TUI fly: Aircrew Alliance mahnt Airline und Bund zu sozialer Verantwortung – Tarifgespräche beginnen am Freitag

TUI fly: Aircrew Alliance mahnt Airline und Bund zu sozialer Verantwortung – Tarifgespräche beginnen am Freitag

13.08.2020 Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert mit Ihrer Aircrew Alliance nach der Erteilung weiterer Staatshilfen die TUI AG und den Bund auf, ihrer sozialen Verantwortung für die Beschäftigten der TUI fly in Deutschland gerecht zu werden. „Wir erwarten, dass die TUI nun für ihre Airline in Deutschland eine klare Zukunftsperspektive mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erarbeitet“, sagte Marian Drews, zuständiger Gewerkschaftssekretär für die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter und das Bodenpersonal der TUI fly. Es könne nicht sein, dass das Unternehmen die Hilfen in Höhe von drei Milliarden Euro dazu verwende, mehr als 900 Stellen zu streichen, Stationen zu schließen und wesentliche Bereiche der Technik und Verwaltung hierzulande abzubauen und in Belgien und UK wiederaufzubauen. „Das passt nicht zusammen.“

Jetzt gehe es darum, mit den Beschäftigten sozialverträgliche Alternativszenarien zu entwickeln sowie Technik-, Verwaltungs- und Crewstandorte zu erhalten, so Drews weiter. Dies sei auch der klare Auftrag für die am morgigen Freitag (14. August 2020) in Hannover beginnenden Tarifgespräche zwischen der TUI fly und ver.di.

Nun sei auch der Bund gefordert, seinen Einfluss geltend zu machen, so Drews. „Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land unterstützen die TUI nun mit insgesamt drei Milliarden Euro. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung.“

Aircrew Alliance übergibt zusammen mit Beschäftigten Luftverkehrskonzept vor dem Bundestag

Aircrew Alliance übergibt zusammen mit Beschäftigten Luftverkehrskonzept vor dem Bundestag

01.07.2020 Pressemitteilung

Die Aircrew Alliance übergibt zusammenm mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übergibt am morgigen Donnerstag (2. Juli 2020) begleitet von einer Delegation von Beschäftigtenvertretern ihr Luftverkehrskonzept und die Forderungen der Tourismusindustrie an Teile des Kabinetts. Die Delegation besteht aus Beschäftigten vieler Airlines, Beschäftigten von Bodenverkehrsdiensten und Flughafenbeschäftigten.

Unter dem Motto „Ihr fliegt in den Urlaub – Wir fliegen raus! Wer rettet uns?“ wird die Delegation zwischen 11 und 12 Uhr in Berlin, vor dem Reichstagsgebäude, Platz der Republik das Konzept überreichen. (mit Fototermin, siehe unten).

„Der Druck auf die Beschäftigten steigt von Minute zu Minute. Egal ob der angekündigte Personalabbau bei easyJet und TUIfly oder die geforderten Gehaltseinbußen von Lufthansa über Condor bis Ryanair oder die generelle Frage des Fortbestehens von Flughäfen und Bodenverkehrsdienstleistern – den Beschäftigten steht das Wasser bis zum Hals“, kritisiert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Angst, Unruhe und Empörung machen sich breit, weil Unternehmen, denen staatliche Hilfen in Milliardenhöhe gewährt werden, im selben Atemzug Beschäftigungsabbau und Gehaltskürzungen ankündigen.“ Besonders betroffen seien die Beschäftigten von Germanwings, LGW und Sunexpress Deutschland.

Große Probleme gebe es auch bei easyJet, die angekündigt habe, ihre Flotte in Berlin zu halbieren. easyJet hat an ihrer einzigen deutschen Basis in Berlin aktuell 34 Flugzeuge stationiert, bereits zum Jahresende 2020 soll nach Ankündigungen des Unternehmens diese Zahl auf 18 schrumpfen. Außerdem ist offenbar geplant, auch die Zahl der Beschäftigten von jetzt 1.540 um 738 zu halbieren. Eine Entscheidung, die nicht nachvollziehbar und auch nicht mit den Pandemie-Folgen zu erklären sei. Wenn der BER im Herbst ans Netz gehe, eröffne das für den Flugverkehr von und nach Berlin neue Chancen. Nach internen Informationen wolle sich easyJet aus dem innerdeutschen Flugverkehr zurückziehen.

