Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte

Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte

29.11.2019 Eilmeldung, Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink gegen ihren Beschäftigten scharf. ver.di liegen Änderungs-Arbeitsverträge von Beschäftigten der Leiharbeitsfirma vor, die die deutschen arbeitsrechtlichen Standards für die Kabinenbeschäftigten deutlich verschlechtern. Den Kabinenbeschäftigten wird eine rechtliche Überprüfung mit ausreichender Zeit verwehrt. Viele befürchten, bei Nichtunterzeichnung kurzfristig ins europäische Ausland versetzt oder gekündigt zu werden.

Laut Berichten von ver.di-Mitgliedern in der Crewlink-Kabine müssen diese Änderungs-Arbeitsverträge innerhalb kürzester Zeit, mit einer Annahmefrist von drei Tagen, unterschrieben werden. „Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist“, betont Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr. Die Vertragsänderung würde unter anderem vorsehen, dass die Kabinenbeschäftigten bei festgestellter körperlicher Fluguntauglichkeit taggleich ihren Arbeitsplatz verlieren. „Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“, so Neumaier.

ver.di fordert Crewlink auf, das Drangsalieren ihrer Kabinenbeschäftigten zu beenden, da derartige unzumutbare Fristen es weder erlauben, rechtliche Beratung einzuholen noch sich mit dem Inhalt und den Konsequenzen der Vertragsänderung auseinanderzusetzen. „Derartige Vertragsänderungen in kürzester Zeit zu forcieren, schürt Ängste. Die Ängste der Beschäftigten vor kurzfristigen Auslandsversetzungen entsprechen unserem Kenntnisstand“, betont Neumaier.

Crewlink begründet ver.di gegenüber sowohl die Ausstellung dieser deutschen Änderungsverträge als auch die kurze Frist mit behördlichen Auflagen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. „In diesem Zusammenhang ist besonders skandalös, dass die irische Leiharbeitsfirma Crewlink, die ausschließlich den Verleiher für Ryanair spielt, lange Zeit augenscheinlich ohne Erlaubnis operierte“, erklärt die Gewerkschafterin. Den Firmen Crewlink und Workforce habe eine gültige „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ gefehlt, die sie trotz ihres Sitzes in Irland für ihre Dienste in Deutschland benötigen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hatte damals mitgeteilt, die vorliegenden Sachverhalte zu bewerten. Die Verleihfirmen erhielten im Februar 2019 die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit, nachdem ver.di deutsches Arbeitsrecht für die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen durchgesetzt hatte.

Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist. Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr