch nach „Bedarf“ flexibel beschäftigt und bezahlt werden.

Als Vorbedingung für Verhandlungen über einen möglichen Gehaltsverzicht forderte ver.di einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Nach den Vorstellungen von Malta Air soll es diesen jedoch nur während der Gewährung von Kurzarbeitergeld, das heißt bis maximal März 2021, geben. Unabhängig davon soll Kabinenbeschäftigte an den von Schließung betroffenen Standorten dennoch gekündigt werden, wenn sie nicht bereit sind, sich an anderen Standorten von Malta Air einsetzen zu lassen.

Die Netto-Vergütungen für Kabinenbeschäftigte liegen bei Ryanair für Vollzeitbeschäftigte regulär durchschnittlich unter 1.700 Euro und befinden sich damit bereits jetzt auf einem niedrigen Niveau tariflicher Vergütungen für Kabinenbeschäftigte in Deutschland. Während der Kurzarbeit gab es – auch durch massive Fehler bei den Gehaltsabrechnungen ab April – teilweise Auszahlungen von weniger als 800 Euro monatlich. Die Flugbegleiter hatten in den letzten Jahren mit ver.di erstmals einen Tarifvertrag und deutsches Arbeitsrecht erkämpft.

GWI Kabine – Was passiert in der Eurowings?

GWI Kabine – Was passiert in der Eurowings?

11.07.2020 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wir möchten euch in unserer heutigen Nachricht darüber informieren, dass es in der Eurowings Kabine eine Mitgliederbefragung zur Frage „Soll die ver.di Tarifkommission (EWG) mit der UFO zusammenarbeiten?“ gab. Das Ergebnis der Befragung: 90,49% der Kolleginnen und Kollegen haben sich gegen eine Zusammenarbeit mit der UFO ausgesprochen. 

 

Vorab: Es ging bei dieser Befragung nicht um uns und euch, nicht um einen Wechsel und nicht darum, euch im Stich zu lassen, auch wenn manch einer diesen Eindruck erwecken wollte. 

 

Wieso kam es zu dieser Befragung? Vereinzelt wurde der Wunsch der Zusammenarbeit an ver.di herangetragen. Sowohl die „Alt-EWG“- als auch die „Ex-LTU/AB“-Kollegen eint eine Tatsache: Sie haben in ihrer Berufsbiografie sowohl bei der alten EWG als auch bei AB immer wieder damit zu kämpfen gehabt, dass UFO den Arbeitgebern teilweise aus rein organisationspolitischen Gründen Absenkungen auch außerhalb von Krisen angeboten hat. Diese Erfahrungen wiegen schwer und werden nach der Ankündigung der UFO, aktuell wieder Absenkungsverhandlungen für die EWG Kabine trotz mangelnder Vertretungsberechtigung führen zu wollen, verstärkt. Aus diesem Grund hat die ver.di Tarifkommission die Entscheidung den Mitgliedern überlassen.

 

Zum aktuellen Stand der Dinge unserer GWI PV: Von unserer Seite gab es vor der Veröffentlichung des SDD eine schriftliche Einordnung des EW ver.di Newsletters an die GWI PV, dass das Votum in der EWG kein Nachteil für einen Dialog bzgl. der anstehenden One AOC Verhandlungen ist. Hier geht es ausschließlich um das Verhältnis innerhalb der EWG zur UFO, nicht zu unseren betrieblichen Arbeitnehmervertretern oder gar einer Positionierung zu einem Wechsel bzw. zu uns GWI Kollegen. 

 

Der letzte Stand der Dinge der GWI PV ist für uns ein Schreiben mit UFO Handschrift. Die PV sollte ihrer vom Gesetz verordneten Neutralität in ihrem Amt wieder nachkommen. Es ist schade, dass trotz unserer vorherigen Kommunikation und Erklärung zum Abstimmungsergebnis an die PV sowie nach unserer letzten gemeinsamen Zusammenkunft der gerade aufgebaute Draht wieder zerrissen wird. 

 

Wir wissen, dass die anstehenden Tarifverhandlungen zum Thema One AOC ein großer Kraftakt für uns als GWI, aber auch für die EWG ver.di TK werden. Uns kommt eine besondere Rolle als Vermittler zu, denn wir als GWI ver.di TKler möchten gerne das Bindeglied zwischen unserer Belegschaft und der ver.di EWG TK sein und gezielt eure Interessen in die Verhandlungen mit einbringen. Die endgültigen Entscheidungen treffen sowohl die EWG TK als auch die ver.di Mitglieder. 