Auch die Beschäftigten bei Malta Air und Laudamotion, beides Unternehmen der Ryanair-Gruppe, seien extrem unter Druck. Trotz der Ankündigung, mit Gehaltsverzicht Arbeitsplätze sichern zu wollen, verweigert Malta Air einen tarifvertraglichen Kündigungsschutz. Dieser ist jedoch eine Vorbedingung für ver.di, um über einen möglichen Gehaltsverzicht zu verhandeln. Laudamotion habe bereits angekündigt, die Basen in Düsseldorf und Stuttgart zu schließen, sollte ver.di den vorgelegten Tarifvertrag nicht bis morgen unterschreiben. Nach bereits erfolgten massiven Zugeständnissen bei den Entgelten solle jetzt auch noch die Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten erheblich verkürzt werden.

Um auf die dramatische Situation der Beschäftigten aus der Luftverkehrsindustrie und dem Tourismus aufmerksam zu machen, wird stellvertretend eine Delegation die Forderungen an die Politik übergeben. Es werde derzeit in der gesamten Luftverkehrsbranche versucht, Sozialdumping zu betreiben, betont Behle. Auch bei Bodenverkehrsdienstleistern wie AHS (Aviation Handling Services) oder touristischen Dienstleistern wie TUI AG oder Galeria Reisen (ehemals Thomas Cook) seien die Beschäftigten von harten Einschnitten und akutem Arbeitsplatzverlust bedroht. „Umfassende Staatshilfepakete wie beispielsweise für Lufthansa sind nicht an Bedingungen wie Arbeitsplatzerhalt, Schutz der Arbeitsplätze und ökologische Nachhaltigkeit gebunden. Dieses Versäumnis ist außerordentlich problematisch“, so die stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Ein sozialer, nachhaltiger Luftverkehr sei möglich. Die Politik müsse jedoch ihrer Verantwortung gerecht werden und sich für den Luftverkehrsstandort Deutschland und seine Beschäftigten stark machen.

ver.di und die Vereinigung Cockpit hatten bereits vor zwei Wochen einen Brief mit mehr als 20.000 Unterschriften von Beschäftigten an die Bundeskanzlerin und das Bundeskabinett übergeben. In diesem Schreiben fordern die Beschäftigten im Luftverkehr, jede Form von Staatshilfe an die Zusage der Unternehmen zu binden sowie Beschäftigung und Einkommen ihrer Beschäftigten zu schützen. (mehr unter www.schutz.aero ).

ver.di kritisiert Entscheidung des TUIfly-Aufsichtsrates über eine drastische Reduzierung der Flotte scharf

ver.di kritisiert Entscheidung des TUIfly-Aufsichtsrates über eine drastische Reduzierung der Flotte scharf

19.06.2020 Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die mit der Mehrheit der Kapitalvertreter gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter getroffene Entscheidung des TUIfly-Aufsichtsrates scharf, der vom Management geplanten Reduzierung der Flotte von 39 auf 17 Flugzeuge und einem entsprechenden Personalabbau zuzustimmen. „Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Belegschaft und ein Affront gegenüber der Politik und den Steuerzahlern. Hier wird mit Staatshilfen eine Vernichtung von mitbestimmten und tarifierten Arbeitsplätzen geplant“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Dass das Management nicht einmal den Versuch unternommen habe, mit den betrieblichen und gewerkschaftlichen Verhandlungspartnern Kompromisslinien auszuloten, sei nicht nachvollziehbar. „Wir werden um jeden Arbeitsplatz und die Zukunft der Airline kämpfen.“

Die TUIfly-Pläne würden nicht nur Hunderte berufliche Existenzen, sondern auch die Zukunft der Airline und die Qualität des TUI-Produktes gefährden, so Behle weiter. „Es ist kaum vorstellbar, dass TUI-Kunden erfreut sind, wenn sie ihren TUI-Sommerurlaub zukünftig mit billigen Sub-Charter-Airlines aus dem Ausland antreten sollen.“ Wenn das verbleibende Fluggerät der TUIfly wegen der Schließung wichtiger Bereiche von Technik und Verwaltung in Deutschland schlechter gewartet werde, drohe ein Verlust von Qualität und Sicherheit. „Hier wird mit der Zukunft der Airline und des TUI-Produkts gespielt.“

Vor der Sitzung des Aufsichtsrates am gestrigen Donnerstagnachmittag (18. Juni) hatten Hunderte Beschäftigte aus der Technik, der Verwaltung, der Bodendienste, aus Kabine und Cockpit vor der Konzernzentrale der TUI AG in Hannover gegen die Pläne demonstriert.

Wir werden um jeden Arbeitsplatz und die Zukunft der Airline kämpfen.
Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende

IATA Guidance for Cabin Operations During and Post Pandemic

IATA Guidance for Cabin Operations During and Post Pandemic

24.04.2020 Infos rund ums Fliegen

Short-summary | IATA Guidance for Aircrews

Intro

As airlines resume passenger services during the ongoing Covid-19 Crisis, there are likely to be multiple public health, regulatory, training, operational and crew and consumer confidence challenges. This document is aimed at helping airlines consider the impact of these on their proposed operations and to help formulate alternative procedures until all restrictions are lifted.

Cabin Crew training and qualification The airline’s ability to provide training for cabin crew will be impacted by Government Health Authorities restrictions on movement, physical distancing and public health requirements. Alternative training methods such as webinars, distance learning and e-learning may need to be discussed and accepted by regulators. If classroom training is necessary then rules of social distancing are to be observed and training equipment and rooms should be sanitized and a disinfection program should be implemented by the airlines. Cabin Crew health precautions Airlines should provide  guidance and instructions to cabin crew aimed at preventing them from contracting Covid-19 while on duty and down route in areas where local transmission is evident. Airlines should consider implementing procedures in order to prevent cases of infected cabin crew operating flights. These procedures may include self certification statements from cabin crew when reporting for duty or providing evidence of recent negative test results, where rapid testing is available. Airlines may also need to consider additional procedures to check cabincrew health during extended flight duties, suchas the provision of thermometers and regular temperature checks. Cabin crew who display symptoms of respiratory infection or with a temperature above 37,5° must be relieved from flight duties and, selfisolateand seek medical treatment. If testedpositive for Covid-19 crews should not bepermitted to operate flights to avoid furtherspread of the disease.Cabin crew recovered from infection may requirea medical declaration, approving going back onduty. These crew might experience a loss of smelland taste (anosmia) and airlines should consider the impact of anosmia on the crews’ ability to perform their duties (e.g. identify unusual smells in the cabin).

Personal Protective Equipment (PPE)

A safety risk assessment should be undertaken to determine the impact of PPE on cabin crew safety duties and any additional mitigations which might be necessary (e.g. use of oxygen masks, PBE, etc.) Cabin crew should be provided with appropriate guidance in the correct use of PPE. Masks: If providing masks to cabin crew or permitting their generalized use, the operator should ensure that cabin crew are made aware of additional risks posed by frequent touching of the face to reposition masks, and that regular thorough handwashing is still required. Masks should be safely removed and replaced at regular intervals in accordance with health recommendations. Masks should be removed

during emergency situations and always be worn when inn contact with a passenger showing symptoms of the illness. Gloves: the use of gloves during services should not substitute regular an thorough handwashing, as contaminants on gloves can also be spread easily. Gloves should not be worn for long periods of time and should be disposed of correctly, to avoid cross contamination, followed by hand-washing. Hand sanitizing products: can be used in addition but not replace regular hand-washing. Being alcohol-based solutions, if installed in the galleys or lavatories, it will need authorization from the civil aviation authority and should not be installed adjacent to any source of heat. Where passengers and crew which to have their personal hand-sanitizing products, they should respect the limit of 100ml in accordance with aviation security provisions. Universal Precaution Kits (UPK): The Operator SHOULD ensure all passenger aircraft in its fleet are equipped with one or more universal precaution kits for use by cabin crew members in managing: i. Episodes of ill health associated with a case of suspected communicable disease; ii. Cases of illness involving contact with body fluids. In normal cases one or two kits per aircraft should be enough but at times of increased health risk additional kits should be provided. UPK typically includes: dry powder to cover spills, germicidal disinfectant, skin wipes, face and eye masks, gloves, impermeable gown, absorbent towel, pick-up scoop, bio-hazard waste bag, instructions.

Cleaning and disinfection

Airlines may need to consider additional cleaning and disinfecting schedules in accordance with Health Authority requirements. Increased frequency of inflight cleaning of lavatories by cabin crew may be necessary according to the risk level associated with each flight.

Cabin Operations

It is possible that aircraft might have been in extended storage prior to flight operations. Therefore cabin crew must be especially careful when conducting pre-flight check as some safety and emergency equipment might be unserviceable, damaged or missing. It is also recommend that the cabin is checked for damage which may affect safety and make sure to do a thorough purging of water systems until water flows freely. Physical Distancing Where physical distancing is required, at least one lavatory should be blocked and dedicated for crew use in order to ensure it remains available for handwashing, as well as limiting the possibility of contamination from infected persons.

Physical distancing

techniques may also need to be applied to passengers waiting to use lavatories. Boarding and Disembarkation: Depending on passenger booking figures, airlines with preassigned seating procedures may wish to consider physical distancing requirements within seating assignment systems. Where passenger load and any weight/balance limitations allow, passengers may be encouraged to move to empty seats to increase physical distance between them. Cabin crew positions during boarding may need to be altered, for example in areas such as over wing exits where it is not possible to maintain a suitable distance from passengers during boarding. During disembarkation, cabin crew may be required to limit the number of passengers standing to retrieve personal belongings and to manage the number of passengers disembarking simultaneously, in order to ensure physical distancing is possible while on steps/airbridges. Cabin Crew: Where physical distancing measures are required on high risk flights, cabin crew should be reminded ton consider the following: wherever possible, remain within their assigned area of responsibility; while eating or drinking, do not share meals, utensils or drinking containers; reduce non-essential contact with passengers and/or their belongings; reduce physical contact between each other and with other staff or members of public. It may be necessary to alter cabin crew seating positions during take-off and landing, particularly in the case of double crew seats.

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Safety Demonstration

Manual safety demonstration equipment should be sanitized before each use. It is recommended that procedures be reviewed to ensure that cabin crew are not required to place demonstration equipment such as oxygen masks and life vest mouthpieces to their mouth and nose. When demonstrating the use of oxygen masks, passengers should be reminded that protective facial masks if worn, should be removed. Inflight Services Meal and beverage offerings may need to be altered to comply with temporary health restrictions and physical distancing techniques and could vary by route. For example when operating between countries with low infection rates and limited spread, a standard service may be acceptable, while operating within, to or from a country with a high rate of infection, services may need to be limited. If airlines choose to offer services from galley areas to maintain physical distance between cabin crew, flight crew and passengers, they should ensure that these service procedures consider the following safety risk mitigations:

Cabin crew require easy and immediate access to the cabin during an emergency;

Further limitation of flight crew compartment access;

Service equipment such as trolleys/carts set up at door areas need to be secured while in use and may need to be stowed rapidly during unexpected turbulence or any other emergency;

Regular cabin safety monitoring activities should always be maintained;

Passengers should not be permitted to congregate in or near the service areas. It may be advisable to call passengers by seat row/number for service;

Passengers should remain seated with seatbelts fastened at all other times to reduce risk of injury during unforeseen turbulence.

Interfering with aircraft cabin

Passengers have been known to interfere with aircraft fixtures and fittings during time of pandemic, in attempts to reduce their personal risk of infection. Such behaviours have included the use of plastic sheeting over the seatbacks in order to create enclosed spaces, obstruction of air vents and the wearing of unusual clothing or head coverings. Passengers should not be permitted to interfere with aircraft cabin fixtures in such a manner as to:

  • obstruct access to emergency equipment:
  • prevent cabin crew access to monitoringpassengers and seating areas:
  • prevent access to oxygen masks:

  • impede evacuation routes for themselves or any other person.

ver.di will continue to monitor the recommendations of IATA and EASA regulations and will keep you updated. Health and safety of crews and passengers must be a priority during pandemic but also in postpandemic times independently of the airline kind, full service carrier, low-cost carrier or charter. All crews have the right to be protected and to have a healthy

ver.di startet Aircrew Alliance: Eigenständige Organisationseinheit für fliegendes Personal

Alliance Attendants

ver.di startet Aircrew Alliance: Eigenständige Organisationseinheit für fliegendes Personal

17.12.2019 Infos rund ums Fliegen, Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bündelt ihre Arbeit für die rund 45.000 fliegenden Beschäftigten in der zivilen Luftfahrt in einer neuen, eigenständigen, berufsgruppenspezifischen, internationalen Allianz. Unter der Organisationseinheit Aircrew Alliance finden sich zukünftig alle Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie Pilotinnen und Piloten der in Deutschland operierenden Airlines wieder.

„Der Wettbewerbsdruck steigt permanent. Die Luftfahrtbranche wird in ihren Transformationen immer schnelllebiger und immer mehr international. Mit der Aircrew Alliance stellen sich die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie die Pilotinnen und Piloten in ver.di international und zukunftsfähig auf. Mit dieser Allianz werden wir in den nächsten Monaten die Basis für zukunftssichere und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen aller in Deutschland operierenden Airlines schaffen. Unsere Devise hierfür ist: unity strength diversity“, erklärt Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr.

Neben der klassischen tariflichen Arbeit soll sich die Aircrew Alliance auch den berufsspezifischen Themen wie Arbeitssicherheit, Gesundheit (Stichwort Aerotoxisches Syndrom), Weiterbildung und Stärkung der Mitbestimmungsrechte widmen. Dazu bildet sie eigene Kommissionen, die national und international im Bereich der europäischen und internationalen Transportarbeiter Föderation (ETF / ITF) beispielsweise gegenüber der European Union Aviation Safety Agency (EASA) und der International Civil Aviation Organization (ICAO) vertreten werden. Die Aircrew Alli-ance bildet in Zukunft d i e starke internationale und nationale Lobby für Aircrews. Die Aircrew Alliance soll hierbei auf die Expertise und Vernet-zung aller bei ver.di im Luftverkehr Beschäftigten zurückgreifen.

„Wir schaffen hier eine starke unabhängige Plattform, die Kabinen und Cockpits repräsentiert. Wir brauchen die Airline-übergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit, um im internationalen Wettbewerb der Airlines die bestehenden Standards zu verteidigen und bessere Regularien durchzusetzen“, sagt Neumaier.

Weitere Informationen und Statements finden Sie unter

www.aircrewalliance.com

Facebook: www.facebook.com/aircrewalliance

Twitter: @AircrewAlliance

Der Wettbewerbsdruck steigt permanent. Die Luftfahrtbranche wird in ihren Transformationen immer schnelllebiger und immer mehr international. Mit der Aircrew Alliance stellen sich die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie die Pilotinnen und Piloten in ver.di international und zukunftsfähig auf. Mit dieser Allianz werden wir in den nächsten Monaten die Basis für zukunftssichere und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen aller in Deutschland operierenden Airlines schaffen. Unsere Devise hierfür ist: unity strength diversity.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

Tuifly Tarifergebnis gesichert!

Tuifly Tarifergebnis gesichert!

13.12.2019 Streikmeldung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute können wir endlich das Ergebnis unserer Tarifverhandlungen veröffentlichen.

Wie ihr Euch erinnert, waren wir Mitte des Jahres zu sehr ambitionierten MTV-Verhandlungen angetreten.

Mit der Insolvenz der Thomas Cook, dem Umdenken des Konzerns und der seit Jahren von uns in allen Gremien geforderten Zukunftsperspektive für unser Unternehmen, nahmen die Verhandlungen dann einen etwas anderen Verlauf.

Selbstverständlich wollen wir diesen neuen Weg, den Aufbau einer Langstrecke und den Ausbau unserer eigenen Mittelstrecke unterstützen. Gute, sichere und moderne Arbeitsbedingungen sind für uns natürlich Voraussetzung für eine tragfähige Zukunft.

Für den Arbeitgeber standen dagegen Einsparungen und Produktivitätssteigerungen sowie eine längerfristige Planbarkeit der Kosten im Fokus.

Wir konnten uns in langwierigen Verhandlungen auf den folgenden Kompromiss verständigen. Es waren sicherlich für uns alle sehr anstrengende und intensive letzte Monate. Wir denken, dass wir für uns TUI fly Beschäftigte, für das Unternehmen und den Konzern ein insgesamt sehr gutes Ergebnis erzielt haben. Dies war nur möglich durch ein gutes Zusammenspiel unserer ver.di-TK mit unserer Verhandlungsführung und den Arbeitnehmervertretern im Betrieb und im Aufsichtsrat und natürlich vor allem mit euch und durch eure Unterstützung als ver.di-Mitglieder. Nur gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir gute Tarifergebnisse erreichen: DANKE

Für alle Beschäftigten am Boden und in der Kabine sowie die Azubis haben wir uns auf eine lineare Gehaltserhöhung von 2,5% ab dem 01. Januar 2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten verständigt, die Vergütungstabellenwerte erhöhen sich jedoch um mind. 55,00€ beim Kabinen- und Bodenpersonal.

Wir hätten gerne auch schon jetzt mit dem Arbeitgeber eine Einigung zur Fortführung ATZ über 2020 hinaus erzielt. Der Arbeitgeber war da aber im Moment noch überhaupt nicht gesprächsbereit. Der Tarifvertrag läuft noch ein Jahr, wir werden also nächstes Jahr den Arbeitgeber rechtzeitig zu Verhandlungen zur ATZ auffordern und mit eurer Hilfe werden wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen.

Auf den folgenden Seiten möchten wir euch nun die weiteren Ergebnisse für die Azubis, die Kabinen- und die Bodenbeschäftigten im Einzelnen erläutern.

Wenn ihr Fragen und Feedback habt, meldet euch gerne bei uns!

Wir wünschen euch an dieser Stelle schon mal eine schöne Weihnachtszeit!

mehr unter: www.verdi.aero

Für das Kabinenpersonal konnten wir folgende Ergebnisse erzielen:

VTV Nr. 7 und VTV Nr. 30

 Das Abwesenheitsgeld wird von 1,70€ auf 1,85€ erhöht

 Es wird für jede dienstliche Tätigkeit Abwesenheitsgeld gezahlt

 Bei All-Inclusive Verpflegung wird kein Abwesenheitsgeld mehr gezahlt

 Zukünftig gibt es im Rahmen einer Zusatzvereinbarung bei Office-Tätigkeiten einen einheitlichen Mehrflugstundenausgleich

MTV Nr. 2

§ 12 Max. tägliche Flugdienstzeiten

 Auch am 5. Tag darf das Dienstende bis 23:59 Uhr geplant werden

 Der Rhythmuswechsel früh-früh-spät und früh-spät-spät ist möglich

 Änderung der definierten Nachtflugzeit von 0:00 Uhr bis 4:59 Uhr auf 0:00 Uhr bis 4:45 Uhr

 Nach einem Übernachtflug darf kein weiterer Dienst stattfinden, ein Proceeding an die Homebase ist erlaubt. Auf Verlangen des Arbeitnehmers erfolgt dieses Proceeding erst nach der Ruhezeit.

 WOCL Pay: Finanzieller Ausgleich für die besonderen Belastungen auf Nachtflügen. Flugdienstzeiten, die zwischen 0:30 Uhr Ortszeit und 4:44 Uhr stattfinden, werden je angefangene Stunde mit 15 € brutto zusätzlich vergütet.

§ 15a Ruhezeit

 Änderung der Ruhezeit nach Flugdienstzeiten von mehr als 11:35 Stunden von 14 Stunden auf 13 Stunden

 Regelung von Back to Back Einsätzen:

Auf freiwilliger Basis ist ein Back to Back Einsatz gestattet. Der Arbeitnehmer hat einmalig zum 31.01. jeden Jahres die Möglichkeit verbindlich sein Einverständnis dazu zu erklären.

(Back to back bedeutet, dass man nach einer Rückkehr an die Homebase nicht nach Hause fährt, sondern an der Homebase einem Hotelaufenthalt zustimmt, und somit eine kürzere Ruhezeit auslöst. Das könnte z.B. auch bei der Langstrecke bedeuten dass man nicht die vorgeschriebenen lokalen Nächte und damit natürlich oft mindestens 2-3 Tage bekommt, sondern nach einer Ruhezeit eine weitere Langstrecke antritt. Für Kollegen, die zum Dienst shutteln, ist das evtl. interessant. Aber dabei muss natürlich beachtet werden, dass man bei Verspätung auch mal nach einem „normalen PMI“ ins Hotel gehen muss, um den geplanten Umlauf am nächsten Tag noch darstellen zu können.)

§ 15 b Bereitschaft

 Ein Recurrent kann nicht unmittelbar aus dem Standby angeordnet werden, es sei denn, der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden. Ansonsten muss eine Vorankündigungsfrist von 72 Stunden eingehalten werden.

 Die Dauer eines Bereitschaftsdienstes wird von 12 auf 10 Stunden abgesenkt.

 Sollte ein Abruf außerhalb des Standbys stattfinden, muss die Ruhezeit zwischen der Benachrichtigung und dem Dienstbeginn 12 Stunden betragen (vorher waren es 10 Stunden).

 Im „Hapag-Sommer“ (01.April bis 31.Oktober) können max. 6 Standby Dienste gesetzt werden.

 Im „Hapag-Winter“ (01.November bis 31.März) können max. 3 Standbys mit 60 Minuten Vorankündigungsfrist und max. 3 Standbys mit 90 Minuten Vorankündigunsfrist gesetzt werden.

§16 freie Tage am dienstlichen Wohnsitz

 Es werden pro Monat 7 requestbare Kringel-OFF Tage gewährt.

 Reduzierung bei Urlaub oder ähnlicher Abwesenheit:

Reduzierung bei 1 – 7 Abwesenheitstagen; keine

Reduzierung bei 8-17 Abwesenheitstagen auf 2 Tage

Bei mehr als 17 Tagen Abwesenheit besteht kein Anspruch auf Kringel-OFF Tage.