Condor Airbus A320 (D-ATCH)

CFG: Neue Tarifwerke in der Condor – Was bedeutet das für mich?

23.07.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten Euch heute ausführlich über die abgeschlossenen Tarifverträge und die wesentlichen Änderungen sowie die Differenzierungen in den Bereichen mit mehr als einer Gewerkschaft informieren.

Diese Information dient Euch, auf Grund der Komplexität der Werke, als Grundlage für einen gemeinsamen digitalen Call, deren Terminierung wir Euch zeitnah bekanntgeben werden.

Wir sind davon überzeugt, dass sich die kontinuierliche und beharrliche Arbeitsweise von uns als Tarifkommissionen am Ende ausgezahlt hat. Es ist uns gelungen, strittige Punkte aus den Eckpunktevereinbarungen glatt zu ziehen. Es ist uns ebenfalls gelungen, in den redaktionellen Nachverhandlungen noch einige Benefits für Euch rauszuholen. Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für das Vertrauen in unsere Arbeit und hoffen, dass wir gemeinsam damit die richtige Grundlage für die Zukunft unserer Condor geschaffen haben. Möglich ist dies nur gewesen, da ihr alle zusammengestanden habt und auch unsere Mitgliedschaft in den letzten Jahren stetig gewachsen ist.

Welche Tarifverträge wurden erneuert?

Hier im Einzelnen:

Abgeschlossene TV Kabine:

Abgeschlossene TV Boden:

Welche wesentlichen Anpassungen gab es?

Zuallererst der Hinweis, dass nach vollständiger Unterschrift von ver.di als auch der CFG, die Condor in der Pflicht steht, die Tarifverträge zu veröffentlichen. Das wird sie an bekannter Stelle digital tun. Wir möchten Euch hier die wesentlichen Änderungen näherbringen.

Der MTV 7 und MTV 2a beinhalten vereinbarte Änderungen aus den Jahren 2011 bis 2016, die auch implementiert sind, und sind Nachfolger des MTV 6 und 1a. Für uns bedeutet das, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Tarifverträgen eine neue Nummer merken müssen. Die Änderung der Zahlen war nötig, um die Übersicht innerhalb der Tarifwerke sicherstellen zu können und Rechtssicherheit herzustellen. Zu den beiden Tarifwerken wurde auch noch ein Änderungstarifvertrag (ÄTV) abgeschlossen, der die Grundlage auf dem bekannten Eckpunktepapier 4.0 hat. Dieser ÄTV beinhaltet zeitlich befristet und ohne Nachwirkung die Änderungen durch die Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 vom 23.12.2019 sowie der zusätzlichen Vereinbarung vom 9.7.2020; er gilt bis zum 31.12.2026 und beinhaltet auch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen; somit bleibt ebenfalls die max. Blockstundenzahl von 95 bzw. 98 pro Monat und die Zuschreibung von LSW aus den Tarifverträgen für ver.di-Mitglieder erhalten; die bezahlungswirksamen Regelungen für Beschäftigte im MTV 2a bei SB/RES sowie bei Einsatz am freien Tag konnten bewahrt werden. Hier unterscheiden sich die Tarifwerke von denen der UFO. Wir bitten Euch, wenn ihr die Anwendung dieser Regelung wünscht, dies formlos, schriftlich, beim Arbeitgeber anzuzeigen. Die Condor setzt dies dann planungstechnisch um.

Ferner konnten alle redaktionell noch offenen Vergütungstarifverträge (VTV) der letzten Jahre endlich abgeschlossen werden; sie beinhalten auch die Änderungen der Eckpunktevereinbarung, die wir Euch schon bekanntgegeben haben.

Der Änderungstarifvertrag Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ehem. CIB-Kabine beinhaltet die 2018 vereinbarte Erhöhung der

arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung auf 6,25 Prozent;

 

Die Vereinbarungen des Rahmensozialplans ermöglichen es bei Personalüberhang, nach Ablauf der gesetzlichen Kurzarbeitsregelung, dem Arbeitgeber durch einen Interessenausgleich auf betrieblicher Ebene (Condor und PV bzw. BR) für sechs Monate Regelungen zu treffen. Er kann auch nur in diesem Zeitraum aktiviert werden. Wenn es soweit käme, würde für diesen Zeitraum befristet durch den Side-Letter zum Rahmensozialplan der besondere Kündigungsschutz aufgehoben werden. Dies muss allerdings wirtschaftlich eindeutig von der Condor dargelegt und begründet werden und wirkt explizit nicht als Freibrief für die Condor.

Die Zusatzvereinbarung zum Rahmensozialplan regelt u.a. die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub und das Freiwilligenprogramm der Condor. Wir konnten erreichen, dass das Freiwilligenprogramm bis zum 31.12.21 verlängert wird.

Wenn die gesetzliche Lage sich ändert und das Kurzarbeitergeld darüber hinaus verlängert wird, haben wir die Zusage auf eine entsprechende Verlängerung des Freiwilligenprogramms bis zum Ende dieses Zeitraums.

