Deutlich mehr Geld bei Condor!

Deutlich mehr Geld bei Condor!

30.06.2023 Eilmeldung

diese Kurzinformation kommt für Euch sicherlich überraschend. Im Zuge einer konstatierten Aktion der Gewerkschaften und der PV konnten wir die Arbeitgeberin überzeugen, trotz geschlossener Tarifverträge eine Tariferhöhung für alle Beschäftigten der Condor Flugdienst GmbH zu vereinbaren.

Wir sind gerade dabei die Einigungspapiere zu zeichnen, deshalb nur ein kurzes Update, damit ihr das nicht aus der Presse erfahrt. Für den Bereich Boden müssen wir noch in nachträgliche Gespräche einsteigen. Die grundsätzliche Einigung besteht aber auch dort.

Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Vereinigung Cockpit, der PV und UFO haben wir in den letzten Wochen intensive Gespräche mit der Arbeitgeberin mit vielen Höhen und Tiefen geführt. Am Ende konnten wir uns auf ein Wachstumspaket einigen, dass nicht nur die Condor um drei weitere 330-900neos wachsen lässt sondern auch eure Portemonnaies in einer erheblichen Art und Weise.

Für die Kabine und Boden bedeutet das Ergebnis

Eine Grundgehaltserhöhung um 18 Prozent in mehreren Schritten. Schritt 1 am 01.01.2024 mit einer Steigerung um 7 Prozent. Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2026 um jeweils mindestens 5 Prozent. Sollte die Inflation die Gehaltserhöhung fressen, wird die jew. Gehaltserhöhung höher ausfallen. (Indexlohn). Es gibt einen sog. Sockelbetrag in Höhe von 415.- Euro. Damit erhöht sich bei allen das Gehalt nominal um mindestens 415.- Euro. (Teilzeit anteilig „pro rata“)

Eine umgangssprachlich definitere Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000.- Euro wird auch gezahlt. Ihr erhaltet im August 2023 500.- EUR netto Einmalzahlung. Zwei weitere Zahlungen in der gleichen Höhe im Juli 2024 und im November 2024. Die verbleibenden 1.500 Euro werden 2024 monatlich netto in Tranchen von 125.- Euro auf euer Gehaltskonto aufgeschlagen. Dadurch ergibt sich ein deutliches netto-Gehaltsplus. Die eben genannten Tabellenwerte werden für 2024 und 2025 werden entsprechend angepasst. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig von der Gesamtsumme gerechnet.

Darüber hinaus konnten wir für alle Flugbegleiter:innen und Purser zusätzliche Stufensprünge erreichen. FB erhalten in ihrer jeweiligen Entgelttabelle 2 und bis zu 3 Stufen ans Ende der Tabelle angehangen. Purser erhalten grundsätzlich 2 Stufen in allen Tarifschienen ans Ende der Tabelle angehangen. Damit haben alle im Zuge der Laufzeit mindestens zwei Stufenspünge zu verzeichnen. Die Verweildauer in den Stufen wird auf 12 Monate vereinheitlicht. Berechnungsgrundlage ist die tatsächliche Seniorität bei Flugbegleitern und die Ernennungs-Seniorität bei Pursern. Damit erhöhen sich die prozentualen Gehaltssteigerungen auf mindestens 20 Prozent und bei einigen Kolleginnen und Kollegen auf bis zu 34 Prozent.

Darüber hinaus wurde bei Bereederungs-Engpässen vereinbart, dass die Firma uns TZ/U/OFF etc. mit einer Extravergütung abkaufen kann, insofern wir uns individuell dazu freiwillig bereit erklären. Es darf an dieser Stelle weder Zwang ausgeübt werden, noch dürfen andere Maßnahmen ergriffen werden, die uns aus dem Status der Freiwilligkeit herausholen. Alle Details hierzu werden wir noch in einer ausführlichen Information herausgeben.

JU (Status und nicht Position) werden eine Anpassung beim Dienstplancheck erhalten.

Zur Thematik der Mehrflugstundenauslösung haben wir auch eine Anpassung geeint. Die jeweiligen Mehrflugstundenauslösegrenzen im VTV 39 (neu VTV40) werden im Sommer um zwei Stunden und im Winter ebenfalls um zwei Stunden reduziert. Dabei sind die Monate November bis Mai Wintermonate. Beschäftigte im Geltungsbereich des VTV 8a (neu VTV 9a) behalten die derzeitig im Tarifvertrag geregelten Werte zur Mehrflugstunden-auslösung inkl. der Flugzulage. Ex-CIB-Kolleginnen und Kollegen behalten ebenfalls ihre Sollblockstunden nach Einsatztagen.

Wir werden Euch in den nächsten Tagen zu einem digitalen Mitgliedertreffen einladen um Eure Fragen persönlich beantworten zu können. Auch die PV plant eine Offline-Veranstaltung in der Form einer Personalversammlung.

Wir hoffen, dass Euch diese kurzen Informationen vorerst ausreichen. Sowie wir die Papiere auf verständliche Beine gestellt haben, bekommt ihr diese natürlich.

Der Information halber, hängt auch noch die aktuelle LSW-Tabelle an.

Für den Boden gibt es auch noch operative Anpassungen an den Stufen sowie eine Möglichkeit von zusätzlichen Benefits.

