CFG: Update der Tarifkommission

04.02.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

leider hat 2021 für den Luftverkehr durch die Corona-Pandemie nicht wirklich gut begonnen und weitere Verschärfungen sind hinzugetreten. Wir alle hoffen, und bleiben optimistisch, dass die Krise bald überwunden wird.

 

Mit Beginn des neuen Jahres haben wir gleich intensiv weiter an unseren Vereinbarungen, Tarifverträgen und aktuellen Fragestellungen gearbeitet. So hatten wir im Januar drei virtuelle Meetings mit Condor insbesondere zur Redaktion der Manteltarifverträge in der Kabine. Wir haben darauf gedrungen, diese „Baustellen“ nun endlich abzuarbeiten, bevor die temporären Änderungen bei den Mantelbestimmungen, der Vergütung und Teilzeit aus der Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 vom 23.12.2019 redaktionell finalisiert werden. Denn, wir brauchen ja erst einmal eine gemeinsame nachvollziehbare Grundlage. In den MTV 6 und den MTV 1A müssen dabei Änderungen durch Vereinbarungen aus den Jahren 2011 bis 2016 eingearbeitet werden, auch wenn selbstverständlich in der Praxis diese bereits Anwendung fanden und finden. Die „neuen“ Werke tragen dann den Namen MTV 7 und MTV 2A. Aktuell sind wir dabei mit Condor fast fertig.

 

Als nächstes, aus unserer Sicht, müssen die redaktionell ausstehenden Vergütungstarifverträge Kabine fertiggestellt werden. Dann können, wie oben schon geschrieben, die temporären Änderungen aus der Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 in jeweilige Verträge gegossen werden. Zum Gesamtverständnis: Viele Tarifverträge, z.B. aus der Einigung vom 9. Juli 2020 sind zwischen den Parteien redaktionell geeint und werden dann im Gesamtpaket unterschrieben.

Übrigens, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung: Hier tat sich die Fragestellung auf, welcher Beitrag fließt eigentlich bei Kurzarbeit in die Versorgung? Es wird der volle Beitrag, also wie ohne Kurzarbeit, in die jeweiligen Systeme von Condor abgeführt.

 

Eine weitere Frage erreichte uns, nämlich wie die Besteuerung des geldwerten Vorteils für die BU/FU-Versicherung bei ausschließlichem Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgt, da dieses ja eine Nettozahlung ist. Dazu hat uns Condor mitgeteilt, dass steuerlich fiktiv aktuell € 2,79 angesetzt werden müssen, was Netto (bei Stkl. 1) einem Betrag von € 0,83 entspricht der vom KUG-Auszahlungsbetrag abgezogen wird.

 

Bezüglich der Parkplatzproblematik sind wir im intensiven Kontakt mit eurer PV, da die meisten Regelungen dazu auf der betrieblichen Ebene liegen. Mögliche notwendige Anpassungen zu Abrufzeiten bei Bereitschaft (Standby) sehen wir uns auf der tariflichen Ebene an.

Wie ihr seht gibt es nach wie vor jede Menge zu tun. Und so haben wir für den Februar bereits weitere Termine vereinbart.

 

Danke für eure Unterstützung! Überzeugt auch eure Kollegin / euren Kollegen Mitglied unserer starken Gemeinschaft in ver.di zu werden.

 

Mit solidarischen Grüßen

Eure ver.di-Tarifkommissionen Condor Boden und Kabine

 

 

mehr News über Condor Tarif Eilmeldung

Get in touch with us

Dennis Dacke

030 6956-2609

Emilio Rezzonico

0160 334 09 78