Neu abgeschlossen wurde ein TV-Teilzeit mit vollkommen neuen Modellen: Je nach Modell können diese befristet und/oder unbefristet beantragt werden, bei Befristung für 2022 auf ein Jahr, danach auf ein oder drei Jahre. Die Modelle können kombiniert werden, Teilzeittage sind fix. Es wurde ebenfalls ein sogenannter Überlastungsschutz durch Stundenlimits mit LSW-Anrechnung vereinbart der Euch als Schutz dient und es der CFG erschwert, Teilzeitmodelle auszunutzen.

Die Mehrflugstundenvergütung wird ab 50 Blockstunden analog der Regelungen für Vollzeitbeschäftigte im MTV 7 bzw. 2a berechnet. Dies wollte die CFG lange nicht, wir konnten uns am Ende jedoch durchsetzen. Auch hier haben wir eine Besserstellung im Vergleich der Tarifverträge erreicht. Wir haben ebenfalls Besondere Teilzeitmodelle für ältere Beschäftigte verhandelt. Das Modell 58+ und das Modell 55+. (Für das Modell 55+ muss zusätzlich eine Beschäftigungszeit von 23 Jahren vorliegen.) Wesentlich ist hier, dass ununterbrochene fliegerische Tätigkeit vor der Tätigkeit bei Condor, beispielsweise bei AirBerlin, dabei mitberücksichtigt wird. Eine Unterbrechung von bis zu 12 Monaten ist unschädlich.  Gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen mit „Bunter Airline-Historie“ ist das wichtig. Wichtig ist auch, dass alle aktuell bestehenden unbefristeten Teilzeitmodelle unberührt bleiben und fortgeführt werden können. Befristete Teilzeitmodelle müssen nach Ende der Befristung in die neue Systematik überführt werden.  Die CT-Modelle der ehemaligen CIB bleiben für den Personenkreis unverändert erhalten. Die Teilzeitmodelle findet ihr zurzeit nur in der Condor Gruppe auf Facebook

Die Bodentarifverträge resultieren ebenfalls aus der Eckpunktevereinbarung. Der Rahmensozialplan regelt, wie in der Kabine auch, für sechs Monate nach Ende der gesetzlichen Kurzarbeit auf Grundlage eines betrieblichen Interessenausgleichs die Bedingungen bei Abbau eines möglichen Personalüberhangs. Die Aktivierung ist aktuell wenig wahrscheinlich.

Welche Einschätzungen haben die Tarifkommissionen zu den Verträgen?

Mit den nun abgeschlossenen Tarifverträgen geben wir unseren Mitgliedern Rechtssicherheit für den Abflug der Condor aus der Pandemie.

Diese Aspekte sind unheimlich wichtig. Wir brauchen kontinuierliche und planbare Tarifwerke für uns als Beschäftigte. Gerade nach den jüngsten Entwicklungen.

Die Inzidenzen sind niedrig, die Impfquote steigt – genauso wie die Reiselust und die Buchungszahlen bei den Veranastaltern. Nichtsdestotrotz ist die Pandemie nicht vorbei und wir stehen weiter vor großen Herausforderungen.

Zusammen mit den betrieblichen Interessenvertretungen stehen wir vor neuen Herausforderungen und es ist mit Nichten die Zeit sich zurückzulehnen. Wir nehmen wahr, dass die Belastungen hoch sind, Fatigue und Stress größer werden und wir vor neuen, teilweise ungeahnten, Herausforderungen in der Kabine aber auch am Boden stehen. Wir müssen uns auch weiterhin bewusst sein, dass die berühmtberüchtigten „fetten Jahre“ mindestens in einem langen Winterschlaf sind und die Zeitenwende der kompletten Branche für uns alle spürbar geworden ist.

Wir möchten am Ende, neben der erneuten Einladung zum ver.di Call in der Condor, nur noch einen Appell loswerden.

Der lange Kampf um unsere Arbeitsbedingungen ist nicht beendet. Im Gegenteil: wir haben noch eine sehr sehr lange Reise vor uns. Das Problem dieser Reise ist, dass niemand so genau weiß – wo wir hinsteuern. Damit wir gemeinsam das Steuerruder herumreißen können, brauchen wir Stärke. Stärke in Form von Solidarität und Mitgliedschaft. Stärke in Form von Engagement und Mut. Lasst uns gemeinsam den Mut haben, mal eine Kollegin oder einen Kollegen auf die Gewerkschaftsmitgliedschaft anzusprechen. Lasst uns gemeinsam den Mut haben, wenn etwas schiefläuft, dass der Arbeitgeberin auch zu reporten. Lasst uns aber vor allem gemeinsam mutig sein für unser Kollektiv – egal ob am Boden oder der Kabine – wir wollen gemeinsam eine gute Zukunft in der Condor haben und gemeinsam gute Arbeitsbedingungen sicherstellen!

Wir brauchen Euch als Kolleginnen und Kollegen – wir brauchen Euren Mut und Euren Zusammenhalt mehr denn je – wir brauchen Euch, für Euch – für uns – für uns alle!

 

Viele Grüße

Eure Condor-Tarifkommissionen Boden und Kabine

 

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