Festzuhalten ist, dass die diskutierte Befragung keine Abstimmung zu einem Wechselpapier oder zu unserer Situation bezüglich eines Wechsel war. Die Ablehnung der UFO von einem überwältigenden Teil der EWG Belegschaft bedeutet keine Ablehnung von uns GWI Kollegen. Der Versuch etwas Anderes in diese Befragung hineinzuinterpretieren oder zu deuten, ist reine Stimmungsmache. 

 

Die ver.di Tarifkommission Eurowings als auch wir möchten weiterhin Aufnahmebedingungen in der EWG verhandeln, denn nur die ver.di Tarifkommission in der EWG kann als Mehrheitsgewerkschaft ein Wechselpapier rechtssicher erstellen.

 

Priorität für den Arbeitgeber haben aktuell zuvor die Verhandlungen zu einem Krisenbeitrag von der EWG Kabine. Diese Verhandlungen verbindet ver.di in der EWG mit der Forderung nach einem echten Beschäftigungsschutz. Durch die Laufzeit würden auch wir, wenn es zu einem Wechsel kommt, von diesem Beschäftigungsschutz profitieren.

 

Als ver.di Vertreter hat für uns neben der grundsätzlichen Perspektive weiterhin die Stationssicherheit, die finanzielle Anerkennung unserer Beschäftigungsjahre sowie die Mitnahme des Rangs/der Funktion Priorität. Allein diese Positionen durchzusetzen wird uns jedoch Kraft kosten und kann heute noch nicht versprochen werden. Aber eins ist sicher: Mit euch im Rücken haben wir mehr Einfluss am Verhandlungstisch und können beide Interessen – aus EWG & GWI – vertreten.

 

Eine Willkommenskultur in der EWG kann nur dann entstehen, wenn auch wir als GWI Belegschaft unseren Teil dazu beitragen. 

  

Wir brauchen euren Rückhalt, euer Vertrauen und vielleicht auch etwas Geduld. Dies wird das Ergebnis nachhaltig beeinflussen. 

  

Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass wir in einen sicheren Hafen kommen!

  

Bei Fragen, Wünschen oder Sorgen, ist jeder von uns für euch auch vertraulich ansprechbar.

 

Eure ver.di-Tarifkommission Germanwings Kabine

Claus Boschmann (CGN), Maik Heide-Jensen (CGN), Sabine Herlitz-London (DUS), Jane Melchert (HAM), Lucas Steinebrunner (DUS), Silke Wimmeroth (CGN)

Eurowings Kabine: Tarifvertrag mit 90 Prozent Kurzarbeitergeldaufstockung vereinbart

Eurowings Kabine: Tarifvertrag mit 90 Prozent Kurzarbeitergeldaufstockung vereinbart

08.04.2020 Eilmeldung, Pressemitteilung

Aircrew Alliance und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Fluggesellschaft Eurowings GmbH haben sich während der Corona-Krise auf einen Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit für die Kabinenbeschäftigten geeinigt. Der Tarifabschluss sieht die Einführung von Kurzarbeit ab dem 1. April 2020 sowie die Aufstockung auf 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts vor. Auch eine Beschäftigungssicherung für die über 1.100 Kabinenbeschäftigten konnte vereinbart werden.

„Die Luftverkehrsbranche befindet sich in einer schweren Krise. Erst gestern hat der Lufthansa Konzern bedauerlicherweise verkündet, den Betrieb der Germanwings einzustellen und die Konzernflotte zu reduzieren. Es ist begrüßenswert, dass wir in der augenblicklichen Situation einen Tarifabschluss erzielen konnten, mit dem die Arbeitsplätze in der Eurowings Kabine vorerst abgesichert und ein Zuschuss auf 90 Prozent des Nettolohns zum Kurzarbeitergeld vereinbart werden konnten“, betont Mira Neumaier, bei ver.di für die Luftfahrt zuständige Gewerkschaftssekretärin.

Eurowings ist die Low-Cost-Airline im Lufthansa Konzern. Von Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart und Hamburg bedient Eurowings mit über 1.100 Kabinenbeschäftigten zahlreiche Flugziele in Europa und Nordafrika. Im Zuge der Corona-Krise hat Eurowings das Flugprogramm um ca. 90 Prozent reduziert.

Die Luftverkehrsbranche befindet sich in einer schweren Krise. Erst gestern hat der Lufthansa Konzern bedauerlicherweise verkündet, den Betrieb der Germanwings einzustellen und die Konzernflotte zu reduzieren. Es ist begrüßenswert, dass wir in der augenblicklichen Situation einen Tarifabschluss erzielen konnten, mit dem die Arbeitsplätze in der Eurowings Kabine vorerst abgesichert und ein Zuschuss auf 90 Prozent des Nettolohns zum Kurzarbeitergeld vereinbart werden konnten.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

Germanwings erhalten – Steuergelder nur für arbeitsplatzsichernde Unternehmen!

Germanwings erhalten – Steuergelder nur für arbeitsplatzsichernde Unternehmen!

04.04.2020 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Krise trifft den Luftverkehr mit voller Wucht. ver.di und die Aircrew Alliance sind dabei, Voraussetzungen für Beschäftigungsschutz und Existenzsicherung zu erwirken. Im Lufthansa-Konzern ist dies in den meisten Betrieben bisher gelungen: Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent ist zum Konzernstandard geworden. Begründet ist das durch die Vorarbeit der PV der Lufthansa Kabine und den ver.di Tarifvertrag “Ratio-Schutz” für das Gros der Beschäftigten im Konzern am Boden. Gleichzeitig nutzt ver.di als Zweimillionen-Mitglieder-Organisation ihre Lobby-Verbindungen in die Bundes- und Europapolitik um Beschäftigungsstandards zu sichern und zu halten, bzw. Beschäftigungssicherung und Hilfen für die Branche herzustellen.

Bei all den vermeintlich guten Nachrichten, was die Bereitschaft der Politik zu Hilfeleistungen in Form von möglichen Verstaatlichungen, Krediten oder Geldgeschenken angeht, ist für uns klar, dass diese staatlichen Hilfen auch bei den Beschäftigten ankommen müssen. Menschen vor Profiten! Es kann nicht angehen, dass Unternehmen und ganze Konzerne mit Milliarden an Steuergeldern gerettet werden sollen, die dann an anderer Stelle uns auf die Straße setzen wollen. Leider beobachten wir in der Branche, dass es Unternehmen gibt, die die Krise nutzen, um schnell Umstrukturierungsmaßnahmen durchzusetzen, auch solche, die betriebswirtschaftlich nicht mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehen.

Und so mussten wir alle erfahren, dass der Lufthansa Konzern infrage gestellt hat, ob Tochterunternehmen durch die Krise hindurch weiterbetrieben werden sollen. Diese Nachricht hat uns schwer getroffen. Germanwings ist damit ein im besonderen Maße gefährdetes Unternehmen. Zuvor angestrebte Regelungen zur Kurzarbeit wurden vom Tisch gezogen. Da ein Bezug von Kurzarbeitergeld gleichzeitig eine Beschäftigungssicherung durch die Krise hindurch bedeutet hätte, ist zu befürchten, dass dieser Schritt bewusst gewählt wurde um Umstrukturierungspläne voran zu treiben und sich uns fliegenden Angestellten zu entledigen. Der Lufthansa-Konzern kann auf umfassende Hilfeleistungen des Steuerzahlers hoffen. Diese Hilfeleistungen jedoch dazu zu missbrauchen, einen Konzernumbau voranzutreiben, kann weder im Interesse der Beschäftigten, noch im Sinne der Steuerzahler sein.

Das Konzernmarketing hat jüngst eigens einen Hashtag „#wereallinthistogether“ kreiert. Als ver.di Tarifkommission fordern wir den Konzernvorstand auf, den Konzerntarif-Standard an Kurzarbeiterbedingungen auch auf die GWI-Kabine anzuwenden und ihr eigenes Mantra mit Leben zu füllen, dass der Konzern in dieser Krise zusammensteht. Die Brutalität, mit der Mitarbeiter*Innen der Germanwings hier mit Arbeitslosigkeit gedroht wird, obwohl mit Staatsgeldern diese ganzen Lohnkosten aufgefangen werden könnten, ist mehr als inakzeptabel.

Bereits in dieser Woche hat unsere Europa-Vereinigung, die European Transport Workers’ Federation (ITF), konkrete Forderungen an die Entscheidungsträger in Europa gestellt, dass auch die EU, die Luftverkehrsbranche zu unterstützen hat. Aber vor allem ist gefordert worden, dass Hilfeleistungen immer daran geknüpft werden müssen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben und das unter Bedingungen, die für den Angestellten auch ein Auskommen während der Krise ermöglichen. Auch in Deutschland wird ver.di wird weiter in der Politik fordern, dass der Steuerzahler in den Erhalt von Arbeitsplätzen investiert und nicht allein für leere Konzern-Hüllen zahlt.

Wir senden besorgte Grüße. Lasst uns gemeinsam stark und vor allem gesund bleiben!