Die Kolleginnen und Kollegen der CTG sind nun ebenfalls tarifiert. Hier konnte eine Einigung für eine erstmalige Tarifierung erreicht werden.

Viele Grüße

Die Tarifkommissionen in der Condor

CFG: gemeinsamer Brief von UFO, VC und ver.di

Demonstrant mit Plakat Aufschrift "Mayday"

CFG: gemeinsamer Brief von UFO, VC und ver.di

25.05.2022 Eilmeldung

Gemeinsamer Brief der Gewerkschaften UFO, Vereinigung Cockpit und ver.di

Sehr geehrter Herr Teckentrup,

Sehr geehrter Herr Hundt,

Sehr geehrter Herr Schmitt,

Sehr geehrte Frau Weißmüller,

wenn Ihnen alle drei im Betrieb vertretenen Gewerkschaften in einem gemeinsamen Brief schreiben, ist Ihnen der Ernst der Lage sicherlich schon auf Grundlage des Formates bewusst.

Wir als Condor-Beschäftigte sind Leid gewohnt. Wir sind auch große Belastungen gewohnt. Wir waren bisher auch immer bereit zum Wohle der Firma und zum Erhalt unserer Arbeitsplätze viel zu investieren. Diesen Invest haben wir auf unser Vertrauen in die Firma gestützt. Im Gegenzug erwarten wir einen Umgang mit uns, der im Einklang mit unseren tariflichen und betrieblichen Mindeststandards steht. Wir erwarten, dass die Geschäftsleitung stets tarifkonform und stets nach unseren Betriebsvereinbarungen handelt. Alles andere ist nicht hinnehmbar.

Leider erleben wir derzeit bereichsübergreifend genau das Gegenteil. Die krisenangepassten Tarifvertragsreglungen von allen Gewerkschaften ermöglichen es der Condor uns als Crews – egal ob im Cockpit oder der Kabine erhöht und flexibler einzusetzen. Das dies für eine erhöhte Belastung sorgt ist selbsterklärend. – Das ist auch in der Geschichte mit TC Insolvenz, gescheitertem PGL Verkauf und Corona unser schmerzliches, aber zugleich auch wertschätzendes Zugeständnis an unsere Condor. Was wir der Condor nicht zugestehen ist all das, was darüber hinaus auf uns regelrecht einprasselt. Tägliche operative Veränderungen seitens der Firma, augenscheinliche Brüche von tariflichen oder betrieblichen Standards und die damit leider oft einhergehende Nichtkommunikation sind unhaltbar und verärgern uns.

Der Sommer wird der wichtigste in der Geschichte unserer Condor – das ist uns allen bewusst. Nichtsdestotrotz sind wir in der Kabine, Flight Deck aber auch in OPS und Technik diejenigen die diesen Sommer gemeinsam stemmen müssen. Dafür brauchen wir Ihre Zusage, dass Sie sich an das halten, was die Gewerkschaften und die Personalvertretung mit Ihnen vereinbart haben.

Wir halten uns an unsere Regelungen, Abläufe und gesetzlichen Vorschriften. Wir erwarten dies auch von unserer Arbeitgeberin. Wir erwarten zeitgleich kein sprichwörtliches Katz- und Maus-Spiel im Einsatz oder kreative Auslegungen der Mindeststandards. Sie tragen Verantwortung für jede und jeden einzelnen von uns. Die Herren Teckentrup, Hundt, Schmitt und Frau Weißmüller – nehmen Sie diese Verantwortung ernst.

Der Sommer wird hart, dass zeigt sich jetzt schon in personalmangelbedingten Annullierungen und der Masse an Flugstunden die sich anhäufen. Viele von uns stehen schon jetzt an der individuellen Belastungsgrenze. Das sorgt nicht nur für Frust, sondern auch für Wut und Unmut von vielen. Das kann nicht das Ziel von Condor sein. Die Fatigue-Reporte der letzten Monate sprechen hier exemplarische Bände.

Wir erleben Kolleginnen und Kollegen die in Tränen ausbrechen, Bange haben zu verschlafen, oder ihrer Familie bzw. ihren Kindern nicht mehr gerecht zu werden. Wir erleben, dass viele regelrechte Furcht haben, durch AOGs irgendwo zu stranden. Auch das kann nicht das Ziel von Condor sein.

Wir erleben Angst-Situationen, beispielsweise wegen der Aufhebung der Freiwilligkeit bei China und ISU-OPS. Wir lesen täglich Nachrichten von Kolleginnen und Kollegen die Angst haben Flüge durchzuführen – Kolleginnen und Kollegen die die Belastung regelrecht auffrisst. Kolleginnen und Kollegen die nichtsdestotrotz ihren Dienst tun und für die Firma alles geben. Doch wie lange noch? Was glauben Sie wie lange diese Kolleginnen und Kollegen das noch aushalten? Was wird Condor tun, wenn wir mit noch größeren Krankheitsquoten konfrontiert werden? Wollen Sie dann „den Rest“ noch mehr belasten, bis auch diese Menschen ausbrennen? Wir nehmen im Moment war, dass diese Missstände ausgesessen werden. Auch das ist untragbar.

Kolleginnen und Kollegen der Kabine verstehen beispielsweise nicht, warum Arbeitsabläufe beinahe täglich umgestellt und oftmals kleinteiliger werden. Oder auch die desaströsen Testläufe der reservierbaren Overhead Compartments. Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Cockpit verstehen u.a. nicht mehr warum immer mehr Zusatzarbeiten ohne Arbeitszeiterfassung erledigt werden müssen. Unglaublich viele Amendments und eine sicherheitsrelevante Informationsflut ohne klare Struktur entnervt selbst Piloten.

Zusammengefasst kann dieser wichtige Sommer nur gelingen, wenn sich alle an die Spielregeln halten und keiner beginnt Regeln zu dehnen, auszusetzen oder mit Druck auf eine Freiwilligkeit zu pochen. Wir sind gegenseitig voneinander abhängig, wir haben das gleiche Ziel, wir haben gemeinsame Spielregeln – lassen Sie uns nach diesen Spielregeln spielen.

Nur gemeinsam werden wir in eine erfolgreiche Zukunft blicken können. Nur gemeinsam werden wir das Ruder herumreißen. Nur gemeinsam werden wir unsere Condor voranbringen. Wir haben ein gemeinsames Ziel, lassen Sie uns gemeinsam und fair dieses Ziel erreichen.

Wir erwarten Ihre zeitnahe Antwort.

Unterschiften

Anja Bronstert – stv. Vorsitzende UFO

Stefan Herth – Präsident der VC

Holger Rößler – Gewerkschaftssekretär ver.di

CFG: EQH, LSW – oder wie die Condor der Kabine den Mathe-Unterricht ins Arbeitsleben bringt

CFG: EQH, LSW – oder wie die Condor der Kabine den Mathe-Unterricht ins Arbeitsleben bringt

28.04.2022 Eilmeldung

wir haben uns erneut mit dem Arbeitgeber zum Thema „Umrechnung von EQH in LSW“ ausgetauscht und möchten Euch heute die abgestimmten Werte für die hinterlegten LSW mitteilen.

Vorab noch einmal die Erinnerung, dass die LSW-Flugstunden in den heutigen Dienstplänen weder über das OPS-PORTAL, noch über CUBE gepflegt werden. Daher ist derzeit leider jede und jeder selbst verantwortlich, seine bzw. ihre individuellen Werte zu ermitteln. Das ist nicht schön, aber leider noch immer nicht anders darstellbar. Unbürokratische Lösungen konnten trotz unseres steten Nachbohrens noch nicht umgesetzt werden. Um sicherzustellen, dass die höchstmögliche Flugstundengrenze nicht überschritten wird. Condor kann euch bitten, diese Grenze zu überschreiten, dies beruht jedoch auf Freiwilligkeit und kann ausschließlich individuell geregelt werden. Wir raten auch grundsätzlich davon ab, noch mehr freiwillig zu arbeiten.

Nun nochmal zu den Details: In einem Monat mit 31 Kalendertagen beträgt die max. monatliche Flugzeit 98 LSW Stunden. In einem Monat mit 30 oder weniger Kalendertagen beträgt die max. monatliche Flugzeit 95 LSW Stunden.

Grundsätzlich werden die LSW für alle Management Tätigkeiten sowie ST.BY und Bodendienste für alle Mitarbeiter halbiert!

Die Reduzierung der LSW hat keine Auswirkungen auf die bezahlungswirksamen Stunden!

Nun im Einzelnen auf die unterschiedlichen Manteltarifverträge (MTV).

MTV 7

  • stand by/RES 2 LSW
  • Krankheit 2,5 LSW
  • Urlaub 2,5 LSW
  • Teilzeit 3,1 LSW
  • by AUS 4,0 LSW
  • Bodenereignisse: Bei einer Dauer des Bodenereignisses, welches 4:00 Stunden oder länger ist werden 2 LSW berechnet. Bei einer Dauer des Bodenereignisses bis 3:59 Stunden. wird 1 LSW berechnet.

Abweichend vom MTV 7 gelten für die folgenden Ereignisse im MTV 2a

  • Urlaub 2,67 LSW
  • Krankheit 3,0 LSW
  • by AUS 4,0 LSW

Wir empfehlen euch dringlichst, auch im Hinblick auf den Eigenschutz, diesen zusätzlichen Check mit dem Dienstplan durchzuführen und, solltet ihr Fehler seitens der

Planung entdecken, diese umgehend anzuzeigen. Wir erleben, gerade durch gehäufte E-Mails und Kontakte eurerseits, dass hier sehr vieles unrund läuft. Das kann und darf kein Dauerzustand werden.

Uns ist bewusst, dass dieses Umrechnen mühevoll ist, aber nur so haben wir als ver.di-Mitglieder die Garantie, dass wir im anstehenden Flugplan nicht verloren gehen und nicht noch mehr belastet werden. Es ist wichtig, dass wir unseren einseitigen Krisenbeitrag nicht weiter einseitig aufweichen. – Trotz aller Umstände und strukturellen Probleme der Firma. Dieses Rechnen ist der einzige Garant, der uns erlaubt, wie viele Flugstunden individuell abgeleistet werden müssen, wenn in dem betrachteten Monat TZ, U, ST.BY, K oder Bodenereignisse auftreten.

Zur Vollständigkeit noch der Hinweis, dass bei Aktivierung aus ST.BY/RES die LSW Stunden gegen die tatsächlich erbrachten Flugstunden ersetzt werden.

Wie bereits anfangs erläutert, müssen ver.di-Mitglieder ab der 95. bzw. 98. LSW befragt werden. Dazu ist es weiterhin wichtig, dass Ihr Euch diesbezüglich dem Einsatz gegenüber als Mitglied der Gewerkschaft ver.di meldet. Die Firma wendet diese, für uns günstigeren Regluarien nur an, wenn wir uns als ver.di Mitglied zu erkennen geben. Dies muss auch schriftlich erfolgen an Agnes Bernz (agnes.bernz@condor.com) Es gibt hier das klare Bekenntnis, seitens der Condor, dass nach dieser Mail die ver.di-Tarifverträge umgesetzt werden.

Wir sind bezüglich der LSW für Bodenereignisse weiterhin in Gesprächen, möchten Euch aber noch um etwas Geduld bitten, bis wir die unterschiedliche Sichtweise mit dem Arbeitgeber abschließend klären konnten.

Solltet Ihr Fragen zu dieser Thematik haben, dann schreibt uns gerne unter tk.condor@verdi.org.

 

Viele Grüße

Eure ver.di-Condor-Tarifkommissionen Kabine

Mitglied werden ist ganz einfach… Überzeuge Dich gerne mit mindestens zehn guten Gründen für ver.di und ihre Aircrew Alliance

 

 

CFG: Corona-Bonus und andere Neuigkeiten

CFG: Corona-Bonus und andere Neuigkeiten

29.03.2022 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


die wirtschaftliche Lage der Condor ist immer noch geprägt vom Schutzschirmverfahren, Corona und hohen Kerosinpreisen wegen des Krieges in der Ukraine.

Dennoch haben wir eine Initiative bezüglich der Zahlung eines Corona-Bonus als Anerkennung für die Leistung der Condorianer und als Motivation gegenüber der Geschäftsführung gemacht. Es gibt jetzt eine kurzfristige Einigung:

Alle Vollzeitbeschäftigten erhalten € 330 netto! Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Das ist zumindest ein Dankeschön. Die Zahlung wird noch im März angewiesen.

Die Mittel stammen zum Teil aus dem von uns im Rahmen der KUG-Vereinbarung gebildeten nicht vollständig verbrauchten „Härtefallfonds“.

In weiteren Gesprächen mit der Geschäftsleitung haben wir auf teilweise unhaltbare Zustände bei Standby/Reserve hingewiesen. Es wurde uns dargelegt, dass nunmehr alle Mitarbeiter*innen in den Neuregelungen geschult seien. Auch das mit zunehmender Normalisierung des Flugplans und Rückgang der coronabedingten Ausfälle Stabilität einkehren wird. Wir werden das, zusammen mit unseren PV-Vertreterinnen, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Sommer monitoren.

Gemeinsam wurde auch beraten, wie der EDV-basierte Teilzeitrequest verbessert werden kann. Hoffen wir, dass es dieses Jahr besser wird!

Aktuell sind wir noch in Tarifgesprächen zu Altersversorgungsregelungen. Dabei handelt es sich nicht um aktuell bestehende Altersversorgungen, sondern um Neuregelungen für ab dem 1.1.2022 neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen sowie um neu abzuschliessende Entgeltumwandlungen („Privatrente“), da für diesen Personenkreis die Pensionskassenregelungen nicht greifen können. In den Gesprächen können wir auf externe starke Expertise setzen. Die Gespräche laufen konstruktiv und werden im Mai fortgesetzt. Ziel ist eine Lösung bis Mitte des Jahres zu finden.

Zum Schluss haben wir solidarisch zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Condor versucht, Kolleginnen und Kollegen der Ukraine International Airline zu unterstützen. Wir haben unsere politische Unterstützung selbstverständlich versichert!

Eure ver.di-Tarifkommissionen

CFG: Hinweis eurer ver.di TK zur Ü-Kasse

CFG: Hinweis eurer ver.di TK zur Ü-Kasse

07.01.2022 Eilmeldung, Infos rund ums Fliegen

Liebe Mitglieder,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die meisten von Euch sollten in der zweiten Dezemberhälfte einen Brief von der ALBATROS Unterstützungskasse erhalten haben. Wir möchten an dieser Stelle dazu eine kurze Erläuterung liefern:

Durch den Konkurs von TC waren wir Ende 2019 gezwungen, die bisherige Betriebsrente abzulösen. Der PSV (Pensionssicherungsverein) hat die bis dahin aufgelaufenen Beträge der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen. Hier nochmal der klare Hinweis: Davon betroffenen sind alle Kolleginnen und Kollegen der Kabine, die vor dem 31.01.2005 eingestellt worden sind sowie alle Kolleginnen und Kollegen am Boden die bis 31.12.2004 eingestellt worden sind. Alle bis einschließlich November 2019 angefallenen Beträge wurden somit vom PSV übernommen, der aufgeführte Betrag auf dem Informationsschreiben der U-Kasse aus 2020 wurde somit „eingefroren“ und wird sich nicht mehr verändern. Der Beitrag Dezember 2019 wurde mit dem Gehalt Juli 2020 ausgezahlt.

In intensiven Verhandlungen konnte ver.di erreichen, dass Condor (und nicht wir als Beschäftigte) für jeden aus der eben genannten Mitarbeitergruppe 5,5 Prozent des Jahresbruttogehaltes (Grundvergütung) in die „neue“ Betriebsrente ab Januar 2020 einzahlt. Über eben diesen bisher erreichten Leistungsausweis habt Ihr kürzlich die Info der Alabatros erhalten. Sobald die Betriebsrente (mit dem Erreichen der gesetzl. Altersgrenze und Ausscheiden bei Condor) ausgezahlt wird, erhaltet Ihr zukünftig somit 2 Betriebsrenten. Eine vom PSV, die andere von Condor.

Wir verweisen noch einmal auf die dazu in der Cube veröffentlichten Tarifverträge „Condor Betriebsrente 2 für das Kabinen bzw. Bodenpersonal“

Solltet Ihr Fragen zu dieser Thematik haben, dann schreibt uns gerne unter tk.condor@verdi.org bzw. wendet euch arbeitgeberseitig an Alexander Steiger.

Viele Grüße, Eure Condor-Tarifkommissionen Boden und Kabine

CFG: Geplante Neueinstellungen im Jahr 2022

CFG: Geplante Neueinstellungen im Jahr 2022

23.12.2021 Infos rund ums Fliegen

Liebe Mitglieder,
liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,


im Gespräch mit der Condor, in der vergangenen Woche, teilten uns die Vertreter mit, dass Condor aktuell für 2022 Neueinstellungen am Boden und in der Kabine plant.
Das ist eine sehr gute Nachricht! Damit gäbe es auch keine Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Kurzarbeit Personal abzubauen und unser tarifvertraglicher Kündigungsschutz gilt dann ununterbrochen bis Ende 2026.

Trotz vieler schmerzhafter Maßnahmen durch das Schutzschirmverfahren und die leider anhaltende Pandemie zeigt sich, dass unser Tarifpaket wirkt und schützt!

Wir wünschen allen eine erholsame Weihnachtszeit und einen tollen Start in das neue Jahr!
Eure Condor-Tarifkommissionen
Boden und Kabine und das hauptamtliche Team von ver.di Luftverkehr

CFG: Digitaler Austausch

CFG: Digitaler Austausch

07.12.2021 Infos rund ums Fliegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir, die Condor Tarifkommissionen Kabine und Boden, möchten Euch zum gemeinsamen digitalen Austausch einladen.

Der nächste gemeinsame Call über die Plattform Zoom findet am Donnerstag, den 22.12.2021 um 15:00 Uhr statt. Der Zeitansatz liegt bei etwa 1,5 Stunden.

Um teilnehmen zu können ist eine Registrierung unter: https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZwocOiurDMtE9T62O58UckPiyJvgdG7qo9l  zwingend erforderlich. Nach der Registrierung erhält jede und jeder individuelle Zugangsdaten zum Call.

Wir würden Euch gerne über die weiteren Gespräche mit der Arbeitgeberseite informieren und zum anderen Eure aktuell brennenden Fragen beantworten. Sendet diese Fragen auch gerne einfach vorab an tk.condor@verdi.org. Natürlich können auch live Fragen gestellt werden.  

Wir freuen uns auf Euch! Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht,

Eure Condor Tarifkommissionen Boden und Kabine

P.S.: für den technischen Support ist der Raum bereits 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Wenn es Registrierungsprobleme oder Fragen gibt, kann einfach direkt auf diese Mail geantwortet werden.  

CFG: Eure Rückfragen zur Urlaubsvergabe bei Teilzeit

CFG: Eure Rückfragen zur Urlaubsvergabe bei Teilzeit

27.10.2021 Eilmeldung

Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen zum Urlaubs-Request in den Sommermonaten für Teilzeiten, die größer als 7 Tage sind. Mit dieser Info wollen wir auf diese individuellen Anfragen eingehen.

Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass entgegen der uns zugetragenen Aussage, ver.di nicht für die Verteilung des Urlaubs und die Neuregelung auf der betrieblichen Seite zuständig ist. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil der Gesetzgeber ein anderes Verfahren beschreibt.
Die betriebliche Ausgestaltung der Urlaubsvergabe obliegt einzig und allein den betrieblichen Sozialpartnern Personalvertretung und Geschäftsleitung. Vereinfacht gesagt sind wir als Gewerkschaft für die Anzahl der Tage durch Tarifverträge oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs zuständig. Die tatsächliche Vergabe und deren Kriterien obliegt immer dem Betrieb unter Beachtung der rechtlichen Regelungen. sie müssen diskriminierungsfrei sein und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. In dem Fall muss einer der Urlaubsteile mindestens zwei Wochen umfassen.

Ob die Regelungen bei der Condor den rechtlichen Anforderungen entsprechen, können wir an dieser Stelle nicht abschließend bewerten, da keine eindeutige Rechtsprechung dazu vorliegt. Eine solche Bewertung wäre Sache der Arbeitsgerichtsbarkeit. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kann einen abgelehnten Urlaubswunsch individual-rechtlich gerichtlich prüfen lassen. Dabei unterstützen unsere ver.di-Teams Beratung und Recht zusammen mit unserem DGB-Rechtsschutz.

Kann ein Urlaubswunsch, wie wohl bei den o.g. Teilzeiten, nicht in das betriebliche Request-System eingegeben werden, so empfehlen wir den / die Urlaubswünsche schriftlich an die Condor zu stellen (bitte den Zugang quittieren lassen bzw. Einschreiben mit Rückschein).
Auch ist es möglich, bei einem abgelehnten Urlaubswunsch vor dem gerichtlichen Weg das Beschwerderecht an die Personalvertretung zu nutzen.

Viele Grüße
Eure Condor-Tarifkommissionen
Boden und Kabine

NEU: Eure Tarifkommissionen Boden und Kabine sind jetzt auch direkt per Mail erreichbar. Unser Funktionspostfach findet ihr unter: tk.condor@verdi.org

CFG: Neue Tarifwerke in der Condor – Was bedeutet das für mich?

Condor Airbus A320 (D-ATCH)

CFG: Neue Tarifwerke in der Condor – Was bedeutet das für mich?

23.07.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir möchten Euch heute ausführlich über die abgeschlossenen Tarifverträge und die wesentlichen Änderungen sowie die Differenzierungen in den Bereichen mit mehr als einer Gewerkschaft informieren.

Diese Information dient Euch, auf Grund der Komplexität der Werke, als Grundlage für einen gemeinsamen digitalen Call, deren Terminierung wir Euch zeitnah bekanntgeben werden.

Wir sind davon überzeugt, dass sich die kontinuierliche und beharrliche Arbeitsweise von uns als Tarifkommissionen am Ende ausgezahlt hat. Es ist uns gelungen, strittige Punkte aus den Eckpunktevereinbarungen glatt zu ziehen. Es ist uns ebenfalls gelungen, in den redaktionellen Nachverhandlungen noch einige Benefits für Euch rauszuholen. Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für das Vertrauen in unsere Arbeit und hoffen, dass wir gemeinsam damit die richtige Grundlage für die Zukunft unserer Condor geschaffen haben. Möglich ist dies nur gewesen, da ihr alle zusammengestanden habt und auch unsere Mitgliedschaft in den letzten Jahren stetig gewachsen ist.

Welche Tarifverträge wurden erneuert?

Hier im Einzelnen:

Abgeschlossene TV Kabine:

  • MTV Nr. 7 Kabine
  • MTV Nr. 2a Kabine
  • Änderungstarifvertrag zu MTV Nr. 7/ MTV Nr. 2a Kabine
  • VTV Nr. 37
  • Änderungstarifvertrag zum VTV Nr. 37
  • VTV Nr. 38
  • VTV Nr. 39
  • VTV Nr. 4a
  • VTV Nr. 5a
  • VTV Nr. 6a
  • VTV Nr. 7a
  • VTV Nr. 8a
  • ÄnderungsTV Altersversorgung ehem. CIB
  • RahmenSP Flugbetrieb
  • RahmenSP Flugbetrieb Side-Letter
  • RahmenSP Flugbetrieb Zusatzvereinbarung
  • TV Teilzeit
  • TV Teilzeit Anlage 1
  • TV Teilzeit Anlage 2

Abgeschlossene TV Boden:

  • VTV Boden Nr. 7
  • VTV Boden Nr. 7a
  • RahmenSP Bodenbetrieb

Welche wesentlichen Anpassungen gab es?

Zuallererst der Hinweis, dass nach vollständiger Unterschrift von ver.di als auch der CFG, die Condor in der Pflicht steht, die Tarifverträge zu veröffentlichen. Das wird sie an bekannter Stelle digital tun. Wir möchten Euch hier die wesentlichen Änderungen näherbringen.

Der MTV 7 und MTV 2a beinhalten vereinbarte Änderungen aus den Jahren 2011 bis 2016, die auch implementiert sind, und sind Nachfolger des MTV 6 und 1a. Für uns bedeutet das, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Tarifverträgen eine neue Nummer merken müssen. Die Änderung der Zahlen war nötig, um die Übersicht innerhalb der Tarifwerke sicherstellen zu können und Rechtssicherheit herzustellen. Zu den beiden Tarifwerken wurde auch noch ein Änderungstarifvertrag (ÄTV) abgeschlossen, der die Grundlage auf dem bekannten Eckpunktepapier 4.0 hat. Dieser ÄTV beinhaltet zeitlich befristet und ohne Nachwirkung die Änderungen durch die Eckpunktevereinbarung Condor 4.0 vom 23.12.2019 sowie der zusätzlichen Vereinbarung vom 9.7.2020; er gilt bis zum 31.12.2026 und beinhaltet auch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen; somit bleibt ebenfalls die max. Blockstundenzahl von 95 bzw. 98 pro Monat und die Zuschreibung von LSW aus den Tarifverträgen für ver.di-Mitglieder erhalten; die bezahlungswirksamen Regelungen für Beschäftigte im MTV 2a bei SB/RES sowie bei Einsatz am freien Tag konnten bewahrt werden. Hier unterscheiden sich die Tarifwerke von denen der UFO. Wir bitten Euch, wenn ihr die Anwendung dieser Regelung wünscht, dies formlos, schriftlich, beim Arbeitgeber anzuzeigen. Die Condor setzt dies dann planungstechnisch um.

Ferner konnten alle redaktionell noch offenen Vergütungstarifverträge (VTV) der letzten Jahre endlich abgeschlossen werden; sie beinhalten auch die Änderungen der Eckpunktevereinbarung, die wir Euch schon bekanntgegeben haben.

Der Änderungstarifvertrag Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ehem. CIB-Kabine beinhaltet die 2018 vereinbarte Erhöhung der

arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung auf 6,25 Prozent;

 

Die Vereinbarungen des Rahmensozialplans ermöglichen es bei Personalüberhang, nach Ablauf der gesetzlichen Kurzarbeitsregelung, dem Arbeitgeber durch einen Interessenausgleich auf betrieblicher Ebene (Condor und PV bzw. BR) für sechs Monate Regelungen zu treffen. Er kann auch nur in diesem Zeitraum aktiviert werden. Wenn es soweit käme, würde für diesen Zeitraum befristet durch den Side-Letter zum Rahmensozialplan der besondere Kündigungsschutz aufgehoben werden. Dies muss allerdings wirtschaftlich eindeutig von der Condor dargelegt und begründet werden und wirkt explizit nicht als Freibrief für die Condor.

Die Zusatzvereinbarung zum Rahmensozialplan regelt u.a. die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub und das Freiwilligenprogramm der Condor. Wir konnten erreichen, dass das Freiwilligenprogramm bis zum 31.12.21 verlängert wird.

Wenn die gesetzliche Lage sich ändert und das Kurzarbeitergeld darüber hinaus verlängert wird, haben wir die Zusage auf eine entsprechende Verlängerung des Freiwilligenprogramms bis zum Ende dieses Zeitraums.

Neu abgeschlossen wurde ein TV-Teilzeit mit vollkommen neuen Modellen: Je nach Modell können diese befristet und/oder unbefristet beantragt werden, bei Befristung für 2022 auf ein Jahr, danach auf ein oder drei Jahre. Die Modelle können kombiniert werden, Teilzeittage sind fix. Es wurde ebenfalls ein sogenannter Überlastungsschutz durch Stundenlimits mit LSW-Anrechnung vereinbart der Euch als Schutz dient und es der CFG erschwert, Teilzeitmodelle auszunutzen.

Die Mehrflugstundenvergütung wird ab 50 Blockstunden analog der Regelungen für Vollzeitbeschäftigte im MTV 7 bzw. 2a berechnet. Dies wollte die CFG lange nicht, wir konnten uns am Ende jedoch durchsetzen. Auch hier haben wir eine Besserstellung im Vergleich der Tarifverträge erreicht. Wir haben ebenfalls Besondere Teilzeitmodelle für ältere Beschäftigte verhandelt. Das Modell 58+ und das Modell 55+. (Für das Modell 55+ muss zusätzlich eine Beschäftigungszeit von 23 Jahren vorliegen.) Wesentlich ist hier, dass ununterbrochene fliegerische Tätigkeit vor der Tätigkeit bei Condor, beispielsweise bei AirBerlin, dabei mitberücksichtigt wird. Eine Unterbrechung von bis zu 12 Monaten ist unschädlich.  Gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen mit „Bunter Airline-Historie“ ist das wichtig. Wichtig ist auch, dass alle aktuell bestehenden unbefristeten Teilzeitmodelle unberührt bleiben und fortgeführt werden können. Befristete Teilzeitmodelle müssen nach Ende der Befristung in die neue Systematik überführt werden.  Die CT-Modelle der ehemaligen CIB bleiben für den Personenkreis unverändert erhalten. Die Teilzeitmodelle findet ihr zurzeit nur in der Condor Gruppe auf Facebook

Die Bodentarifverträge resultieren ebenfalls aus der Eckpunktevereinbarung. Der Rahmensozialplan regelt, wie in der Kabine auch, für sechs Monate nach Ende der gesetzlichen Kurzarbeit auf Grundlage eines betrieblichen Interessenausgleichs die Bedingungen bei Abbau eines möglichen Personalüberhangs. Die Aktivierung ist aktuell wenig wahrscheinlich.

Welche Einschätzungen haben die Tarifkommissionen zu den Verträgen?

Mit den nun abgeschlossenen Tarifverträgen geben wir unseren Mitgliedern Rechtssicherheit für den Abflug der Condor aus der Pandemie.

Diese Aspekte sind unheimlich wichtig. Wir brauchen kontinuierliche und planbare Tarifwerke für uns als Beschäftigte. Gerade nach den jüngsten Entwicklungen.

Die Inzidenzen sind niedrig, die Impfquote steigt – genauso wie die Reiselust und die Buchungszahlen bei den Veranastaltern. Nichtsdestotrotz ist die Pandemie nicht vorbei und wir stehen weiter vor großen Herausforderungen.

Zusammen mit den betrieblichen Interessenvertretungen stehen wir vor neuen Herausforderungen und es ist mit Nichten die Zeit sich zurückzulehnen. Wir nehmen wahr, dass die Belastungen hoch sind, Fatigue und Stress größer werden und wir vor neuen, teilweise ungeahnten, Herausforderungen in der Kabine aber auch am Boden stehen. Wir müssen uns auch weiterhin bewusst sein, dass die berühmtberüchtigten „fetten Jahre“ mindestens in einem langen Winterschlaf sind und die Zeitenwende der kompletten Branche für uns alle spürbar geworden ist.

Wir möchten am Ende, neben der erneuten Einladung zum ver.di Call in der Condor, nur noch einen Appell loswerden.

