CFG: Eure Rückfragen zur Urlaubsvergabe bei Teilzeit

27.10.2021 Eilmeldung

Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen zum Urlaubs-Request in den Sommermonaten für Teilzeiten, die größer als 7 Tage sind. Mit dieser Info wollen wir auf diese individuellen Anfragen eingehen.

Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass entgegen der uns zugetragenen Aussage, ver.di nicht für die Verteilung des Urlaubs und die Neuregelung auf der betrieblichen Seite zuständig ist. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil der Gesetzgeber ein anderes Verfahren beschreibt.
Die betriebliche Ausgestaltung der Urlaubsvergabe obliegt einzig und allein den betrieblichen Sozialpartnern Personalvertretung und Geschäftsleitung. Vereinfacht gesagt sind wir als Gewerkschaft für die Anzahl der Tage durch Tarifverträge oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs zuständig. Die tatsächliche Vergabe und deren Kriterien obliegt immer dem Betrieb unter Beachtung der rechtlichen Regelungen. sie müssen diskriminierungsfrei sein und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. In dem Fall muss einer der Urlaubsteile mindestens zwei Wochen umfassen.

Ob die Regelungen bei der Condor den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können wir an dieser Stelle nicht abschließend bewerten, da keine eindeutige Rechtsprechung dazu vorliegt. Eine solche Bewertung wäre Sache der Arbeitsgerichtsbarkeit. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kann einen abgelehnten Urlaubswunsch individual-rechtlich gerichtlich prüfen lassen. Dabei unterstützen unsere ver.di-Teams Beratung und Recht zusammen mit unserem DGB-Rechtsschutz.

Kann ein Urlaubswunsch, wie wohl bei den o.g. Teilzeiten, nicht in das betriebliche Request-System eingegeben werden, so empfehlen wir den / die Urlaubswünsche schriftlich an die Condor zu stellen (bitte den Zugang quittieren lassen bzw. Einschreiben mit Rückschein).
Auch ist es möglich, bei einem abgelehnten Urlaubswunsch vor dem gerichtlichen Weg das Beschwerderecht an die Personalvertretung zu nutzen.

Viele Grüße
Eure Condor-Tarifkommissionen
Boden und Kabine

NEU: Eure Tarifkommissionen Boden und Kabine sind jetzt auch direkt per Mail erreichbar. Unser Funktionspostfach findet ihr unter: tk.condor@verdi.org

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