CFG: Eine wichtige Entscheidung für die Condor-Beschäftigten – Es bleibt dennoch viel zu tun

CFG: Eine wichtige Entscheidung für die Condor-Beschäftigten – Es bleibt dennoch viel zu tun

20.05.2021 Pressemitteilung

Die Aircrew Alliance und ver.di begrüßen den Einstieg der britischen Attestor als Mehrheitsanteilseigner bei der Condor Flugdienst GmbH. Attestor übernimmt damit nicht nur die mehrheitliche Verantwortung für Condor als Ganzes, sondern auch für die tariflichen und sozialen Standards der rund 5.000 Beschäftigten in der Kabine sowie der Technik und am Boden.

„Es gilt auch weiterhin: oberste Priorität haben neben der Sicherung des Unternehmens die Beschäftigungsbedingungen und der Arbeitsplatzschutz der Beschäftigten“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. ver.di hatte im Zuge der Krise bei Condor einen langfristigen Beschäftigungsschutz für die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie die Bodenbeschäftigten bis Ende 2026 erwirkt. Die Beschäftigten hätten nun das Recht auf nachhaltige Investitionen und würden ein solides Zukunftskonzept des, bisher in der Branche nicht in Erscheinung getretenen, Investors fordern: „Die Position der Condor als touristische Airline auf dem deutschen und europäischen Markt muss langfristig gesichert werden. Dazu gehört es auch, dass die Langstreckenflotte erneuert und gezielt ins operative Geschäft investiert wird“, sagt Behle

ver.di hatte bereits im Dezember 2019 eine tarifliche Absicherung für die Beschäftigten abgeschlossen. Trotz der harten unternehmerischen Entscheidung des Abbaus von Arbeitsplätzen am Boden und in der Kabine sind dort tarifliche Standards manifestiert worden. Diese auch unter der Prämisse einer erfolgreichen Sanierung. Beispielsweise werden bei einer guten Umsatzentwicklung höhere monetäre Werte an die Beschäftigten ausgeschüttet und somit die Beschäftigten direkt an der Entwicklung beteiligt. „Condor hat das Know-how sich zum führenden Ferienflieger zu entwickeln. Damit dies gelingt, ist es unabdingbar, die Beschäftigten in alle Prozesse einzubinden und sie am Erfolg teilhaben zu lassen“, so Behle.

CFG: Update der Tarifkommission

CFG: Update der Tarifkommission

04.02.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

leider hat 2021 für den Luftverkehr durch die Corona-Pandemie nicht wirklich gut begonnen und weitere Verschärfungen sind hinzugetreten. Wir alle hoffen, und bleiben optimistisch, dass die Krise bald überwunden wird.

 

Mit Beginn des neuen Jahres haben wir gleich intensiv weiter an unseren Vereinbarungen, Tarifverträgen und aktuellen Fragestellungen gearbeitet. So hatten wir im Januar drei virtuelle Meetings mit Condor insbesondere zur Redaktion der Manteltarifverträge in der Kabine. Wir haben darauf gedrungen, diese „Baustellen“ nun endlich abzuarbeiten, bevor die temporären Änderungen bei den Mantelbestimmungen, der Vergütung und Teilzeit aus der Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 vom 23.12.2019 redaktionell finalisiert werden. Denn, wir brauchen ja erst einmal eine gemeinsame nachvollziehbare Grundlage. In den MTV 6 und den MTV 1A müssen dabei Änderungen durch Vereinbarungen aus den Jahren 2011 bis 2016 eingearbeitet werden, auch wenn selbstverständlich in der Praxis diese bereits Anwendung fanden und finden. Die „neuen“ Werke tragen dann den Namen MTV 7 und MTV 2A. Aktuell sind wir dabei mit Condor fast fertig.

 

Als nächstes, aus unserer Sicht, müssen die redaktionell ausstehenden Vergütungstarifverträge Kabine fertiggestellt werden. Dann können, wie oben schon geschrieben, die temporären Änderungen aus der Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 in jeweilige Verträge gegossen werden. Zum Gesamtverständnis: Viele Tarifverträge, z.B. aus der Einigung vom 9. Juli 2020 sind zwischen den Parteien redaktionell geeint und werden dann im Gesamtpaket unterschrieben.

Übrigens, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung: Hier tat sich die Fragestellung auf, welcher Beitrag fließt eigentlich bei Kurzarbeit in die Versorgung? Es wird der volle Beitrag, also wie ohne Kurzarbeit, in die jeweiligen Systeme von Condor abgeführt.

 

Eine weitere Frage erreichte uns, nämlich wie die Besteuerung des geldwerten Vorteils für die BU/FU-Versicherung bei ausschließlichem Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgt, da dieses ja eine Nettozahlung ist. Dazu hat uns Condor mitgeteilt, dass steuerlich fiktiv aktuell € 2,79 angesetzt werden müssen, was Netto (bei Stkl. 1) einem Betrag von € 0,83 entspricht der vom KUG-Auszahlungsbetrag abgezogen wird.

 

Bezüglich der Parkplatzproblematik sind wir im intensiven Kontakt mit eurer PV, da die meisten Regelungen dazu auf der betrieblichen Ebene liegen. Mögliche notwendige Anpassungen zu Abrufzeiten bei Bereitschaft (Standby) sehen wir uns auf der tariflichen Ebene an.

Wie ihr seht gibt es nach wie vor jede Menge zu tun. Und so haben wir für den Februar bereits weitere Termine vereinbart.

 

Danke für eure Unterstützung! Überzeugt auch eure Kollegin / euren Kollegen Mitglied unserer starken Gemeinschaft in ver.di zu werden.

 

Mit solidarischen Grüßen

Eure ver.di-Tarifkommissionen Condor Boden und Kabine

 

 

For The Best New Normal – Ein Rückblick

For The Best New Normal – Ein Rückblick

05.11.2020 Eilmeldung, Infos rund ums Fliegen

Zur Videobotschaft https://share.vlognow.me/s/1236535

Am 28. Oktober 2020 hatte die ver.di Bundesfachgruppe Luftverkehr zusammen mit der Aircrew Alliance zum Kick-Off „For The Best New Normal“ im Luftverkehr eingeladen. Einem ersten Aufschlag einer nun regelmäßig stattfindenden Veranstaltungsreihe von ver.di und Aircrew Alliance mit Vertretern aus Politk, Wirtschaft(sverbänden) und Unternehmen des Luftverkehrs. Durch COVID-19 im digitalen Format, Fast 30.000 Kolleg*innen beteiligten sich über die Videokonferenzsysteme oder verfolgten die Veranstaltung in Social-Media-Kanälen oder über den Live-Stream im Internet. Dabei waren alle Bereiche des Luftverkehrs vertreten: Von den Bodenverkehrsdiensten (BVD), den Sicherheitsdienstleistern, den Flughäfen, aus allen Bereichen der Lufthansa wie auch das fliegende Personal aus Cockpit und Kabine aller anderen in Deutschland operierenden Airlines.