Eure ver.di-Tarifkommission Germanwings Kabine

Claus Boschmann (CGN), Maik Heide-Jensen (CGN), Sabine Herlitz-London (DUS), Jane Melchert (HAM), Emilio Rezzonico (CGN), Lucas Steinebrunner (DUS), Silke Wimmeroth (CGN)

Eurowings: Neue Personalvertretung in der Kabine – Aircrew Alliance mit deutlicher Mehrheit

Eurowings: Neue Personalvertretung in der Kabine – Aircrew Alliance mit deutlicher Mehrheit

04.02.2020 Eilmeldung

Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes haben die über 1.100 Kabinenbeschäftigten der Eurowings eine neue betrieb-liche Interessenvertretung gewählt. Die 15-köpfige Personalvertretung besteht von nun an aus 13 ver.di-Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag bei 70 Prozent.

Dazu erklärte der für Eurowings zuständige Gewerkschaftssekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Marvin Reschinsky: „Wir gratulieren allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten und freuen uns über das starke Vertrauen der Belegschaft in ver.di und in unsere Kandidaten sowie über die hohe Wahlbeteiligung. Das ist ein klares Zeichen an die Arbeitgeberseite und demonstriert die Geschlossenheit der Kabine. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium.“

Seit Mai 2019 gilt eine Gesetzesänderung im Betriebsverfassungsgesetz, die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr als „Lex Ryanair“ umgesetzt wurde. Dem voraus ging eine von ver.di vorangetriebene Kampagne. Damit sollen nun erstmals gleiche Rechte und eine „Betriebsratsgarantie“ für das fliegende Personal ermöglicht werden. Für das Kabinenpersonal bei Eurowings waren allerdings weiterhin Verhandlungen über einen 20 Tarifvertrag nötig, da bereits tarifliche Regelungen des UFO e.V. bestan-den. In diesem Fall ist die direkte Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes versperrt.

Nach sechs Verhandlungsrunden konnten sich ver.di und die Airline Eurowings im Spätsommer 2019 auf einen neuen Tarifvertrag für eine Personal-vertretung einigen. Damit wurde der vorherige Tarifvertrag abgelöst. Die alte Regelung unterlief die gesetzlichen Mindeststandards an vielen Stellen. Die bislang aus lediglich fünf Mitgliedern bestehende Personalvertretung wird jetzt auf die gesetzlich vorgesehenen 15 Mitglieder erhöht und garantiert erstmals weitreichende Mitbestimmungsrechte.

Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte

Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte

29.11.2019 Eilmeldung, Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink gegen ihren Beschäftigten scharf. ver.di liegen Änderungs-Arbeitsverträge von Beschäftigten der Leiharbeitsfirma vor, die die deutschen arbeitsrechtlichen Standards für die Kabinenbeschäftigten deutlich verschlechtern. Den Kabinenbeschäftigten wird eine rechtliche Überprüfung mit ausreichender Zeit verwehrt. Viele befürchten, bei Nichtunterzeichnung kurzfristig ins europäische Ausland versetzt oder gekündigt zu werden.

Laut Berichten von ver.di-Mitgliedern in der Crewlink-Kabine müssen diese Änderungs-Arbeitsverträge innerhalb kürzester Zeit, mit einer Annahmefrist von drei Tagen, unterschrieben werden. „Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist“, betont Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr. Die Vertragsänderung würde unter anderem vorsehen, dass die Kabinenbeschäftigten bei festgestellter körperlicher Fluguntauglichkeit taggleich ihren Arbeitsplatz verlieren. „Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“, so Neumaier.

ver.di fordert Crewlink auf, das Drangsalieren ihrer Kabinenbeschäftigten zu beenden, da derartige unzumutbare Fristen es weder erlauben, rechtliche Beratung einzuholen noch sich mit dem Inhalt und den Konsequenzen der Vertragsänderung auseinanderzusetzen. „Derartige Vertragsänderungen in kürzester Zeit zu forcieren, schürt Ängste. Die Ängste der Beschäftigten vor kurzfristigen Auslandsversetzungen entsprechen unserem Kenntnisstand“, betont Neumaier.

Crewlink begründet ver.di gegenüber sowohl die Ausstellung dieser deutschen Änderungsverträge als auch die kurze Frist mit behördlichen Auflagen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. „In diesem Zusammenhang ist besonders skandalös, dass die irische Leiharbeitsfirma Crewlink, die ausschließlich den Verleiher für Ryanair spielt, lange Zeit augenscheinlich ohne Erlaubnis operierte“, erklärt die Gewerkschafterin. Den Firmen Crewlink und Workforce habe eine gültige „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ gefehlt, die sie trotz ihres Sitzes in Irland für ihre Dienste in Deutschland benötigen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hatte damals mitgeteilt, die vorliegenden Sachverhalte zu bewerten. Die Verleihfirmen erhielten im Februar 2019 die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit, nachdem ver.di deutsches Arbeitsrecht für die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen durchgesetzt hatte.

Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist. Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr