MAY: Ryanair/Malta Air: Druck auf Beschäftigte in Frankfurt erhöht – Missbrauch von Kurzarbeit befürchtet

27.01.2022 Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt den Umgang mit den rund 250 Beschäftigten der Ryanair-Gruppe am Schließungsstandort in Frankfurt. Nachdem die in Deutschland unter dem Ryanair-Design firmierende Malta Air Anfang Januar die Schließung ankündigte, stehen die Beschäftigten trotz tariflichen Sozialplans unter enormem Druck und sind der Willkür der Airline ausgeliefert. „Wir erleben Verunsicherung und Gleichgültigkeit gegenüber den individuellen Schicksalen der Beschäftigten und Missmanagement ungeahnten Ausmaßes“, erklärt Dennis Dacke, zuständiger Gewerkschaftssekretär bei ver.di.

Der tarifliche Sozialplan ermögliche den Beschäftigten zwar den Wechsel an andere Stationen in Deutschland und Europa mit entsprechenden Kompensationszahlungen und Sonderurlauben, die Firma versuche sich jedoch durch versteckte Klauseln in – ver.di vorliegenden – neuen Arbeitsverträgen vor dieser Verpflichtung zu drücken. Auch werde ein enormer psychischer Druck auf die Beschäftigten aufgebaut: „Binnen weniger Wochen sollen die Beschäftigten darüber entscheiden, ob sie ihre Zelte abbrechen und wohin sie gehen und ihr neues Leben, häufig mit Familie, beginnen“, so Dacke. Wenn die Beschäftigten diesem Druck nicht nachgeben, stünde am Ende die betriebsbedingte Kündigung zur Disposition: „Gerade dies führt dazu, dass die oftmals transnationalen Beschäftigten in sehr nachteilige individuelle Arbeitsverträge gezwungen werden“, betont Dacke. Für sie sei die Situation alternativlos, da sie nach der betriebsbedingten Kündigung kaum Chancen am deutschen Arbeitsmarkt hätten und auch die geregelten Abfindungszahlungen schnell aufgebraucht wären. Beispielhaft für die neuen Verträge seien Klauseln, die sämtliche Ansprüche, auch diejenigen, die sich aus dem Sozialplan ergeben, wegfallen lassen würden. 

Besonders pikant sei zudem, dass die Firma im Januar in den Dienstplänen der Betroffenen Kurzarbeit ausgewiesen habe, obwohl es für die Anwendung von Kurzarbeit keinerlei rechtliche Grundlage gebe. „Der Tarifvertrag mit uns zur Kurzarbeit ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert“, so Dacke. Es sei zu befürchten, dass anstelle der tariflichen Gehälter zu Unrecht Kurzarbeitergeld gezahlt werden würde. In den vergangenen beiden Jahren mussten sich bundesweit bereits viele Arbeitsgerichte in Deutschland mit fehlerhaften Gehaltszahlungen bei den Beschäftigten auseinandersetzen. Teilweise wurden über mehrere Monate nur wenige hundert Euro an Vollzeitarbeitskräfte ausgezahlt. 

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