Eine beeindruckende Teilnahmeresonanz, die jedoch auch zeigt, dass die Beschäftigten im Luftverkehr viele Fragen, Sorgen und Ängste haben. Sie wollen eine Perspektive, eine Zukunft für ihre Tätigkeit im Luftverkehr sehen. Das wurde auch in den hunderten Fragen der Teilnehmer*innen deutlich, die uns vor und während der Veranstaltung zugegangen waren.

In ihrer einführenden aktuellen Bestandsaufnahme hat Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr, deutlich gemacht, welche Risiken wir sehen, wenn die einzige Antwort der Airlines im Restart ein erneuter Wettbewerb um möglichst billige Ticketpreise ist.

Schon jetzt sind wir von nahezu allen Arbeitgebern im Luftverkehr aufgefordert, „Krisenvereinbarungen“ zu treffen. Damit sollen bestehende tarifliche Leistungen abgesenkt werden, einige Arbeitgeber fordern bis zu 30 % Vergütungseinbußen! Oft wird das nicht nur mit den aktuellen Einnahmeausfällen, sondern darüber hinaus mit einer Neuaufstellung im Dumping-Wettbewerb begründet. Viele Arbeitgeber haben bereits die Streichung von Arbeitsplätzen angekündigt.

Gerade vor diesem Hintergrund begrüßt ver.di die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende 2021 und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes von 80 bzw. 87 % des Nettoentgeltes.

Durch Fluktuation, das Auslaufen befristeter Verträge oder die Beendigung von Leiharbeit arbeiten heute bereits deutlich weniger Menschen im Luftverkehr.

Diese Krisenbeschreibung führte auch direkt zu dem Thema für die Paneldiskussion: „Einfach weiter so? Auf Kosten der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen für 5 Euro nach Mallorca?“

Für die Paneldiskussion waren Christine Behle als unsere stellvertretende ver.di Vorsitzende, Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS), Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Mathias von Randow vom Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eingeladen. Digital zugeschaltet waren Claudia Amir, ver.di Bundesfachgruppenvorsitzende Luftverkehr und BR-Vorsitzende Fraport sowie Christian Hirsch, KBR-Vorsitzenden der Deutschen Lufthansa AG.

Moderiert hat Fani Zaneta, persönliche Referentin der stellvertretenden ver.di Vorsitzenden.

Grundlage für die Diskussion war das ver.di Luftverkehrskonzept, dass die Bundesfachgruppe im Sommer 2020 vorgelegt hat. Es beschreibt wie der Luftverkehr bei einem Neustart nach der Pandemie anderen Kriterien außer Wettbewerb und Preisdruck gerecht werden kann. Es enthält Forderungen nach einem anderen Verständnis des Luftverkehrs als europäische und globale Verkehrsinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung, verstärkten Klimaschutz und Nachhaltigkeit und einer größeren Bedeutung sozialer Kriterien insbesondere bei der Gewährung von Staatshilfen.

Christine Behle stellte das Luftverkehrskonzept in den Fokus ihrer Ausführungen und machte deutlich, dass wir damit auch der Arbeitgeberlogik, nach der die Personalkosten in gleichem Umfang wie die Umsätze sinken müssen, etwas entgegensetzen wollen. Nur so könne es gelingen, in der Zukunft wieder Arbeitsbedingungen zu erreichen, die es den Beschäftigten ermöglichen, ihre Gesundheit zu erhalten und ihrer Arbeit nachzugehen, ohne dabei krank zu werden.

Dabei zeigen wir auch, dass Klimaschutz und Beschäftigung kein Gegensatz ist. Viele Maßnahmen für mehr Klimaschutz an den Flughäfen, am Boden, in der Technik und bei den Airlines können auch mehr Beschäftigung generieren.

Wir wollen einen anderen Luftverkehr, bei dem soziale, gesundheitserhaltende, ökologische und nachhaltige Kriterien verstärkt Beachtung finden.

Enttäuschend waren die Antworten der beiden Staatsekretär*innen. Zunächst haben wir jetzt die Krise zu überwinden, danach sehen wir weiter, war die zentrale Aussage in dieser Runde. Wichtig sei jetzt, mit Staatshilfen den Unternehmen zu helfen und große weitere Insolvenzen zu verhindern. Damit würde auch die Infrastruktur gesichert. Angesprochen auf die Bedeutung der Beschäftigten, die mit ihrer Arbeit dafür sorgen, dass diese Infrastruktur auch funktioniert, kamen wenig konkrete Antworten. Anette Kramme verwies auf die verbesserte Unterstützung für Qualifizierungsmaßnahmen des Sozialgesetzbuches. Steffen Bilger beantwortete Fragen nach sozialen Kriterien bei der Vergabe von Staatshilfen mit dem pauschalen Hinweis, dass „der Staat nicht der bessere Unternehmer“ sei.

Eine Meinung, der sich auch Mathias von Randow anschloss. Darüber hinaus begrüßte er die schnelle Reaktion der Politik im Frühjahr, mit der die für den Erhalt der Unternehmen erforderlichen Liquiditätshilfen und die Regelungen zur Kurzarbeit möglich wurden. Er betonte dabei auch die gemeinsame Verantwortung der Sozialpartner. Soziale Kriterien? Fehlanzeige! Antwort auf die Frage, dass einige Unternehmen die Krise missbrauchen wollen, um Tarifverträge zu verschlechtern oder zu unterlaufen – Fehlanzeige! Verantwortung der Sozialpartner?

Claudia Amir warb noch einmal dafür, den Restart im Luftverkehr für eine Neuausrichtung des Luftverkehrs und für einen verstärkten Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Passagiere zu nutzen. Viele Probleme der Beschäftigten basieren auf einem ruinösen Wettbewerb nach 25 Jahren der Liberalisierung und der Dereguelierung. Wir brauchen eine „Kehrtwende“. Ein einfaches „Weiter so“ nach der Krise hätte katastrophale Folgen für die Beschäftigten, die Passagiere und die Umwelt. Dabei fragte sie gegenüber der Politik auch nach deren Verantwortung für die Beschäftigten.

Abschließend machte Christian Hirsch die wichtige Rolle der Mitbestimmung in dieser Krise deutlich. Am Beispiel Lufthansa erläuterte er, mit welchen Forderungen Arbeitnehmervertretungen und Tarifkommissionen konfrontiert werden und welche Verantwortung sie dabei tragen. Dabei warb er auch für mehr Vertrauen in die Mitbestimmung, die aktuell eher als „lästiger Zwischenschritt bei der Umsetzung von Maßnahmen gesehen“ wird.

Dabei sind die Vorgänge bei der Lufthansa vielleicht prominenter als bei anderen Unternehmen, die Arbeitgeberforderungen sind jedoch weitestgehend ähnlich. Egal ob bei kleineren Bodenverkehrsdienstleistern, kleinen und großen Flughäfen oder bei den Airlines: Personalabbau, Lohnkürzungen, Einschnitte bei der betrieblichen Altersversorgung sind die Antworten der Arbeitgeber auf die Krise!

Gegenüber der Politik warb er für eine Rückkehr zur sozialen Marktwirtschaft. Mit den aktuellen Staatshilfen wird kein sozialverträglicher Personalumbau sondern vielmehr der Weg vom Kurzarbeitergeld zum Arbeitsamt finanziert. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein. Er formulierte einen Appell an die Bundesregierung: „Helfen Sie den Menschen!“

Angesichts der vielen hunderte Fragen der Teilnehmer*innen, Fragen nach sozialen Kriterien, wie Tarifflucht vermieden werden kann, welche Qualifizierungschancen es gibt, wird es Transfergesellschaften geben, gibt es einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen müssen die Beiträge der Paneldiskutant*innen enttäuschend gewesen sein. Die allermeisten Fragen blieben unbeantwortet.

Die ver.di Bundesfachgruppe hat diesen Branchendialog als Kick-Off für weitere Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten konzipiert. In den nächsten Monaten werden (digitale) Gesprächsrunden zu spezifischen Themenblöcken des Luftverkehrskonzeptes angeboten. Zu diesen Themen gehören der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur als Dienstleistung im allgemeinen Interesse und die Bedeutung der Beschäftigten, Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Passagiere, Nachhaltigkeit und Klimaschutz und zur Gestaltung des Transformationsprozesses unter Mitnahme der Beschäftigten.

Die alle Themen verbindende Fragestellung für die ver.di Bundesfachgruppe wird auch weiterhin die Zukunft des Luftverkehrs nach Covid-19 und die Perspektive für Arbeit und Beschäftigte bleiben.

Wie es jetzt weiter gehen soll, beschreiben Mira Neumaier und Christian Hirsch in ihrer Videobotschaft. Diese findest Du hier: https://share.vlognow.me/s/1236535

Ocean: Tarifflucht und Verdrängungswettbewerb auf Staatskosten – Beschäftigte kritisieren Lufthansa

Ocean: Tarifflucht und Verdrängungswettbewerb auf Staatskosten – Beschäftigte kritisieren Lufthansa

30.09.2020 Pressemitteilung

In einem gemeinsamen offenen Brief haben sich am Dienstag insgesamt vierzehn Betriebsratsgremien und Personalvertretungen deutscher Airlines an Bundeskanzlerin Angela Merkel, verschiedene Bundesministerien sowie die Fraktionsvorsitzenden des deutschen Bundestages gewandt.

Die betrieblichen Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt über 50.000 Beschäftigten bei Lufthansa, TUI fly, Condor, Eurowings, Germanwings, Lufthansa CityLine und Lufthansa Aviation Training kritisierten, die Lufthansa nutze Staatshilfen, um andere – ebenfalls mit Staatshilfen unterstützte Unternehmen wie Condor oder TUI fly – in der Krise aus dem Markt zu drängen und Lufthansa-Tarifstandards zu unterwandern. Der einzige Zweck der Neugründung der Lufthansa-Touristikplattform Ocean sei die Tarifflucht. Während Stellen im Konzern gestrichen werden und weitere tausende Stellen vom Arbeitsplatzabbau bedroht sind, solle innerhalb der neuen Lufthansa-Tochter zu Dumpingbedingungen neueingestellt werden.

ver.di und Aircrew Alliance halten, ebenso wie die Vereinigung Cockpit, die Sorge der Vertretungen für berechtigt.

Marvin Reschinsky, ver.di-Gewerkschaftssekretär für Eurowings-Beschäftigte, erkennt in den Stellenausschreibungen bei Ocean einen Angriff auf die Tarifstandards im Lufthansa-Konzern. So sollen genau die Beschäftigten, die in den Lufthansa-Töchtern SunExpress Deutschland und Germanwings gerade ihre Arbeitsplätze verlieren, nun bei Ocean wieder neu angestellt werden. Allerdings zu sehr viel schlechteren Bedingungen. Gleichzeitig seien auch tausende von Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern bei der Konzernmutter von Kündigungen bedroht. „Es ist einem Kabinenbeschäftigten in der Lufthansa kaum vermittelbar, dass sein Job akut in Gefahr ist und Lufthansa auf dem Flugzeug nebenan zu Dumpingbedingungen neu einstellt. Die Vergütungsbedingungen liegen noch unterhalb des Niveaus von Ryanair. Bewerber werden ausschließlich in Teilzeit angestellt, Flugbegleiter können bei Ocean lediglich mit einem Einkommen von etwas über tausend Euro netto rechnen. Damit untergräbt die Lufthansa das deutsche Lohnniveau in der gesamten Branche und schafft ein prekäres Arbeitsumfeld“, so Reschinsky. Lufthansa fehle es an einer tragfähigen Strategie, mit der Krise umzugehen. „Es ist notwendig, dass Lufthansa in der Krise innovativ langfristige Perspektiven entwickelt. Althergebrachte Strategien wie Angriffe auf Vergütungsstandards und Verdrängungswettbewerb sind allerdings nicht das richtige Konzept.“

Lufthansa ziele mit Ocean direkt auf das Feriengeschäft, das von TUIfly und Condor bedient werde, sagt Marian Drews, ver.di Tarifsekretär für die TUI fly. „Die Annahme von Hilfen der öffentlichen Hand zur Aufrechterhaltung von Unternehmensliquidität muss einhergehen mit der Übernahme von Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden und den Beschäftigten. So muss sichergestellt werden, dass entsprechende Mittel für die Sicherung von Arbeitsplätzen und nicht deren Bedrohung eingesetzt werden“, so Drews.

Das Schreiben der betrieblichen Gremien kann hier eingesehen werden:

„Es ist einem Kabinenbeschäftigten in der Lufthansa kaum vermittelbar, dass sein Job akut in Gefahr ist und Lufthansa auf dem Flugzeug nebenan zu Dumpingbedingungen neu einstellt.“
Marvin Reschinsky, Gewerkschaftssekretär

Die Beschäftigten bleiben an Bord

Die Beschäftigten bleiben an Bord

14.08.2020 Eilmeldung

Es ist eine der raren guten Nachrichten aus der corona-bedingt kriselnden Luftverkehrsbranche: Für den Ferienflieger Condor konnte die ver.di-Tarifkommission im Juli nach langwierigen Verhandlungen einen sehr guten Abschluss erreichen. Rund 4.200 Beschäftigte behalten bis auf weiteres ihre Arbeitsplätze. Für die von ver.di vertretenen Mitarbeiter*innen am Boden, in der Technik und in der Flugbegleitung sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2026 ausgeschlossen.

„Es hat sich gelohnt, hart zu verhandeln und am Ende diese langfristige Sicherung für die Kolleg*innen herauszuholen“, sagt Dennis Dacke, Gewerkschaftssekretär in der ver.di-Bundesfachgruppe Luftverkehr. Die Rückmeldungen aus der Belegschaft seien durchweg positiv.

Dabei hatte die Condor-Geschäftsleitung noch im Juni bis zu 1.000 Stellen streichen wollen. Der schon vor der Corona-Pandemie kriselnde Ferienflieger war durch die Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook im vergangenen Jahr in Schieflage geraten, aber durch umfassende Staatshilfen gerettet worden. „Der Tarifabschluss zeigt, dass Beschäftigungssicherung in der Luftverkehrsbranche möglich ist“, so Dennis Dacke. Derzeit bauen allerdings die meisten Gesellschaften wie auch Flughäfen wegen des zurückgegangenen Luftverkehrs Stellen in großer Zahl ab.

Bis Ende März 2021 bleibt es für die Condor-Beschäftigten bei der aktuellen Kurzarbeiterregelung. Alle Beschäftigten erhalten dabei den jeweiligen Höchstsatz – unabhängig von geleisteten Flugstunden. Wer durch ungünstige Flugeinsätze unter das maximale Kurzarbeitergeld fällt, erhält laut Tarifvereinbarung den Differenzbetrag von Condor. Außerdem wurde ein Freiwilligenprogramm beschlossen, wonach Beschäftigte, die Condor aus eigenem Antrieb verlassen wollen, eine Abfindung von maximal 2,5 Bruttomonatsgehältern bekommen.

Abwehren konnte ver.di den Vorstoß der Arbeitgeberseite, die „Leistungswirksamen Stunden“ (LSW) heraufzusetzen. „Es bleibt bei maximal 87 Flugstunden in einem Block, nicht 110, wie von Condor ursprünglich gefordert“, sagt Dennis Dacke. Mit einem solchen Schritt hätten die Beschäftigten für gleiches Gehalt deutlich mehr arbeiten müssen. Aus Sicht der ver.di-Tarifkommission bedeutet die Vereinbarung eine gute Grundlage, um Condors Zukunft und damit auch die der Beschäftigten zu sichern.

Der Tarifabschluss zeigt, dass Beschäftigungssicherung in der Luftverkehrsbranche möglich ist.
Dennis Dacke, Gewerkschaftssekretär, Aircrew Alliance

Update zur letzten Veröffentlichung vom 09.07.2020

Update zur letzten Veröffentlichung vom 09.07.2020

30.07.2020

Liebe Condorianer*innen

wir erhielten von Eurer Seite vermehrt Anfragen zum Thema Kündigungsschutz.

Hierzu möchten wir nochmal eine kurze Erläuterung abgeben: Die Kurzarbeit wird solange aufrechterhalten, wie die gesetzlichen Bestimmungen dies ermöglichen. Derzeit ist das der 31.03.2021. Eine weitere Verlängerung für mind. 12 Monate (max. 24 Monate) wird durch intensive Gespräche mit den politischen Parteien von uns vorangetrieben. Erste positive Signale der Minister Heil und Scheuer zeigen hier Bewegung im Prozess. Nichtsdestotrotz ist hier noch ein langer Prozess vorprogrammiert und unsere Forderung politisch durchzusetzen.

Nach der endgültigen Beendigung der Kurzarbeitsphase wird dann der mit Condor ausgehandelte Rahmensozialplan greifen. Condor stellt zum Zeitpunkt der Beendigung der Kurzarbeitsphase fest, ob und wenn, wie viele Beschäftigte als Überhang definiert werden würden. Für diesen Prozess hat Condor sechs Monate Zeit, Nach dieser Phase greift der ausgehandelte Kündigungsschutz bis 31.12.2026 vollumfänglich.

Alle weiteren Parameter des Rahmen-sozialplans wie beispielsweise: Kündigungs-fristen und Abfindungen hatten wir bereits in der Veröffentlichung vom 09.07.2020 erklärt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich und auch nicht zielführend zu mutmaßen, ob, und wenn, wie viel Überhang zum Ende der Kurzarbeit bestehen könnte. Wir sind froh über die erzielte Regelung und vertrauen auf eine Verlängerung des KUG durch die Politik.

Bei unseren Kolleginnen und Kollegen des Bodenpersonals geht man inzwischen davon aus, dass es durch natürliche Fluktuation zu keinen Kündigungen kommen wird. Im Tarifabschluss wurden dazu keine Zahlen vereinbart.

Wir planen einen Video-Chat für unsere Mitglieder anzubieten, in dem sich jede und jeder von Euch persönlich mit seinen bzw. ihren Fragen an uns wenden kann. Wir werden euch in Kürze informieren wann dieser Chat stattfindet.

Viele Grüße

Eure ver.di Tarifkommission

Tarifergebnis erreicht – Arbeitsplätze gesichert, LSW Erhöhung abgewehrt

Tarifergebnis erreicht – Arbeitsplätze gesichert, LSW Erhöhung abgewehrt

09.07.2020 Streikmeldung

am heutigen Donnerstag (09.07.2020) konnte ein Tarifergebnis zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Condor erzielt werden. Die Verhandlungen waren langwierig, aufreibend und haben dennoch letztendlich in einem guten Ergebnis für uns als Beschäftigte geendet. Dem Damoklesschwert des Personalabbaus ist damit die Kraft genommen worden. Ein nachhaltiger Beschäftigtenschutz ist durch die ver.di-Tarifkommission damit bis zum 31.12.2026 erreicht. Das ist branchenweit einmalig. Auch viele weitere Punkte sind in diesen harten aber stets konstruktiven Verhandlungen besprochen und gelöst worden. Die Tarifkommission hat in den letzten Wochen hart an der Sache gearbeitet und für euch das Maximum herausgeholt.

Wir möchten Euch die Themenblöcke erläutern. Bitte beachtet, dass wir noch nicht alle Details veröffentlichen können, aber Euch so gut wie möglich jetzt schon mitnehmen wollen. Die fertig unterschriebenen Vereinbarungen werden, wie üblich, im Nachgang veröffentlicht.

