CFG: Neue Tarifwerke in der Condor – Was bedeutet das für mich?

Condor Airbus A320 (D-ATCH)

CFG: Neue Tarifwerke in der Condor – Was bedeutet das für mich?

23.07.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten Euch heute ausführlich über die abgeschlossenen Tarifverträge und die wesentlichen Änderungen sowie die Differenzierungen in den Bereichen mit mehr als einer Gewerkschaft informieren.

Diese Information dient Euch, auf Grund der Komplexität der Werke, als Grundlage für einen gemeinsamen digitalen Call, deren Terminierung wir Euch zeitnah bekanntgeben werden.

Wir sind davon überzeugt, dass sich die kontinuierliche und beharrliche Arbeitsweise von uns als Tarifkommissionen am Ende ausgezahlt hat. Es ist uns gelungen, strittige Punkte aus den Eckpunktevereinbarungen glatt zu ziehen. Es ist uns ebenfalls gelungen, in den redaktionellen Nachverhandlungen noch einige Benefits für Euch rauszuholen. Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für das Vertrauen in unsere Arbeit und hoffen, dass wir gemeinsam damit die richtige Grundlage für die Zukunft unserer Condor geschaffen haben. Möglich ist dies nur gewesen, da ihr alle zusammengestanden habt und auch unsere Mitgliedschaft in den letzten Jahren stetig gewachsen ist.

Welche Tarifverträge wurden erneuert?

Hier im Einzelnen:

Abgeschlossene TV Kabine:

  • MTV Nr. 7 Kabine
  • MTV Nr. 2a Kabine
  • Änderungstarifvertrag zu MTV Nr. 7/ MTV Nr. 2a Kabine
  • VTV Nr. 37
  • Änderungstarifvertrag zum VTV Nr. 37
  • VTV Nr. 38
  • VTV Nr. 39
  • VTV Nr. 4a
  • VTV Nr. 5a
  • VTV Nr. 6a
  • VTV Nr. 7a
  • VTV Nr. 8a
  • ÄnderungsTV Altersversorgung ehem. CIB
  • RahmenSP Flugbetrieb
  • RahmenSP Flugbetrieb Side-Letter
  • RahmenSP Flugbetrieb Zusatzvereinbarung
  • TV Teilzeit
  • TV Teilzeit Anlage 1
  • TV Teilzeit Anlage 2

Abgeschlossene TV Boden:

  • VTV Boden Nr. 7
  • VTV Boden Nr. 7a
  • RahmenSP Bodenbetrieb

Welche wesentlichen Anpassungen gab es?

Zuallererst der Hinweis, dass nach vollständiger Unterschrift von ver.di als auch der CFG, die Condor in der Pflicht steht, die Tarifverträge zu veröffentlichen. Das wird sie an bekannter Stelle digital tun. Wir möchten Euch hier die wesentlichen Änderungen näherbringen.

Der MTV 7 und MTV 2a beinhalten vereinbarte Änderungen aus den Jahren 2011 bis 2016, die auch implementiert sind, und sind Nachfolger des MTV 6 und 1a. Für uns bedeutet das, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Tarifverträgen eine neue Nummer merken müssen. Die Änderung der Zahlen war nötig, um die Übersicht innerhalb der Tarifwerke sicherstellen zu können und Rechtssicherheit herzustellen. Zu den beiden Tarifwerken wurde auch noch ein Änderungstarifvertrag (ÄTV) abgeschlossen, der die Grundlage auf dem bekannten Eckpunktepapier 4.0 hat. Dieser ÄTV beinhaltet zeitlich befristet und ohne Nachwirkung die Änderungen durch die Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 vom 23.12.2019 sowie der zusätzlichen Vereinbarung vom 9.7.2020; er gilt bis zum 31.12.2026 und beinhaltet auch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen; somit bleibt ebenfalls die max. Blockstundenzahl von 95 bzw. 98 pro Monat und die Zuschreibung von LSW aus den Tarifverträgen für ver.di-Mitglieder erhalten; die bezahlungswirksamen Regelungen für Beschäftigte im MTV 2a bei SB/RES sowie bei Einsatz am freien Tag konnten bewahrt werden. Hier unterscheiden sich die Tarifwerke von denen der UFO. Wir bitten Euch, wenn ihr die Anwendung dieser Regelung wünscht, dies formlos, schriftlich, beim Arbeitgeber anzuzeigen. Die Condor setzt dies dann planungstechnisch um.

Ferner konnten alle redaktionell noch offenen Vergütungstarifverträge (VTV) der letzten Jahre endlich abgeschlossen werden; sie beinhalten auch die Änderungen der Eckpunktevereinbarung, die wir Euch schon bekanntgegeben haben.

Der Änderungstarifvertrag Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ehem. CIB-Kabine beinhaltet die 2018 vereinbarte Erhöhung der

arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung auf 6,25 Prozent;

 

Die Vereinbarungen des Rahmensozialplans ermöglichen es bei Personalüberhang, nach Ablauf der gesetzlichen Kurzarbeitsregelung, dem Arbeitgeber durch einen Interessenausgleich auf betrieblicher Ebene (Condor und PV bzw. BR) für sechs Monate Regelungen zu treffen. Er kann auch nur in diesem Zeitraum aktiviert werden. Wenn es soweit käme, würde für diesen Zeitraum befristet durch den Side-Letter zum Rahmensozialplan der besondere Kündigungsschutz aufgehoben werden. Dies muss allerdings wirtschaftlich eindeutig von der Condor dargelegt und begründet werden und wirkt explizit nicht als Freibrief für die Condor.

Die Zusatzvereinbarung zum Rahmensozialplan regelt u.a. die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub und das Freiwilligenprogramm der Condor. Wir konnten erreichen, dass das Freiwilligenprogramm bis zum 31.12.21 verlängert wird.

Wenn die gesetzliche Lage sich ändert und das Kurzarbeitergeld darüber hinaus verlängert wird, haben wir die Zusage auf eine entsprechende Verlängerung des Freiwilligenprogramms bis zum Ende dieses Zeitraums.

Neu abgeschlossen wurde ein TV-Teilzeit mit vollkommen neuen Modellen: Je nach Modell können diese befristet und/oder unbefristet beantragt werden, bei Befristung für 2022 auf ein Jahr, danach auf ein oder drei Jahre. Die Modelle können kombiniert werden, Teilzeittage sind fix. Es wurde ebenfalls ein sogenannter Überlastungsschutz durch Stundenlimits mit LSW-Anrechnung vereinbart der Euch als Schutz dient und es der CFG erschwert, Teilzeitmodelle auszunutzen.

Die Mehrflugstundenvergütung wird ab 50 Blockstunden analog der Regelungen für Vollzeitbeschäftigte im MTV 7 bzw. 2a berechnet. Dies wollte die CFG lange nicht, wir konnten uns am Ende jedoch durchsetzen. Auch hier haben wir eine Besserstellung im Vergleich der Tarifverträge erreicht. Wir haben ebenfalls Besondere Teilzeitmodelle für ältere Beschäftigte verhandelt. Das Modell 58+ und das Modell 55+. (Für das Modell 55+ muss zusätzlich eine Beschäftigungszeit von 23 Jahren vorliegen.) Wesentlich ist hier, dass ununterbrochene fliegerische Tätigkeit vor der Tätigkeit bei Condor, beispielsweise bei AirBerlin, dabei mitberücksichtigt wird. Eine Unterbrechung von bis zu 12 Monaten ist unschädlich.  Gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen mit „Bunter Airline-Historie“ ist das wichtig. Wichtig ist auch, dass alle aktuell bestehenden unbefristeten Teilzeitmodelle unberührt bleiben und fortgeführt werden können. Befristete Teilzeitmodelle müssen nach Ende der Befristung in die neue Systematik überführt werden.  Die CT-Modelle der ehemaligen CIB bleiben für den Personenkreis unverändert erhalten. Die Teilzeitmodelle findet ihr zurzeit nur in der Condor Gruppe auf Facebook

Die Bodentarifverträge resultieren ebenfalls aus der Eckpunktevereinbarung. Der Rahmensozialplan regelt, wie in der Kabine auch, für sechs Monate nach Ende der gesetzlichen Kurzarbeit auf Grundlage eines betrieblichen Interessenausgleichs die Bedingungen bei Abbau eines möglichen Personalüberhangs. Die Aktivierung ist aktuell wenig wahrscheinlich.

Welche Einschätzungen haben die Tarifkommissionen zu den Verträgen?

Mit den nun abgeschlossenen Tarifverträgen geben wir unseren Mitgliedern Rechtssicherheit für den Abflug der Condor aus der Pandemie.

Diese Aspekte sind unheimlich wichtig. Wir brauchen kontinuierliche und planbare Tarifwerke für uns als Beschäftigte. Gerade nach den jüngsten Entwicklungen.

Die Inzidenzen sind niedrig, die Impfquote steigt – genauso wie die Reiselust und die Buchungszahlen bei den Veranastaltern. Nichtsdestotrotz ist die Pandemie nicht vorbei und wir stehen weiter vor großen Herausforderungen.

Zusammen mit den betrieblichen Interessenvertretungen stehen wir vor neuen Herausforderungen und es ist mit Nichten die Zeit sich zurückzulehnen. Wir nehmen wahr, dass die Belastungen hoch sind, Fatigue und Stress größer werden und wir vor neuen, teilweise ungeahnten, Herausforderungen in der Kabine aber auch am Boden stehen. Wir müssen uns auch weiterhin bewusst sein, dass die berühmtberüchtigten „fetten Jahre“ mindestens in einem langen Winterschlaf sind und die Zeitenwende der kompletten Branche für uns alle spürbar geworden ist.

Wir möchten am Ende, neben der erneuten Einladung zum ver.di Call in der Condor, nur noch einen Appell loswerden.

Der lange Kampf um unsere Arbeitsbedingungen ist nicht beendet. Im Gegenteil: wir haben noch eine sehr sehr lange Reise vor uns. Das Problem dieser Reise ist, dass niemand so genau weiß – wo wir hinsteuern. Damit wir gemeinsam das Steuerruder herumreißen können, brauchen wir Stärke. Stärke in Form von Solidarität und Mitgliedschaft. Stärke in Form von Engagement und Mut. Lasst uns gemeinsam den Mut haben, mal eine Kollegin oder einen Kollegen auf die Gewerkschaftsmitgliedschaft anzusprechen. Lasst uns gemeinsam den Mut haben, wenn etwas schiefläuft, dass der Arbeitgeberin auch zu reporten. Lasst uns aber vor allem gemeinsam mutig sein für unser Kollektiv – egal ob am Boden oder der Kabine – wir wollen gemeinsam eine gute Zukunft in der Condor haben und gemeinsam gute Arbeitsbedingungen sicherstellen!

Wir brauchen Euch als Kolleginnen und Kollegen – wir brauchen Euren Mut und Euren Zusammenhalt mehr denn je – wir brauchen Euch, für Euch – für uns – für uns alle!

 

Viele Grüße

Eure Condor-Tarifkommissionen Boden und Kabine

 

X3: Einladung Teams-Call 28.07.2021 um 09:30

X3: Einladung Teams-Call 28.07.2021 um 09:30

22.07.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach den Verhandlungen im Frühjahr haben wir euch informiert über die Inhalte des neuen MTV und vor welchem Hintergrund er entstanden ist.

Nun ist der MTV die ersten gut 100 Tage in Kraft und wir wollen mit Euch über eure ersten Erfahrungen mit dem MTV sprechen, in die Diskussion gehen und Fragen beantworten.
Gibt es Unklarheiten? Was läuft und was läuft nicht? Wie wendet der Arbeitgeber die Regelungen an und passt das so? Wo besteht tariflicher oder betrieblicher Regelungsbedarf? Wie ist es im Re-Start mit dem MTV?

Wir laden Euch ein am Mittwoch 28.07. um 09:30 Uhr zu einem Teams-Call mit der ver.di TK Kabine. Nutzt dafür den unten stehenden Link.
Wenn ihr am Mittwoch keine Zeit habt, sind wir als ver.di-TK natürlich auch jederzeit für euch ansprechbar.

Die Zugangsdaten hast Du entweder schon per Mail erhalten, oder Du kannst diese ganz einfach unter: luftverkehr@verdi.de anfragen.

Beste Grüße,

eure ver.di-TK Kabine mit Marian Drews, ver.di-Gewerkschaftssekretär

CFG: Urlaub bedeutet Urlaub! – Kein Verzicht auf Ansprüche aus den Tarifverträgen

CFG: Urlaub bedeutet Urlaub! – Kein Verzicht auf Ansprüche aus den Tarifverträgen

24.06.2021 Eilmeldung

Wir möchten Euch heute, wie im letzten ver.di Call in der Condor angekündigt, über unsere Auffassung zum Letter „Veränderter Urlaubsanspruch während Kurzarbeit im Jahr 2021“ welcher uns alle von der Geschäftsleitung erreicht hat, informieren. Wir sehen den Zeitpunkt als auch die Ausrichtung des Schreibens kritisch und sind über die rechtliche Interpretation eines nicht rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Revision anhängig beim Bundesarbeitsgericht BAG: 9 AZR 225/21) durch die Condor mehr als erstaunt.

Wir halten den Weg von Condor an dieser Stelle schlichtweg für falsch. Es ist unserer Meinung nach nicht nur im juristischen Sinne falsch so zu handeln, sondern auch im menschlichen Sinne. Die Fürsorgepflicht, die Condor uns als Beschäftigten gegenüber nach dieser harten Zeit der letzten Jahre besonders hat, wird erneut mit Füßen getreten, was auch die augenscheinliche zusätzliche Drohkulisse des letzten Absatzes erneut belegt.

Doch nun zu den Fakten

Kann mir die Condor meinen Urlaubsanspruch wegnehmen?

Wir sind überzeugt: Nein. – Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub. Gerade wenn Du Dich noch im gesetzlichen Urlaubszeitraum (die ersten 20 Tage des Erholungsurlaubs) befindest, ist Dein Urlaubsanspruch als auch die Gewährung nicht rückführbar. Du trägst nicht das unternehmerische Risiko der Condor.

 

Was ist mit dem Tarifurlaub? Also ab dem 21. Tag?

Auch hier gilt, genehmigt ist genehmigt und Anspruch ist Anspruch. Auch die Kurzarbeit ändert an der Tatsache nichts. Ein betrieblicher Grund kann auch nicht vorliegen, da Condor Dich alternativ mit dem Symbol X0 in KuG halten will. Für Condor hat das den Vorteil, dass sie vom Staat Ersatzleistungen bekommen – Für Dich den Nachteil, dass Du kurzfristig aus der dann als KuG deklarierten Zeit in den Einsatz beordert werden kannst. – An einen Wohn- bzw. Einsatzort fernen Aufenthalt ist dann nicht zu denken.

 

Kann ich auch freiwillig auf meinen Anspruch aus dem Tarifvertrag auf den tariflichen Urlaub verzichten?

Ein rechtswirksamer Verzicht auf tarifvertragliche Rechte ist grundsätzlich nicht möglich. Das ist im §4 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Auch eine Verwirkung der tariflichen Ansprüche ist nicht möglich. Mit diesen Wirkungsgrundsätzen bezweckt das TVG den Schutz für uns als Beschäftigte. Jede und jeder von uns soll davor bewahrt werden, die Absicherung durch den Tarifvertrag auf Druck des Arbeitgebers aufzugeben.

 

Was muss ich im Zweifel tun, wenn Condor dieses Verfahren dennoch durchzieht und meinen Urlaub kürzt?

Da der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend für uns ver.di-Mitglieder gilt, besteht ein Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen, ohne dass es noch einmal zwischen Condor und uns vereinbart werden müsste. Die Grundlage der Ansprüche ist der geltende Tarifvertrag. Condor ist verpflichtet, die Leistungen (in unserem Falle den Urlaub) von sich aus zu gewähren, ohne dass jeweils eine Aufforderung dazu erfolgen müsste. Sollte Condor dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können die Ansprüche notfalls vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Wir hoffen jedoch, dass sich dieser Weg durch ein Einlenken der Condor vermeiden lässt – doch diese Entscheidung liegt einzig und allein bei Condor. ver.di-Mitglieder erhalten im Zweifel dafür vollumfänglich kostenlosen Rechtsschutz bis notfalls zum BAG. – Sinnvollerweise sollte aber vor einer Klage die anstehende Entscheidung des BAG (ein Verhandlungstermin dort steht noch nicht fest) abgewartet werden. Ein Muster für die außergerichtliche Geltendmachung, um die Rechte solange zu wahren, kommt am Ende dieses Schreibens.

 

Was hat es mit dem Urteil auf sich, das Condor anführt?

Im wahrscheinlich von Condor angeführten Urteil 6 Sa 824/20 vom 12.03.2021 des LAG Düsseldorf hat das Gericht bei einer nicht-tariffierten Verkaufshilfe für Backtätigkeiten in Teilzeit festgestellt, dass ggf. eine Kürzung des Anspruches möglich sei. Ob dies so ist, ist nicht juristisch final entschieden, somit ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Und selbst wenn es so wäre, wäre es nicht gleichwertig übertragbar.  Unserer Meinung nach fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Kürzung des Urlaubsanspruchs. Ein solches Recht ergibt sich weder aus § 3 BurlG noch aus Europäischem Recht. Soweit der Europäische Gerichtshof  (EuGH) in Entscheidungen vom 08.11.2012 –C-229/11 und C-230/11 –entschieden habe, dass eine Urlaubskürzung bei Kurzarbeit zulässig sei, habe dies ausschließlich für den Fall gegolten, dass eine entsprechende kollektivrechtliche Regelung bestehe. Eine solche Regelung gibt es bei Condor nicht. Außerdem habe es sich um einen Fall der Transfer-Kurzarbeit, nicht wie im von Condor angeführten fall um konjunkturelle Kurzarbeit gehandelt. Jedenfalls für konjunkturelle Kurzarbeit scheide eine Kürzungsmöglichkeit aus. So haben wir während der konjunkturellen Kurz-arbeit keine den Erholungszwecken dienende  Freizeit.  Die Zeit während Kurzarbeit „Null“ ist nicht planbar, da wir als Beschäftigte jederzeit mit einer Wiederaufnahme der Arbeit rechnen müssen.  Auch unterliegen wir während der Kurzarbeit „Null“ zahlreichen sanktionsbewährten Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Außerdem ergibt sich aus § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III, dass vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Das darf nicht dadurch konterkariert werden, dass uns als Beschäftigten der Erholungsurlaub gekürzt werden soll.

 

Ich habe gehört, dass es bei der Lufthansa z.B. auch gemacht wird.

Das ist korrekt, aber hier ist die „Herausgabe“ des Urlaubs ein so genannter Krisenbeitrag, der mit den Tarifpartnern vereinbart ist. Diese Vereinbarung besagt aber auch, dass bereits genehmigter Urlaub in jedem Falle zu gewähren ist. Somit ist auch das nicht vergleichbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lasst uns hier erneut zusammenstehen. Lasst es nicht zu, dass Condor so mit euch umspringt. Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung

Kollegiale Grüße

Eure Condor Tarifkommissionen Kabine und Boden

 

P.S.: Die Mustergeltendmachung ist exklusiv für Mitglieder und kann in der ver.di Condor Facebook Gruppe abegrufen werden

YVR: Lufthansa = strikebreaker – that is untrue

YVR: Lufthansa = strikebreaker – that is untrue

24.05.2021 Eilmeldung, Streikmeldung

Dear Colleagues UNITE HERE Local 40,

Dear streikers,

After the dismissal of 97 employees, the Hilton Vancouver Metrotown hotel locked out long-term employees on April 16, 2021. The responsible Canadian trade union has called for strikes in this context.

The hotel was also used by Lufthansa as a crew hotel for the YVR legs. Lufthansa has or will now change this and switch to another hotel in the city.

Our LH crews are accused of acting as strike breakers. That is absolutely wrong. There was no other option for the crews than to use this hotel. As an employer, Lufthansa selects the hotel, concludes the contracts and arranges the accommodation in the hotels. Also, the crews cannot refuse the flights with the reason that the crew hotel is on strike. The legal situation does not allow that. In this context, we have had contact with Lufthansa several times, described the issue and of course, as an ITF member union, expressed our solidarity on the subject. The incident in which strikers were injured by a bus is tragic, but it is not the responsibility of the Lufthansa crews. We wish a speedy recovery at this point!

Nevertheless, it is not tenable for us that public denunciations of individual LH crew members take place. We ask you to delete and destroy the relevant material. We are not the aggressor of the conflict and neither are our crews promoting the conflict. Please make yourself aware that by designing the campaign you are punishing the wrong people.

The crews know the pressure during a strike well enough from their own experience. But we also hope for your solidarity that our crews need their regeneration time in the hotel and that they start their return flight as carefree and rested as possible. Our crews are responsible for the safety of hundreds of passengers.

We are happy to support you as strikers with the means available to us. However, please let us treat each other in a way that does not harm us together.

The fight must be against Hilton. The fight must not be waged against our crews.

