Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Rahmen der Einigung zum Vergütungstarifvertrag hatten wir vereinbart, die seit September 2024 auf Eis liegenden Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag Personalvertretung Kabine wieder aufzunehmen. Ziel ist es dabei möglichst bald zu einem Ergebnis zu kommen. Dieser Tarifvertrag regelt die Mitbestimmungsrechte eurer Personalvertretung.
Diese Verhandlungen haben am 12. August stattgefunden und wir konnten in fast allen Regelungen eine Einigung erreichen. Strittig ist noch eine Verfahrensregelung, wie die Personalvertretung ihr (dann neu geltendes) Mitbestimmungsrecht bei Dienstplänen und insbesondere auch bei kurzfristigen Dienstplanänderungen wahrnehmen kann und dennoch der operative Flugbetrieb sichergestellt wird. Diese Diskussion mit der Arbeitgeberseite müssen wir noch fortsetzen.
Kein neues und kein außergewöhnliches Thema. Auch andere Airlines haben Personalvertretungen (oder mittlerweile auch Betriebsräte), die diese Mitbestimmungsrechte haben. Übrigens hat auch die PV Cockpit diese Mitbestimmungsrechte. Schwer verständlich, dass das jetzt gegenüber der PV Kabine zum Problem wird. Ist das Ausdruck der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“, die immer wieder beschworen wird? Wichtig ist für uns, dass die Personalvertretung nur dann ihre Überwachungsaufgabe zur Einhaltung von Gesetzen, EASA Vorschriften und Tarifverträgen wahrnehmen kann, wenn sie hier ihr vollumfängliches Mitbestimmungsrecht bekommt.
Offensichtlich ist das jedoch für eure Arbeitgeber der TUIfly ein Problem… Aber das ist nicht das einzige Problem, was die Geschäftsführung der TUIfly bewegt.
Mit der Neufassung des Manteltarifvertrages Nr. 3, der im Rahmen der Corona-Krisenvereinbarungen den alten Manteltarifvertrag Nr. 2 ab dem 01.04.2021 vereinbart wurde, ist auch eine Regelung in Kraft getreten, die bislang unbemerkt geblieben ist. Aufgefallen ist diese damalige Neufassung jetzt durch Hinweise aus der Personalvertretung.
Es geht dabei um die Anrechnung von Urlaubs- und Krankheitstagen auf die sogenannten „Freien Tage am dienstlichen Wohnsitz“. Nach beiden Tarifverträgen haben alle Kabinenkolleg*innen einen Anspruch auf 11 freie Tage pro Monat, davon sechs Tage als sogenannte „Kringel-OFF-Tage“ und zwei als „Planungs-OFF-Tage“.
Unterschiede gibt es bei der Reduktion dieser Tage in den Monaten, in denen Urlaub genommen wird oder Krankheitstage vorliegen. Diese Unterschiede könne sich auf einige Tage summieren, bei denen der MTV Nr. 3 günstiger ist. Diese Regelung ist von TUIfly in den vergangenen Jahren durchgängig ignoriert worden und kam nie zur Anwendung. Wir diskutieren jetzt in der Tarifkommission, wie wir mit diesem Problem weiter umgehen. Wir werden die Verhandlungen dazu am 19. August fortsetzen und euch umgehend informieren.
Ebenso waren die vereinbarten Kompensationsleistungen bei „Flight Cancellation“ ein kontroverses Thema.
Kaum vereinbart gibt es massive Bestrebungen, die Einigung wieder zu unterlaufen und die Ansprüche betroffener Kolleg*innen zu umgehen.
Ansprüche auf die Zeitgutschrift von vier Stunden und der Pauschale von 20 Euro für entgangene Bordverkaufsprovision entstehen, wenn der Flug ab drei Stunden vor dem geplanten Abflug gecancelt wird. Das kann auch erst dann eintreten, wenn Check-In und Boarding abgeschlossen ist. Unabhängig davon ob „On-oder Off-Block“. Wenn der Flieger nicht fliegt, der Flug nicht stattfindet, entstehen die Ansprüche.
Die Personalvertretung hat dazu bereits eine Einigungsstelle angerufen. Es ist extrem ärgerlich, dass TUIfly gute Regelungen für die Beschäftigten, die wir erst vor Kurzem geeint haben, gleich wieder in Frage stellt! Und das mit wirklich abenteuerlichen Begründungen, die nichts mit dem Tarifvertrag zu tun haben!