Kurzarbeit

Die Kurzarbeit soll solange aufrechterhalten werden, wie die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Derzeit ist dies bis 31.03.2021 der Fall. Eine weitere Verlängerung auf maximal 24 Monate wird durch ver.di bei allen politischen Parteien durch intensive Arbeit eingebracht. Im Luftverkehrskonzept zum Restart der Branche wurde dieser Wille an Teile des Kabinetts übergeben und wir konnten Unterstützerinnen und Unterstützer aus der Politik für uns gewinnen. Wir gehen somit davon aus, dass der Bezugszeitraum erweitert wird und bringen hier auch weiterhin unsere ganze Energie ein. Wenn dem so ist, wird auch die Kurzarbeitsverlängerung seitens CFG beantragt. Was bedeutet das für Euch? Während der Kurzarbeit kann die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der Auslastungslage um 100, 50, 25 bzw. 10 Prozent der regulären Arbeitszeit abgesenkt werden. Bei der Verteilungsfrage sind ver.di, BR bzw. PV eingebunden. Sollte kein Ergebnis erzielt werden können, wird die Einigungsstelle einberufen. Es wird weiterhin eine Härtefallregelung geben. Niemand wird durch eine höhere Anzahl von Flugstunden unter die jeweiligen KuG-Bezugssätze fallen. Sollte das passieren gleicht Condor die Differenz aus. Das ist eine eindeutige Verbesserung der jetzigen Situation. Auch bei Unterbrechungen der gesetzlichen KuG-Bezugszeiträume gibt es einen entsprechenden Ausgleich durch Condor. Unsere Bemühungen in der Politik sind auch weiterhin gefragt, damit die erhöhten KuG-Bezugssätze über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden. Erfolgt keine Fortschreibung durch die Politik, endet diese Reglung unmittelbar.

Möglichkeit der Nutzung eines Rahmensozialplans nach Beendigung der Kurzarbeit Auch das ist klar, alles ist nicht Gold, dennoch konnten wir auch für weitere ggf. anfallende Härten Ausgleichsmöglichkeiten finden. Sollte sich die Produktion unserer Condor nicht weitestgehend normalisieren, greift nach Beendigung des maximalen Kurzarbeits-zeitraums ein sogenannter Rahmensozialplan. Dieser legt anhand von festgelegten Parametern fest, ob und wo ein Personalüberhang besteht. Sollte es soweit kommen, dass dieser Rahmensozialplan greifen muss, würden 2,5 Brutto-Gehälter Abfindung pro betroffenen Kollegen als Sozialplanvolumen seitens Condor veranschlagt werden. Kolleginnen und Kollegen die unter den Rahmensozialplan fallen würden, würden so Betracht werden, als hätte es die TC Insolvenz, den Condor 4.0 Tarifvertrag und alles Weitere nie gegeben. Vereinfacht: Die Berechnungsgrundlage für die Abfindungen wäre der Zeitraum vor September 2019. Nach einer eventuellen notwendigen maximal sechsmonatigen Sozialplanphase greift unser Kündigungs-schutz für ver.di-Mitglieder bis 31.12.2026 wieder vollumfänglich.

Sofortiges Freiwilligenprogram in der Kabine

Auch vereinbart wurde für alle Kolleginnen und Kollegen, die die Condor freiwillig verlassen wollen, ein sogenanntes sofortiges doppelseitiges Freiwilligenprogramm aufzulegen. Jede Kollegin und jeder Kollege kann von Condor das Angebot auf eine Abfindung von maximal 2,5 Brutto-monatsgehältern in Anspruch nehmen. Dies gilt für die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung. Eine Rückabwicklung der Tarifvereinbarung Condor 4.0 Boden und Kabine für die Mitarbeiter, die an dem Freiwilligenprogramm teilnehmen, findet hier nicht statt.

Weitere operationelle Anpassungen in Kürze:

LSW

Es gibt keine, von Condor gewünschte Umstellung der Leistungswirksamen Stunden, somit behalten alle außerfliegerischen Ereignisse (K, U, TZ, Licence, DT, Bodenereignisse) Anwendung. Damit konnten wir eine Erhöhung auf mögliche 110 Blockstunden im Monat verhindern.

Positionierung:

• Langstrecke: Deadhead-Transporte sind bei unverstärkten Flügen, die zu einer geplanten Dienstzeit von mehr als 13 Stunden und 59 Minuten führen, nur zulässig, wenn vor Ort (im Layover) eine Ruhezeit von mindestens 36 Stunden gewährt wird. Im Falle eines solchen Umlaufes wird im Nachgang an der Homebase Sonderruhezeit von einer zusätzlichen lokalen Nacht gemäß EASA CS.FTL.1.235 gewährt.

• Deadhead-Transporte, die bei verstärkten oder unverstärkten Flügen zu einer geplanten Dienstzeit von mehr als 18 Stunden und 59 Minuten führen, sind unzulässig.

• Sollte die geplante Dienstzeit mehr als 16 Stunden und weniger als 19 Stunden (bis 18:59) betragen, gilt folgende Regelung:

o Arbeitgeberseitig zugeteilte Umläufe sind auf einen Umlauf pro Monat begrenzt.

o Zwischen Check-in und Check-out, darf maximal ein Leg on duty sein

o Uns wird bei Ankunft an der Homebase aktiv ein Hotelzimmer angeboten, um eine ausgeruhte Heimfahrt zu ermöglichen. Alternativ kann diese Hotelkostenübernahme durch einen Taxitransport bis maximal 50 EUR ersetzt werden.

o Des Weiteren erhält man einen OFF 48 Tag im Folgemonat.

o Bei Dead Head Flügen auf Condor-Fluggerät erfolgt die Buchung in der bestmöglich verfügbaren Klasse. Es ist darauf zu achten, dass die Crews möglichst zusammenhängende Sitzplätze bekommen.

o Wir haben vereinbart, dass wir vom Deadhead nicht abgeladen werden dürfen. (hier wird im Hintergrund noch aktualisiert)

o Die maximale Wartezeit für den Deadhead-Transport beträgt 2,5 Stunden.

Freie Tage

• Im Rahmen einzelner Umläufe, in denen mehr als drei freie Tage hintereinander unterwegs anfallen, werden uns ab dem vierten Tag diese freien Tage auf das freie Tage Kontingent angerechnet. (max. 3 FX-Tage) Bekommen wir einen unrequesteten Umlauf mit FX Tagen zugeteilt, können wir die Durchführung eines solchen Umlaufs ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall erhalten wir für den Zeitraum des Umlaufs Reserve 10 (RES10). Der abgelehnte Umlauf kann aus dieser RES10 nicht wieder zugeteilt werden. Dieser Reserveeinsatz wird nicht auf das Jahreskontingent angerechnet.

• Uns stehen pro Monat 4 zusammen-hängende freie Tage zu, sofern innerhalb des betreffenden Monats ein Anspruch auf mindestens 7 freie Tage besteht. Die freien Tage können auch im Monatsübergang gewährt werden.

• Wir haben das Recht, die zeitliche Lage der zusammenhängenden freien Tage – auch im Monatsübergang – zu requesten.

Freizeitmodell:

Bei Ost-West oder West-Ost-Übergang werden zwischen alternierenden Umläufen nach der jeweils gültigen EASA- Regelung mindestens 3 Ruhenächte vor Ort an der Heimatbasis bereitgestellt.

Die Laufzeit des Tarifergebnisses ist bis zum 31.12.2026.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach einer turbulenten Zeit möchten wir euch, als Tarifkommission, Danke für Eure Unterstützung und Euer Vertrauen sagen. Wir haben unsere Condor in den letzten Wochen auch noch einmal ganz neu kennengelernt und sind stolz darauf, mit euch zusammen diese Krisensituation zu meistern. Auch wenn der Satz vielleicht negativ behaftet ist „wir schaffen das! Und zwar wirklich. Wir haben auch weiterhin eine schwierige Zeit vor uns. Wir sind uns mit der Geschäftsführung der Condor gemeinsam einig, dass wir damit eine Grundlage geschaffen haben, um das Schutzschirmverfahren zügig verlassen zu können und für uns eine sichere Zukunft zu schaffen.

Wir werden noch eine geeignete Möglichkeit finden, um uns euren Fragen auch zu stellen. Gebt uns hier bitte Zeit bis die Tinte richtig trocken ist.

Viele Grüße

Eure ver.di-Tarifkommission

Condor-Info Mai 2020

Condor-Info Mai 2020

18.05.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie bestimmt nun schon seit geraumer Zeit unser Privatleben ebenso wie unsere Arbeit und unser gewerkschaftliches Handeln.

Aktuell sieht es danach aus, dass in weiten Teilen Europas das Infektionsgeschehen eingegrenzt werden konnte, und dass nun Lockerungen der Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vorgenommen werden.

Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Sie war und ist jedoch mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Der Luftverkehr ist weiterhin durch die Reisebeschränkungen stark betroffen und ein Ende der Zeit mit Kurzarbeit noch nicht absehbar. Jedoch scheint ein Silberstreif am Horizont und mehrere Airlines, so auch Condor, planen die schrittweise Wiederaufnahme eines regulären Flugbetriebs, wenn auch deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Zusätzlich ergeben sich Herausforderungen aus dem geplatzten Verkauf an PGL und dem dadurch noch laufenden Schutzschirmverfahren. Unser Ziel bleibt die Sicherung der Condor und der Arbeitsplätze. Wir stehen dazu auch mit eurer PV und dem Betriebsrat in Austausch.

ver.di hat, wie die DGB-Gewerkschaften insgesamt, in den vergangenen Wochen politisch viel erreicht. Es zeigt sich einmal mehr wie wichtig große und starke Gewerkschaften als Sprachrohr der Arbeitnehmer/innen sind.

Wir nutzen unseren Einfluss, um auf die Vielzahl von politischen Entscheidungen einzuwirken, die in den vergangenen Wochen getroffen wurden. Vom Auflegen milliardenschwerer Hilfspakete bis hin zu Änderungen von Gesetzen um Arbeitnehmer in dieser Krise besser zu schützen. Ohne unseren politischen Druck hätte es z.B. keine Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld gegeben, auch wenn wir uns noch mehr gewünscht hätten.

Auch die nächsten Monate werden uns zusätzlich herausfordern.

Wir möchten euch hier im Anschluss über die derzeit wichtigen Themen detailliert informieren.

Unser Tarifvertrag Kurzarbeit beinhaltet u.a. einen Notfallfonds für Boden und Kabine in Höhe von insgesamt € 1,7 Mio für die drei Monate Laufzeit der Vereinbarung (1.4. – 30.6.2020). Damit sollen soziale Härtefälle abgemildert werden. Die Verteilung wird auf der betrieblichen Ebene zwischen PV/BR und Arbeitgeber geregelt. Durch Kurzarbeit kommt es zu teilweise erheblichen Einkommensverlusten, insbesondere bei Kurzarbeit „0“. Macht von eurer Möglichkeit Gebrauch und stellt einen Antrag auf Unterstützung! Wir gehen auch davon aus, dass Condor die Möglichkeit von Kurzarbeit über den 30.6. hinaus verlängern möchte. Nachdem in der vergangenen der Bundestag zugestimmt hat, wird das gesetzliche Kurzarbeitergeld dann ab dem 4. Monat auf 70 bzw. 77%, ab dem 7. Monat auf die von uns geforderten 80 bzw. 87% steigen. Wir sind weiterhin mit den verantwortlichen Politikern in Gesprächen um eine Verlängerung dieser Regelungen über

den 31.12. hinaus zu erwirken.

Zum 1. Mai sind aufgrund der Regelungen unserer Eckpunktevereinbarung vom Dezember vergangenen Jahres die Vergütungen der Boden- und Kabinenbeschäftigten um € 50 erhöht worden. Für die derzeitige Cargo-Ops haben wir im Rahmen des rechtlich zulässigen zunächst bis Ende Mai abweichende Regelungen vereinbart um diese Operation zu ermöglichen. Sollte das LBA Flügen mit mehr als 18 h zustimmen, so wird das Personal verstärkt und es gibt

erweiterte Pausenzeiten und Nachruhezeiten. Beschäftigte, die eine Entgeltumwandlung zur Altersversorgung (Condor-Privatrente) abgeschlossen haben und während der Kurzarbeit die Zahlungen ruhen lassen wollen, können dies tun. Dazu bitte direkt an Albatros, dem zuständigen Versicherungsmakler wenden. Es ist immer zum nächsten Monatsersten möglich. Die Tarifverträge zur Umstellung der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung der vor

2005 eingestellten Beschäftigten (MTV 6 Kabine bzw. MTV 1 Boden), resultierend aus der Eckpunktevereinbarung, wurden redaktionell abgeschlossen und durch uns unterzeichnet. Über die Inhalte hatten wir im März berichtet.

In den vergangenen Wochen haben auch Verhandlungen zu einem neuen Teilzeittarifvertrag für die Kabine geführt. Dabei gab es erste Annäherungen. Derzeit sind diese jedoch auf arbeitgeberseitigem Wunsch unterbrochen.

Nach einer Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebes steht auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Fokus. Dazu werden im Moment auf nationaler und europäischer Ebene Anforderungen entwickelt und wir bringen uns mit ein.

Eure PV hat hier ebenfalls umfangreiche Rechte. Der Gesetzgeber hat auch Verbesserungen beim Elterngeld und Nebentätigkeiten während der Kurzarbeit beschlossen. Die Zeit von Kurzarbeit soll bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit einfließen. Damit wird diese negative Auswirkung vermieden. Mit Wirkung vom 1. Mai bleiben Nebentätigkeiten bis zur Höhe des Nettoentgeltes vor der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld + Nebentätigkeitsentgelt) für alle Tätigkeiten

anrechnungsfrei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind und bleiben an unseren Themen dran. Fragen und Probleme versuchen wir zu lösen. Unsere nächsten Gesprächstermine werden sich sicherlich mit der Verlängerung von Kurzarbeit, Teilzeit Kabine und den weiteren Entwicklungen in dieser Krise beschäftigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es sehr schwierig, hier verlässliche Aussagen zu treffen. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Gemeinsam sind wir eine stolze und starke Gewerkschaft!

Eure Gewerkschaft ver.di und Tarifkommissionen Boden und Kabine

IATA Guidance for Cabin Operations During and Post Pandemic

IATA Guidance for Cabin Operations During and Post Pandemic

24.04.2020 Infos rund ums Fliegen

Short-summary | IATA Guidance for Aircrews

Intro

As airlines resume passenger services during the ongoing Covid-19 Crisis, there are likely to be multiple public health, regulatory, training, operational and crew and consumer confidence challenges. This document is aimed at helping airlines consider the impact of these on their proposed operations and to help formulate alternative procedures until all restrictions are lifted.

Cabin Crew training and qualification The airline’s ability to provide training for cabin crew will be impacted by Government Health Authorities restrictions on movement, physical distancing and public health requirements. Alternative training methods such as webinars, distance learning and e-learning may need to be discussed and accepted by regulators. If classroom training is necessary then rules of social distancing are to be observed and training equipment and rooms should be sanitized and a disinfection program should be implemented by the airlines. Cabin Crew health precautions Airlines should provide  guidance and instructions to cabin crew aimed at preventing them from contracting Covid-19 while on duty and down route in areas where local transmission is evident. Airlines should consider implementing procedures in order to prevent cases of infected cabin crew operating flights. These procedures may include self certification statements from cabin crew when reporting for duty or providing evidence of recent negative test results, where rapid testing is available. Airlines may also need to consider additional procedures to check cabincrew health during extended flight duties, suchas the provision of thermometers and regular temperature checks. Cabin crew who display symptoms of respiratory infection or with a temperature above 37,5° must be relieved from flight duties and, selfisolateand seek medical treatment. If testedpositive for Covid-19 crews should not bepermitted to operate flights to avoid furtherspread of the disease.Cabin crew recovered from infection may requirea medical declaration, approving going back onduty. These crew might experience a loss of smelland taste (anosmia) and airlines should consider the impact of anosmia on the crews’ ability to perform their duties (e.g. identify unusual smells in the cabin).

Personal Protective Equipment (PPE)

A safety risk assessment should be undertaken to determine the impact of PPE on cabin crew safety duties and any additional mitigations which might be necessary (e.g. use of oxygen masks, PBE, etc.) Cabin crew should be provided with appropriate guidance in the correct use of PPE. Masks: If providing masks to cabin crew or permitting their generalized use, the operator should ensure that cabin crew are made aware of additional risks posed by frequent touching of the face to reposition masks, and that regular thorough handwashing is still required. Masks should be safely removed and replaced at regular intervals in accordance with health recommendations. Masks should be removed

during emergency situations and always be worn when inn contact with a passenger showing symptoms of the illness. Gloves: the use of gloves during services should not substitute regular an thorough handwashing, as contaminants on gloves can also be spread easily. Gloves should not be worn for long periods of time and should be disposed of correctly, to avoid cross contamination, followed by hand-washing. Hand sanitizing products: can be used in addition but not replace regular hand-washing. Being alcohol-based solutions, if installed in the galleys or lavatories, it will need authorization from the civil aviation authority and should not be installed adjacent to any source of heat. Where passengers and crew which to have their personal hand-sanitizing products, they should respect the limit of 100ml in accordance with aviation security provisions. Universal Precaution Kits (UPK): The Operator SHOULD ensure all passenger aircraft in its fleet are equipped with one or more universal precaution kits for use by cabin crew members in managing: i. Episodes of ill health associated with a case of suspected communicable disease; ii. Cases of illness involving contact with body fluids. In normal cases one or two kits per aircraft should be enough but at times of increased health risk additional kits should be provided. UPK typically includes: dry powder to cover spills, germicidal disinfectant, skin wipes, face and eye masks, gloves, impermeable gown, absorbent towel, pick-up scoop, bio-hazard waste bag, instructions.

Cleaning and disinfection

Airlines may need to consider additional cleaning and disinfecting schedules in accordance with Health Authority requirements. Increased frequency of inflight cleaning of lavatories by cabin crew may be necessary according to the risk level associated with each flight.

Cabin Operations

It is possible that aircraft might have been in extended storage prior to flight operations. Therefore cabin crew must be especially careful when conducting pre-flight check as some safety and emergency equipment might be unserviceable, damaged or missing. It is also recommend that the cabin is checked for damage which may affect safety and make sure to do a thorough purging of water systems until water flows freely. Physical Distancing Where physical distancing is required, at least one lavatory should be blocked and dedicated for crew use in order to ensure it remains available for handwashing, as well as limiting the possibility of contamination from infected persons.

Physical distancing

techniques may also need to be applied to passengers waiting to use lavatories. Boarding and Disembarkation: Depending on passenger booking figures, airlines with preassigned seating procedures may wish to consider physical distancing requirements within seating assignment systems. Where passenger load and any weight/balance limitations allow, passengers may be encouraged to move to empty seats to increase physical distance between them. Cabin crew positions during boarding may need to be altered, for example in areas such as over wing exits where it is not possible to maintain a suitable distance from passengers during boarding. During disembarkation, cabin crew may be required to limit the number of passengers standing to retrieve personal belongings and to manage the number of passengers disembarking simultaneously, in order to ensure physical distancing is possible while on steps/airbridges. Cabin Crew: Where physical distancing measures are required on high risk flights, cabin crew should be reminded ton consider the following: wherever possible, remain within their assigned area of responsibility; while eating or drinking, do not share meals, utensils or drinking containers; reduce non-essential contact with passengers and/or their belongings; reduce physical contact between each other and with other staff or members of public. It may be necessary to alter cabin crew seating positions during take-off and landing, particularly in the case of double crew seats.

>

Safety Demonstration

Manual safety demonstration equipment should be sanitized before each use. It is recommended that procedures be reviewed to ensure that cabin crew are not required to place demonstration equipment such as oxygen masks and life vest mouthpieces to their mouth and nose. When demonstrating the use of oxygen masks, passengers should be reminded that protective facial masks if worn, should be removed. Inflight Services Meal and beverage offerings may need to be altered to comply with temporary health restrictions and physical distancing techniques and could vary by route. For example when operating between countries with low infection rates and limited spread, a standard service may be acceptable, while operating within, to or from a country with a high rate of infection, services may need to be limited. If airlines choose to offer services from galley areas to maintain physical distance between cabin crew, flight crew and passengers, they should ensure that these service procedures consider the following safety risk mitigations:

Cabin crew require easy and immediate access to the cabin during an emergency;

Further limitation of flight crew compartment access;

Service equipment such as trolleys/carts set up at door areas need to be secured while in use and may need to be stowed rapidly during unexpected turbulence or any other emergency;

Regular cabin safety monitoring activities should always be maintained;

Passengers should not be permitted to congregate in or near the service areas. It may be advisable to call passengers by seat row/number for service;

Passengers should remain seated with seatbelts fastened at all other times to reduce risk of injury during unforeseen turbulence.

Interfering with aircraft cabin

Passengers have been known to interfere with aircraft fixtures and fittings during time of pandemic, in attempts to reduce their personal risk of infection. Such behaviours have included the use of plastic sheeting over the seatbacks in order to create enclosed spaces, obstruction of air vents and the wearing of unusual clothing or head coverings. Passengers should not be permitted to interfere with aircraft cabin fixtures in such a manner as to:

  • obstruct access to emergency equipment:
  • prevent cabin crew access to monitoringpassengers and seating areas:
  • prevent access to oxygen masks:

  • impede evacuation routes for themselves or any other person.

ver.di will continue to monitor the recommendations of IATA and EASA regulations and will keep you updated. Health and safety of crews and passengers must be a priority during pandemic but also in postpandemic times independently of the airline kind, full service carrier, low-cost carrier or charter. All crews have the right to be protected and to have a healthy

Krise meistern, Beschäftigte schützen

Krise meistern, Beschäftigte schützen

10.02.2020 Infos rund ums Fliegen
Der Aircrew Alliance ist es wichtig, Augenmaß und Ruhe zu wahren & alle existierenden Standards zu schützen.
Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

Die Ausbreitung des neuartigen Corona­ Virus hat die Luftverkehrs­branche hart getroffen. Ein Gespräch mit der zuständigen ver.di ­Fachgrup­penleiterin Mira Neumaier über wirt­schaftliche Folgen und Schutz der Beschäftigten

Wie beurteilt ver.di die Auswirkun­gen der Corona­Krise auf den Luft­verkehr? Mira Neumaier | Die Krankheitswelle hat den Luftverkehr bereits sehr früh getroffen. Im Februar fielen erste Flugrouten aus, einzelne Regionen wurden nicht mehr an­geflogen. Anfang März kam es zu massiven Buchungsrückgängen. Das hat natürlich wirtschaftliche Folgen für die Gesamtbran­che. Hinzu kommt, dass der Großteil der Beschäftigten im Luftverkehr in sensiblen Bereichen arbeitet und daher Gesundheits­und Arbeitsschutz im Zentrum stehen.

Was für wirtschaftliche Folgen sind für die Beschäftigten der Airlines zu befürchten? Mira Neumaier | Die Auswirkungen zei­gen sich in der Stärke momentan ganz unterschiedlich. So ist etwa der Flugbetrieb der Lufthansa, und damit die Air Crew, un­mittelbar und massiv betroffen. Weil viele Konzerne Reiseverbote für ihre Beschäftig­ten ausgesprochen haben, sind große Teile des Geschäftskundenfelds weggebrochen. Im Tourismus ist es teilweise ebenso. Die­jenigen Airlines, die Flugzeuge nur leasen, trifft es ganz besonders hart. Ein Beispiel dafür ist der Konkurs der Flybe am 4. März. Entscheidend ist nun, wie der Sommerflug­plan aussehen wird. Das ist noch völlig unklar. Der Lufthansa­Konzern denkt nun auch über Kurzarbeit nach.

Was bedeutet das für die Beschäftig­ten am Boden? Mira Neumaier | Auch diese Kolleg*innen sind unmittelbar betroffen. Drei Beispiele: Bei der Line Maintenance der Lufthansa Technik wirkt sich die Krise sofort aus. Im Cargobereich kann es mittelfristig zu stär­keren Auswirkungen kommen. Die Groß­flughäfen sind stark betroffen, so hat Fraport einen großen Aktieneinbruch zu verkraften. Der Konzern hat den Beschäf­tigten freiwillige Teilzeit und unbezahlten Urlaub angeboten.

Was fordert ver.di zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten? Mira Neumaier | Wir sehen hier ein gro­ßes Informationsdefizit vieler Unterneh­men gegenüber ihren Beschäftigten. Nicht alle gehen mit Fragen und Ängsten so sinnvoll um, wie es derzeit die Lufthansa handhabt. Insbesondere Lowcoster und Bereiche, in denen keine Mitbestimmung vorherrscht, binden – wie immer – die Be­schäftigten nicht genug ein.

Was macht ver.di in dieser Krise? Mira Neumaier | Unser oberstes Ziel ist der Gesundheitsschutz der Beschäftigten, aber auch Arbeitsplätze und Entgelte abzu­sichern. Hier sind wir in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, wir haben eine Ausweitung der Kurzarbeitsmöglichkeiten zum Wohle der Beschäftigten eingefordert. Klar ist aber auch: Der Luftverkehr hat im vergangenen Jahrzehnt hohe Profite einge­bracht – wir stellen daher unsere normale Tarifarbeit nicht ein. Nach wie vor setzen wir uns für einen existenzsichernden Branchen­tarifvertrag für die Bodenverkehrsdienste ein. Wichtig ist, dass wir die betrieblichen Akteure, die Betriebsräte, vernetzen und unterstützen, diese Krise zu meistern und die Beschäftigten zu schützen. Die beson­dere Stärke einer großen Luftverkehrs­gewerkschaft wie ver.di liegt darin, dass wir nahezu die gesamte Branche vertreten.

Sieht ver.di die Gefahr, dass die Un­ternehmen die Krise nutzen, um Ar­beitsbedingungen zu verschlechtern? Mira Neumaier | Wir haben es mit einer ernsten Krise der Branche zu tun. Dies kann auch mittelfristige Folgen für die Arbeits­bedingungen haben. ver.di und der Aircrew Alliance ist es wichtig, Augenmaß und Ruhe zu wahren und alle existierenden Standards zu schützen. Wir bleiben dran im Sinne der Beschäftigten