———————-

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen von UNITE HERE Local 40,

Liebe Streikenden,

Nach der Entlassung von 97 MitarbeiterInnen sperrte das Hotel Hilton Vancouver Metrotown langjährige Angestellte am 16. April 2021 aus. Die zuständige kanadische Gewerkschaft hat in diesem Zusammenhang zu Streiks aufgerufen.

Das Hotel wurde auch von der Lufthansa als Crewhotel für die YVR-Umläufe genutzt. Lufthansa hat bzw. wird dies jetzt ändern und auf ein anderes Hotel in der Stadt ausweichen.

Unseren LH-Crews wird vorgeworfen, als Streikbrecher zu agieren. Das ist absolut falsch. Es bestand für die Crews keine andere Möglichkeit als dieses Hotel zu nutzen. Lufthansa als Arbeitgeber sucht das Hotel aus, schließt die Verträge und sorgt für die Unterbringenung in den Hotels. Auch können die Crews die Flüge nicht mit den Grund ablehnen, dass das Crewhotel bestreikt wird. Das erlaubt die Rechtslage nicht. Wir haben in diesem Zusammenhang mehrfach Kontakt mit Lufthansa gehabt, den Sachverhalt geschildert und natürlich als ITF-Mitgleidsgewerkschaft unsere Solidarität in der Thematik ausgesprochen. Der Zwischenfall mit der Verletzung von Streikenden durch einen Bus ist tragisch, liegt aber nicht in der Verantwortung der Lufthansa-Crews. Wir wünschen an dieser Stelle Gute Besserung!

Nichtsdestotrotz ist es für uns nicht haltbar, dass öffentliche Denunzierungen einzelner LH-Crewmitglieder stattfinden. Wir fordern Euch auf das entsprechende Material zu löschen und zu vernichten. Wir sind nicht der Agressor des Konflikts und unsere Crews fördern den Konflikt auch nicht. Macht Euch bitte bewusst, dass ihr mit der Ausgestaltung der Kampagne die falschen Menschen bestraft.

Die Crews kennen den Druck während eines Streiks aus eigener Erfahrung zu genüge. Wir hoffen aber auch auf Eure Solidarität, dass unsere Crews ihre Regenerationszeit im Hotel benötigen und möglichst sorgenfrei und ausgeruht in den Rückflug starten. Unsere Crews sind für die Sicherheit von hunderten Passagieren verantwortlich.

Gerne unterstützen wir euch als Streikende mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Bitte lasst uns dafür jedoch einen Umgang miteinader pflegen der uns gemeinsam nicht schadet.

Der Kampf muss gegen Hilton geführt werden. Der Kampf darf nicht gegen unsere Crews geführt werden.

DLH Kabine: Information zur Ankündigung „Disclaimer“ der LH

DLH Kabine: Information zur Ankündigung „Disclaimer“ der LH

19.05.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lufthansa hat heute kurzfristig angekündigt, die Entgeltabrechnungen mit Disclaimern versehen zu wollen. Darüber hinaus gibt es eine Information im CRA.

Welchen Hintergrund hat das?

Sechs Kabinenkolleginnen und Kollegen haben auf die alte Versorgung von 2013 geklagt. Nach mehreren Jahren des Rechtsstreits hat nun das höchste deutsche Arbeitsgericht – das Bundesarbeitsgericht – in allen Fällen, am 28.04.2021, ein beinahe deckungsgleiches Urteil mündlich verkündet.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Kolleginnen und Kollegen einen entsprechenden Anspruch auf die alte Versorgung haben. Das schriftliche Urteil wird erst in mehreren Wochen vorliegen. Es ist daher, unserer Wahrnehmung nach, wenig seriös jetzt schon auf Details einzugehen oder zu spekulieren.

Lufthansa will sich vor weiteren Klagen schützen. Sie versucht vorsorglich sicherzustellen, dass die alte Versorgung nur in Verbindung mit möglicherweise niedrigerer Monatsvergütung erstritten werden kann. Denn es gibt logischerweise keinerlei Interesse. insbesondere in der Krise, die bisherige Altersvorsorge wieder anzuwenden.

Neben der Altersvorsorge gibt es noch mehr tarifvertragliche Unterschiede zwischen ver.di und UFO. So hat ver.di auch den Vergütungstarifvertrag seit 2013 nicht mehr verhandelt. Damals wurde die Sperre bei Gehaltsstufe 8 (SMP) eingeführt. Diese ist eine grundlegende Verschlechterung der Vergütungssystematik. Das war und ist für uns so nicht tragbar. Auch der Krisentarifvertrag der UFO, der im Januar nochmals bis zu minus 10 Prozent Entgelt für Alle bedeutet, könnte für ver.di Mitglieder nicht gelten. Dazu laufen derzeit weitere Gerichtsverfahren. Ob sich der Klageweg generell lohnt, bedarf immer einer genauen individuellen Überprüfung und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Als Beschäftigte der LH-Kabine fragen wir uns: Ist mein Gehalt sicher? Die kurze Antwort lautet: Absolut, ja! – Ohne, dass ich selbst klage ändert sich nichts.

Eines zeigt allerdings bereits das mündliche Urteil des BAG: Lufthansa und UFO haben damals die alte Versorgung (2013) zu Unrecht für die Klagenden verschlechtert hat. Damit wurde die Altersvorsorge für die Kabine auf rechtsunsichere Füße gestellt. Das gemeinsame Vorgehen war, wie nun vom BAG entschieden, nicht mit den Regelungen in den LH-Arbeitsverträgen vereinbar. Dies unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschäftigten. Lufthansa und UFO haben uns durch den damaligen Tarifabschluss etwas nehmen wollen, was nach der Entscheidung des BAG nicht zu nehmen ist. Ein weiteres Kapitel in der tragischen Tarifgeschichte zwischen Lufthansa und dem UFO e.V.

Unsere Lufthansa Kabine hat gute Tarifarbeit und klare Perspektiven verdient. Es ist Zeit auf eine sichere Flughöhe zurückzukehren und den Kurs auf gute und rechtsverbindliche Arbeitsbedingung mit uns zu setzen. Deswegen ist auch der Lufthansa klar, es führt kein Weg an weiteren Verhandlungen mit ver.di zu einer Gesamtlösung vorbei.

Es gibt keinen besseren Zeitpunkt der Aircrew Alliance beizutreten. Sei auch Du dabei und stehe für sichere Zukunft ein!

Sprecht uns gerne an. – Wir halten Euch mit allen weiteren Details auf dem Laufenden.

EWG: Das (Tarif-)Leben geht weiter!

EWG: Das (Tarif-)Leben geht weiter!

16.05.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen beschäftigt uns die Pandemie mit ihren Auswirkungen schon über ein Jahr. Hinter uns liegen Monate voller Tarifarbeit und unzähligen, wahrscheinlich mehr als 50 Tarifverhandlungen. Zu Beginn der Pandemie machten wir mit einem Flugblatt, auf dem ein großes Corona-Virus gezeichnet war, auf die Forderung Beschäftigungsschutz aufmerksam. An vielen Stellen haben wir seinerzeit dafür, auch von einigen von euch, Kritik geerntet. Dennoch habt ihr in unsere Arbeit als Tarifkommission vertraut. 14 Monate nach der Veröffentlichung können wir uns alle glücklich schätzen, dass wir frühzeitig und mit viel Energie an diesem Thema gearbeitet haben und am Ende mit dem geringsten Krisenbeitrag der gesamten Branche die Arbeitsplätze der ver.di Mitglieder bis zum 31.03.22 durch einen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen gesichert haben. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% konnten wir für die maximale Dauer der Kurzarbeit sichern. 

Die bereits umgesetzten und geplanten Flugbetriebsschließungen und Kündigungen unserer Kolleg*innen in der GWI, SXD und Brussels haben uns betroffen gemacht. Uns als Arbeitnehmervertreter haben diese Entscheidungen vor Augen geführt, dass es auch uns als EWG(ler) hätte treffen können. In den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber haben wir bei all den unterschiedlichen Interessen deshalb immer auf eine gute Zusammenarbeit gesetzt und den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen. Es hat sich darüber hinaus bewährt, mit EINER starken Gewerkschaft zu verhandeln. Das hat zu schnellerer, belastbarerer und stärkerer Interessenvertretung mit einer guten Geschlossenheit geführt. 

Nun stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Ist schon wieder alles gut und so wie vor Corona? Nein, das ist es nicht. Wann ist es wieder so wie vorher? Auch das steht noch in den Sternen. Dennoch gibt es auch berechtigte Interessen in der Belegschaft, die nicht wegen Corona und aller damit verbundenen Auswirkungen untergehen sollen. Deshalb setzen wir die Tarifarbeit fort und sind zuversichtlich, dass wir auch bei den nächsten Themen im Dialog mit Eurowings wieder zu Lösungen kommen. Sollte das mal nicht funktionieren, brauchen wir euch im Rücken, um Geschlossenheit zu zeigen. Dazu unten mehr. 

Vergütungstarifrunde 

Ein Bedürfnis, das durch Kurzarbeit und Nullrunde gewachsen ist, ist eine Verbesserung unserer Einkommenssituation. Viele von euch erinnern sich: Vor Corona haben wir zum VTV verhandelt und eine deutliche Aufwertung unserer Vergütungen gefordert. Durch Corona und die vereinbarte Nullrunde bis zum 30.06.21 wurde diese Tarifrunde dann ausgebremst. Sicherlich können wir nicht eins zu eins an unsere damaligen hohen Forderungen anknüpfen.

Das tun wir auch ausdrücklich nicht. Dennoch möchten wir, sobald die Entwicklungen es hergeben, in die Tarifverhandlungen zu einem neuen Vergütungstarifvertrag mit folgenden ausgewogenen Forderungen einsteigen:

  • 4-Leg-Zulage vom 1.-5. Tag im Monat je 25€/Dienst, ab dem 6. Tag im Monat je 35€/Dienst
  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5%, mind. aber 80€/Monat
  • Zwei zusätzliche Stufen in allen Vergütungstabellen mit je 100€ mehr
  • „Nachteulenzulage„ in Höhe von 75€ je Nachtdienst
  • Erhöhung der Trainer-Zulage um 100€/Monat und der LDC-Zulage um 200€/Monat

In Vorbereitung auf die Verhandlungen ist uns selbstverständlich auch eure Meinung zu den Forderungen und Verhandlungen, wie immer, sehr wichtig! In unserer Befragung bitten wir euch, zu den vorgestellten Forderungen eure Meinung abzugeben und uns weitere Ideen mitzugeben.

Entfristungsverhandlungen

Während dieses Sommers werden über 300 Kolleginnen und Kollegen von GWI, SXD, SN DUS bei uns eingestellt. Wir freuen uns, dass mit ihnen die EW Kabine ein deutliches Stück größer wird, das Wachstum bei uns stattfindet und wir in Zukunft unter einem Dach fliegen. 

Die Kolleg*innen werden befristet eingestellt. Das ist uns ein Dorn im Auge, denn die Kolleg*innen als auch die vorher befristeten Kolleg*innen verdienen so schnell wie möglich ein sicheres Arbeitsverhältnis. Deshalb wollen wir zusammen mit der VTV-Tarifrunde über die frühzeitigen Entfristungen verhandeln. Damit der Arbeitgeber dabei nicht am Verhandlungs-tisch Alt-Belegschaft gegen neue Kolleg*innen ausspielen kann, wollen wir die Forderung der Entfristung einbringen, sobald mehr als 50% der neuen Kolleg*innen in ver.di organisiert sind. Dazu fehlen nicht mehr viele Kolleg*innen, da sehr viele bereits vor ihrer Einstellung bei der Eurowings in ver.di eingetreten sind. 

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Als erstes verhandeln wir jedoch die Anlage der Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ab dem 27. Mai beginnen die Verhandlungstermine. Uns ist es dabei wichtig, dass die Beiträge der bAV (4% der Vergütung monatlich) zeitnah sicher angelegt werden, damit für uns alle Planungssicherheit herrscht und es einen rechtssicheren Tarifvertrag gibt. 

Tarifvertrag Teilzeit

Anfang des Jahres haben wir die ersten Gespräche mit der Arbeitgeberseite zu einem neuen Tarifvertrag Teilzeit geführt. Leider ohne Erfolg. Die Arbeitgeberseite wusste an vielen Stellen nicht, was sie eigentlich wollte. Das einzige, was sie wusste, war an vielen Stellen die Ablehnung unserer Ideen, ohne eigene Vorschläge einzubringen.

Inzwischen hat sich ein bisschen was geändert. Kürzlich haben wir Herrn Unterbarnscheidt (neuer Flugbetriebsleiter) und Herrn Ritter (neu in der Geschäftsführung) kennengelernt. In dem Gespräch sprachen wir auch über Teilzeit und spürten eine Offenheit zu unseren Ideen und zu einem neuen TV Teilzeit. Wir werden die Gespräche wieder aufnehmen und unsere Forderungen einbringen:

    • Neue Teilzeitmodelle 

      • Mini-Modell
      • Study & fly
      • subventioniertes Wintermodell, um Saisonalität zu berücksichtigen

    • Öffnung der Teilzeitmodelle für alle Beschäftigten 
    • OFF-Tage-„Verkauf“ begrenzen, alternativ Stundenbegrenzung/Deckelung für Teilzeit-Beschäftigte, damit Teilzeit auch wirklich Teilzeit bleibt
    • Einführung der Wahlmöglichkeit für befristeteTeilzeit, gemäß neuem Teilzeitbefristungsgesetz 
    • Verlängerung der Tz-Beantragung 

    u allen Tarifverhandlungen halten wir euch selbstverständlich über die üblichen Kanäle auf dem Laufenden. 

    Damit wir bei all der ganzen Tarifarbeit weiterhin unsere gemeinsamen Interessen als Kabine erfolgreich vertreten können, brauchen wir euch weiterhin an Bord von ver.di und auch die neuen Kolleg*innen, die erstmalig mit an Bord sind. Wir werden uns auch die nächsten Monate, möglicherweise sogar Jahre, in einem schwierigen Umfeld bewegen. Eine starke Interessenvertretung der Kabine braucht es dabei umso mehr.

    Der ver.di Mitgliedsbeitrag ist weiterhin auf 0,5% vom Bruttogrundgehalt reduziert bis die Kurzarbeit vorbei ist. Du möchtest deinen Teil für eine starke Gemeinschaft beitragen? Unter https://aircrewalliance.com/mitglied-werden/ kannst du eintreten. Inzwischen ist auch der telefonische Beitritt möglich. Der Eintritt ist über unsere Tarifkommissionsmitglieder oder Marvin (0175-9722674) möglich. Wir freuen uns auf die nächsten Monate mit euch!

     

    Kollegiale Grüße

    ver.di Tarifkommission Eurowings Kabine

    Dirk Berghoff, Britta Harder, Elisa Heine, Christina Klein, Tanja Kleinknecht, Julian Knops Michaela Lüdorf, Alida Pontani, Angelina Rybicki, Jens Schulz, Larissa Sternke sowie Marvin Reschinsky (ver.di Verhandlungsführung)

TUI: Der Verhandlungsverlauf aus unserer Sicht und die detaillierten Ergebnisse

TUI: Der Verhandlungsverlauf aus unserer Sicht und die detaillierten Ergebnisse

06.03.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen & Kollegen,

Wir möchten Euch nun wie versprochen über die Ergebnisse der Verhandlungen informieren. Vorab möchten wir Euch aber gerne noch ausführlich schildern wie wir die letzten Monate und insbesondere die letzten Tage erlebt haben, damit Ihr einen transparenten Eindruck habt, wie es zu dem Ergebnis gekommen ist. Die detaillierten Ergebnisse für die Kabine findet ihr ab Seite 3 dieses Dokuments.

Am Freitag hat sich der TUI fly Aufsichtsrat nach vorhergehender Einigung mit allen Sozialpartnern auf die Erhöhung von 17 auf 22 Flugzeuge verständigt. Um dies zu erreichen, mussten auch wir in der Kabine unter einem enormen Zeitdruck über harte Zugeständnisse in den Tarifverträgen „verhandeln“.

Als faire und soziale Verhandlungen können wir diese aber leider nicht bezeichnen. Nach dem Aufsichtsratsbeschluss der TUI fly am 18. Juni 2020 hat der Arbeitgeber uns eine offizielle Verhandlungsaufforderung zu Themen des MTV und TV Teilzeit geschickt. Wir haben uns im August und September auch zweimal getroffen, aber ernsthafte und engagierte Verhandlungen waren das nicht. Wir haben klargemacht, dass bei dem 17 A/C-Szenario mit Massenentlassungen Absenkungen an unseren Tarifverträgen für uns nicht in Frage kämen. Wir haben dem Arbeitgeber angeboten, mit uns über Alternativszenarien mit dem Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, zu reden und aufgezeigt, dass wir dann sicher auch zu Zugeständnissen bereit wären – für ein Szenario mit mehr Fliegern und vor allem mehr Personal fehlte dem Arbeitgeber damals allerdings „jegliche Phantasie“ (O-Ton). Wir haben ihm auch gesagt, dass wir mit ihm bei seinem angestrebten Szenario über Maßnahmen sprechen wollen, die den Personalabbau sozialverträglich und ohne Kündigungen gestalten könnten. Daran hatte der Arbeitgeber keinerlei Interesse. Der Arbeitgeber hat sich vorwiegend auf Gespräche mit der VC konzentriert.

In der Zwischenzeit hatten wir lediglich zwei Termine. Zunächst im November, als wir über den Abbruch der Gespräche mit der TK Cockpit informiert wurden und dann nochmal im Januar, wo er uns erklären wollte, dass ihm jedes sozialverträgliche Instrument zu teuer wäre. Erst vor etwa zwei Wochen wurden wir um Termine für Gespräche gebeten, die dann vor einer Woche mit der ersten groben Vorstellung der Themen und der Möglichkeit auf 22 A/C zu kommen, begonnen wurden. Am letzten Wochenende haben wir die ersten Entwürfe für neue Tarifverträge vom Arbeitgeber erhalten. Am Montag haben wir erste Positionen in Verhandlungen austauschen können. Von Mittwochvormittag bis Donnerstagnacht kam es dann zum inszenierten „Showdown“ im Maritim HAJ, wo parallel die Einigungsstellen zum Interessenausgleich und Sozialplan der Gesamtvertretung Bord und der PV Kabine tagten.

Somit wurde seitens des Arbeitgebers maximaler zeitlicher Druck aufgebaut, mit dem Ziel, die Verhandlungen mit allen Arbeitnehmergremien vor der Aufsichtsratssitzung der TUI fly abzuschließen. Sollte mit einem einzelnen Gremium (TK Cockpit, TK Kabine & Boden, PV Kabine, PV Cockpit und GVB) kein Abschluss zustande kommen, hätte der Arbeitgeber alle Verhandlungen für gescheitert erklärt. Dadurch hätten 676 Kolleg*innen in der Kabine, am Boden und im Cockpit ihren Arbeitsplatz verloren. In diesen Tag- und Nachtverhandlungen wurde uns immer wieder deutlich gemacht, dass im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die 17 Flugzeuge gesetzt seien und somit auch deutlich mehr Personal in allen Berufsgruppen entlassen werden müsste. Außerdem wurden die Zukunftsaussichten der gesamten TUI fly innerhalb des TUI Konzerns mit nur noch 17 Flugzeugen deutlich in Frage gestellt. Sie sprachen auf einmal davon, dass 17 Flieger eine „Abwärtsspirale“(O-Ton) in Gang setzen würden – obwohl es vorher immer noch als das alternativlos beste Modell präsentiert wurde.

Wir haben in der Vergangenheit oft mit dem Arbeitgeber verhandelt. Auch wenn es manchmal laut und ungehalten war, die Verhandlungen waren doch meistens konstruktiv und zielgerichtet. Man konnte sich danach immer noch in die Augen schauen. Die Sozialpartnerschaft in unserem Unternehmen ist in den letzten 2-3 Jahren schon erkennbar schlechter geworden. Diese Partnerschaft wurde in den letzten Tagen arbeitgeberseitig aufgekündigt. Mit dem am Ende erzielten Abschluss sind wir natürlich alles andere als zufrieden. Er stellt jedoch in unseren Augen die bessere von zwei schlechten Alternativen dar. Darum haben wir dem Abschluss mehrheitlich zugestimmt. 830 Kolleg*innen können somit tarifvertraglich zugesichert an Bord bleiben, vielen von uns in der Kabine bleibt somit eine Kündigung erspart. In beiden Szenarien 17 vs. 22 A/C wurde ein Erhalt der Stationen BRE, BER, NUE, FMO und HAM vom Arbeitgeber kategorisch ausgeschlossen. CGN soll zumindest für die EW-Operation noch 2 Jahre bestehen bleiben.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen wurde verbindlich zugesichert, dass u.a. weitere Freiwilligenprogramme mit der PV abgeschlossen werden müssen und höhere Abfindungen als im 17er-Szenario gezahlt werden müssen. Dieser Abschluss bringt wie schon erwähnt Veränderungen in unseren Tarifen mit, die wir nun erläutern möchten.

Außerdem werden wir schnellstmöglich über Teams für Fragen und Austausch zur Verfügung stehen (die Termine werden noch bekannt gegeben).

Alle weiteren Details findest Du hier

Solidarische Grüße,
Eure TK Kabine
Niklas Schiwon (Sprecher, NUE), Christoph Aigner (STR), Jens Borgmann (HAM), Kathrin Höppner (HAJ), Sandra Kennedy (HAJ), Christian Kessebohm (STR), Andreas Kränzke (TXL), Stephan Krause (TXL), Jasmin Sabania (HAM), Tanja Schmid (NUE), Sabine Walter (HAM) und ver.di-Tarifsekretär Marian Drews.

EZY: open letter from ALL easyjet unions

EZY: open letter from ALL easyjet unions

03.03.2021 Eilmeldung

To all members of the AMB,
To all Cabin Crew around the network,


This open letter comes from ALL the Trade Unions’ representing the Cabin Crew
Members of the easyJet network.


COVID-19 has had a dramatic impact on the aviation industry, more than anyone could
ever have imagined. The pandemic led to a dramatic drop on consumer confidence and
flight demand. Nearly one year in this scenario and we continue to rebuild our Company
to come out of this stronger than ever.


Before COVID-19, there was open communication and a constructive relationship
between easyJet and Trade Unions. Nearly one year into this situation and this
relationship has weakened. The Trade Unions, representing the Cabin Crew Community,
always wanted (and wants) its’ best for the community but also for the Company to
strive so we could all maintain strong and save as many jobs as possible.

Throughout this year, we have seen many changes in the Company and around our
network. Bases have closed, redundancies have been made alongside other business
decisions that easyJet claims to be for the future of the Company. easyJet has to act in
a social responsible manner to protect the employees and their jobs.

Whilst we do not disagree that changes have to happen to survive such a crisis, we agree
that the engagement with the Employee Representative Bodies should’ve been strongly
considered and maintained as it was previously.

With this, on the 28th January, all Trade Unions’ requested a meeting with easyJet with
the objective to re-open the communication with both parties and allow the Trade
Unions to share their genuine concern of the lack of engagement with the Employee
Representative Bodies. Being the main goal to be able to work together in a constructive
way.

After re-sending the e-mail, a reply came in and our request for a meeting was rejected and we quote: “we don’t believe it is appropriate to do so with these important but informal bodies at this time.”

This response was very very disappointing and not expected from a Company who’s pledge has always been “open and upfront” and “in it together”. But how can we expect improvement and a constructive path if the only transnational information and consultation body – EWC – isn’t informed about such changes? Bearing in mind that we are still waiting, since last summer, for the official opinion and statement of the EWC, something impossible to have if the Company doesn’t provide the information package needed.

How do we work constructively if the Company refuses to meet us in a quick conference call? We are all aware of the workload present due to the constant changes and regulations in each country and department but please DO NOT tell us that there is no 30 min window available.
On the 25th & 26th March 2019 an easyJet Industrial Relations Conference took place in Luton. May we remind all that were present that easyJet stated that the ambition of this conference was to demonstrate easyJets’ commitment to their employee’s representatives and their organisations. Stating also that this Conference was a two-way interaction, with an opportunity for all to tell easyJet what’s good, not good, feel heard and confident that they’re doing something about it. Many members of the Company spoke, including our CEO Johan Lundgren. It was a cooperative Conference and lead to a constructive working environment. We believe what is happening now is a big step back from what was said in the IR Conference in 2019. We must re-establish this. This huge crisis we are facing now due to COVID-19 must be a time where the communication between both parties is most important. These conferences were an initiative from easyJet, taking in as a commitment for a regular basis, part of the IR Plan, and, due to COVID-19, instead of re-enforcing this commitment, it went the opposite way.
We are aware that communication flows better in some Trade Unions’ than others but we are here today as a WHOLE, although being individual Unions’, TOGETHER in solidarity to express our concerns regarding the lack of engagement with the Employee Representative Bodies. It’s disappointing how easyJet prefers to speak to the Trade Unions’ individually without promoting a group discussion to discuss and express common topics for all, like we used to do with the IR Conferences.


We want to work constructively with easyJet and make this Company strive!
All together and not each party working for itself.

FILT-CGIL FIT-CISL SITCPLA SNPNC SNPVAC SSP UILTRASPORTI UNAC UNITE USO VER.DI VNC

EWG: (Personal-)Wachstum in die EWG holen!

Bild von EWAG A320 in der Sonne

EWG: (Personal-)Wachstum in die EWG holen!

22.02.2021 Eilmeldung

Gemeinsame Info der ver.di Tarifkommissionen Cockpit & Kabine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Krise trifft unsere Branche besonders hart und hat leider für zahlreiche Insolvenzen gesorgt. Andere Firmen haben sich gezwungenermaßen deutlich aus dem deutschen Markt zurückgezogen. Auch in unserem Konzern werden AOCs, wie die Germanwings und SunExpress, von der Bildfläche verschwinden. Weitere AOCs stehen auf dem Prüfstand. Die AOCs unter der Marke Eurowings wurden in den letzten Monaten neu sortiert. Künftig sollen nur noch EWG und EWEU unter der Marke Eurowings fliegen. Des Weiteren wird die neue Marke Ocean/Disvover ab Juni in den Farben der Eurowings unterwegs sein. 

Der Rückzug von konzernfremder Konkurrenz ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen fatal, bietet der Eurowings aber gleichzeitig große Chancen. Chancen für EWG-Beschäftigte entstehen aber nur, wenn sowohl das Flotten- als auch das Personalwachstum in der EWG stattfinden. 

Innerhalb der LH-Group haben wir als EWG bislang überlebt. Kurzarbeit und Einbußen durch Krisenvereinbarungen verlangen auch uns, als fliegendem Personal, egal ob im Cockpit oder der Kabine, einiges ab. Wir sind davon überzeugt, dass Kurzarbeit und ausgewogene Krisenbeiträge, in Verbindung mit entsprechendem Kündigungsschutz, unsere Zukunft sichern.

In der Kabine haben wir mit dem Arbeitgeber über Monate hart um einen vertretbaren Krisenbeitrag gerungen, der unsere Vergütungssystematik und auch die Perspektiven der Eurowings im Ergebnis berücksichtigt. Nach der Mitgliederbefragung haben sich über 94 % der ver.di Mitglieder für die Annahme des Verhandlungsergebnisses entschieden. Das Ergebnis sieht vor: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 31.3.2022, Verzicht auf die Mai-Gratifikation (100 Euro brutto) in 2021, Reduzierung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes um 5 % sowie das Aussetzen von den bAV-Beiträgen zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2022.

Im Cockpit wurde die ver.di-Tarifkommission in Form eines regen Informationsaustausches in die Verhandlungen eingebunden. Wir sind der Meinung, dass der Krisenbeitrag des EWG-Cockpits vertretbar, nachvollziehbar und zumutbar ist. Der TV-Coronakrise ist ein Beitrag, den auch wir als Eurowings bereit sein sollten zu leisten, um der LH-Group dabei zu helfen, wieder auf die alte Stärke anzuwachsen.

In einem nächsten Schritt hofft Eurowings nun auf die zeitnahe Wiederbelebung des Marktes und möchte sich entsprechend gut vorbereitet aufstellen.

Um mit dem Kabinen-Personal ebensoviele Flugzeuge, wie mit dem Cockpit-Personal bereedern zu können, wurden nun 130 Vollzeitstellen in der Kabine ausgeschrieben. Als Grundlage für diese und weitere Einstellungen in der Kabine bis 30.06.2022 dient der kürzlich abgeschlossene Tarifvertrag „Auswahl und Einstellung“. Der sicherlich größte Erfolg durch diesen Tarifvertrag besteht darin, dass sowohl die Berufserfahrung beim letzten Konzernarbeitgeber als auch die dort anerkannte Berufserfahrung (z.B. Berufserfahrung von AB) finanziell komplett in der EWG-Vergütungssystematik anerkannt werden.

Ein Flottenwachstum in der EWG ist in Planung, deshalb sollen auch im Cockpit Einstellungen folgen. Im Fokus stehen hierbei unsere GWI-Kolleginnen und -Kollegen der 2. Tarifschiene. Sie hatten sich damals bei Eurowings beworben und wurden, abhängig von der gewünschten Station, auf die verschiedenen Flugbetriebe verteilt. Auch zu den Einstellungen im Cockpit finden Tarifverhandlungen statt. Bei Neueinstellungen im Cockpit würde sich die Anzahl benötigter Kabinenbeschäftigter nochmals (deutlich) erhöhen. 

Mit diesen Flugzeugen und Kollegen ist es uns als EWG möglich, in die offenen Märkte und Lücken zu steigen, die andere Mitbewerber hinterlassen haben und dadurch zu wachsen, während andere schrumpfen. Dies sehen wir, auch für uns als Bestandspersonal, als große Chance.

Sowohl im Cockpit als auch in der Kabine ist es uns ein wichtiges Anliegen, das Wachstum der EWG unkompliziert und schnell zu ermöglichen. Umso erstaunter sind wir, dass es in den Reihen der Arbeitnehmervertreter Gedanken und Personen gibt, die diese Einstellungen und damit das Wachstum verzögern oder verhindern wollen. Das geplante Wachstum muss bei der EWG stattfinden! 

Wir sind der Auffassung, dass in der aktuellen, noch immer unsicheren Zeit kein Platz für machtpolitische Spielchen oder das Verhindern des Wachstums aus untergeordneten Interessen ist. Sollten wir als EWG nicht unmissverständlich signalisieren, dass wir für dieses geplante Wachstum bereit sind, wird es höchstwahrscheinlich an anderer Stelle im Konzern oder gar außerhalb stattfinden.

Wir erwarten daher, dass sich alle Arbeitnehmervertreter in Cockpit und Kabine konstruktiv und produktiv an zügigen Lösungen beteiligen. Wir sind deshalb auch im Cockpit offen für Verhandlungen zum Thema Einstellung von ready entry-Personal, um das Wachstum und damit den Erfolg der EWG zu sichern. 2017 waren wir dafür der richtige Tarifpartner und können es auch jetzt sein.

Den weiteren Prozess werden wir als ver.di-Tarifkommissionen konstruktiv begleiten und uns, sowohl im Sinne der EWG Bestandsbelegschaft, als auch der zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, einbringen. 

ver.di Tarifkommission EWG Kabine & ver.di Tarifkommission EWG Cockpit

Dirk Berghoff, Rene Creutz, Britta Harder, Elisa Heine, Nielsen Bott, Lukas Boboschko, Sönke Bünger, Maximilian Nitz, Christina Klein, Tanja Kleinknecht, Michaela Lüdorf, Frank Nolte, Michael Seeger, Alida Pontani, Angelina Rybicki, Jens Schulz und Larissa Sternke

CFG: Update der Tarifkommission

CFG: Update der Tarifkommission

04.02.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

leider hat 2021 für den Luftverkehr durch die Corona-Pandemie nicht wirklich gut begonnen und weitere Verschärfungen sind hinzugetreten. Wir alle hoffen, und bleiben optimistisch, dass die Krise bald überwunden wird.

 

Mit Beginn des neuen Jahres haben wir gleich intensiv weiter an unseren Vereinbarungen, Tarifverträgen und aktuellen Fragestellungen gearbeitet. So hatten wir im Januar drei virtuelle Meetings mit Condor insbesondere zur Redaktion der Manteltarifverträge in der Kabine. Wir haben darauf gedrungen, diese „Baustellen“ nun endlich abzuarbeiten, bevor die temporären Änderungen bei den Mantelbestimmungen, der Vergütung und Teilzeit aus der Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 vom 23.12.2019 redaktionell finalisiert werden. Denn, wir brauchen ja erst einmal eine gemeinsame nachvollziehbare Grundlage. In den MTV 6 und den MTV 1A müssen dabei Änderungen durch Vereinbarungen aus den Jahren 2011 bis 2016 eingearbeitet werden, auch wenn selbstverständlich in der Praxis diese bereits Anwendung fanden und finden. Die „neuen“ Werke tragen dann den Namen MTV 7 und MTV 2A. Aktuell sind wir dabei mit Condor fast fertig.

 

Als nächstes, aus unserer Sicht, müssen die redaktionell ausstehenden Vergütungstarifverträge Kabine fertiggestellt werden. Dann können, wie oben schon geschrieben, die temporären Änderungen aus der Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 in jeweilige Verträge gegossen werden. Zum Gesamtverständnis: Viele Tarifverträge, z.B. aus der Einigung vom 9. Juli 2020 sind zwischen den Parteien redaktionell geeint und werden dann im Gesamtpaket unterschrieben.

Übrigens, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung: Hier tat sich die Fragestellung auf, welcher Beitrag fließt eigentlich bei Kurzarbeit in die Versorgung? Es wird der volle Beitrag, also wie ohne Kurzarbeit, in die jeweiligen Systeme von Condor abgeführt.

 

Eine weitere Frage erreichte uns, nämlich wie die Besteuerung des geldwerten Vorteils für die BU/FU-Versicherung bei ausschließlichem Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgt, da dieses ja eine Nettozahlung ist. Dazu hat uns Condor mitgeteilt, dass steuerlich fiktiv aktuell € 2,79 angesetzt werden müssen, was Netto (bei Stkl. 1) einem Betrag von € 0,83 entspricht der vom KUG-Auszahlungsbetrag abgezogen wird.

 

Bezüglich der Parkplatzproblematik sind wir im intensiven Kontakt mit eurer PV, da die meisten Regelungen dazu auf der betrieblichen Ebene liegen. Mögliche notwendige Anpassungen zu Abrufzeiten bei Bereitschaft (Standby) sehen wir uns auf der tariflichen Ebene an.

Wie ihr seht gibt es nach wie vor jede Menge zu tun. Und so haben wir für den Februar bereits weitere Termine vereinbart.

 

Danke für eure Unterstützung! Überzeugt auch eure Kollegin / euren Kollegen Mitglied unserer starken Gemeinschaft in ver.di zu werden.

 

Mit solidarischen Grüßen

Eure ver.di-Tarifkommissionen Condor Boden und Kabine