Der lange Kampf um unsere Arbeitsbedingungen ist nicht beendet. Im Gegenteil: wir haben noch eine sehr sehr lange Reise vor uns. Das Problem dieser Reise ist, dass niemand so genau weiß – wo wir hinsteuern. Damit wir gemeinsam das Steuerruder herumreißen können, brauchen wir Stärke. Stärke in Form von Solidarität und Mitgliedschaft. Stärke in Form von Engagement und Mut. Lasst uns gemeinsam den Mut haben, mal eine Kollegin oder einen Kollegen auf die Gewerkschaftsmitgliedschaft anzusprechen. Lasst uns gemeinsam den Mut haben, wenn etwas schiefläuft, dass der Arbeitgeberin auch zu reporten. Lasst uns aber vor allem gemeinsam mutig sein für unser Kollektiv – egal ob am Boden oder der Kabine – wir wollen gemeinsam eine gute Zukunft in der Condor haben und gemeinsam gute Arbeitsbedingungen sicherstellen!

Wir brauchen Euch als Kolleginnen und Kollegen – wir brauchen Euren Mut und Euren Zusammenhalt mehr denn je – wir brauchen Euch, für Euch – für uns – für uns alle!

 

Viele Grüße

Eure Condor-Tarifkommissionen Boden und Kabine

 

CFG: Urlaub bedeutet Urlaub! – Kein Verzicht auf Ansprüche aus den Tarifverträgen

CFG: Urlaub bedeutet Urlaub! – Kein Verzicht auf Ansprüche aus den Tarifverträgen

24.06.2021 Eilmeldung

Wir möchten Euch heute, wie im letzten ver.di Call in der Condor angekündigt, über unsere Auffassung zum Letter „Veränderter Urlaubsanspruch während Kurzarbeit im Jahr 2021“ welcher uns alle von der Geschäftsleitung erreicht hat, informieren. Wir sehen den Zeitpunkt als auch die Ausrichtung des Schreibens kritisch und sind über die rechtliche Interpretation eines nicht rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Revision anhängig beim Bundesarbeitsgericht BAG: 9 AZR 225/21) durch die Condor mehr als erstaunt.

Wir halten den Weg von Condor an dieser Stelle schlichtweg für falsch. Es ist unserer Meinung nach nicht nur im juristischen Sinne falsch so zu handeln, sondern auch im menschlichen Sinne. Die Fürsorgepflicht, die Condor uns als Beschäftigten gegenüber nach dieser harten Zeit der letzten Jahre besonders hat, wird erneut mit Füßen getreten, was auch die augenscheinliche zusätzliche Drohkulisse des letzten Absatzes erneut belegt.

Doch nun zu den Fakten

Kann mir die Condor meinen Urlaubsanspruch wegnehmen?

Wir sind überzeugt: Nein. – Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub. Gerade wenn Du Dich noch im gesetzlichen Urlaubszeitraum (die ersten 20 Tage des Erholungsurlaubs) befindest, ist Dein Urlaubsanspruch als auch die Gewährung nicht rückführbar. Du trägst nicht das unternehmerische Risiko der Condor.

 

Was ist mit dem Tarifurlaub? Also ab dem 21. Tag?

Auch hier gilt, genehmigt ist genehmigt und Anspruch ist Anspruch. Auch die Kurzarbeit ändert an der Tatsache nichts. Ein betrieblicher Grund kann auch nicht vorliegen, da Condor Dich alternativ mit dem Symbol X0 in KuG halten will. Für Condor hat das den Vorteil, dass sie vom Staat Ersatzleistungen bekommen – Für Dich den Nachteil, dass Du kurzfristig aus der dann als KuG deklarierten Zeit in den Einsatz beordert werden kannst. – An einen Wohn- bzw. Einsatzort fernen Aufenthalt ist dann nicht zu denken.

 

Kann ich auch freiwillig auf meinen Anspruch aus dem Tarifvertrag auf den tariflichen Urlaub verzichten?

Ein rechtswirksamer Verzicht auf tarifvertragliche Rechte ist grundsätzlich nicht möglich. Das ist im §4 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Auch eine Verwirkung der tariflichen Ansprüche ist nicht möglich. Mit diesen Wirkungsgrundsätzen bezweckt das TVG den Schutz für uns als Beschäftigte. Jede und jeder von uns soll davor bewahrt werden, die Absicherung durch den Tarifvertrag auf Druck des Arbeitgebers aufzugeben.

 

Was muss ich im Zweifel tun, wenn Condor dieses Verfahren dennoch durchzieht und meinen Urlaub kürzt?

Da der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend für uns ver.di-Mitglieder gilt, besteht ein Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen, ohne dass es noch einmal zwischen Condor und uns vereinbart werden müsste. Die Grundlage der Ansprüche ist der geltende Tarifvertrag. Condor ist verpflichtet, die Leistungen (in unserem Falle den Urlaub) von sich aus zu gewähren, ohne dass jeweils eine Aufforderung dazu erfolgen müsste. Sollte Condor dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können die Ansprüche notfalls vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Wir hoffen jedoch, dass sich dieser Weg durch ein Einlenken der Condor vermeiden lässt – doch diese Entscheidung liegt einzig und allein bei Condor. ver.di-Mitglieder erhalten im Zweifel dafür vollumfänglich kostenlosen Rechtsschutz bis notfalls zum BAG. – Sinnvollerweise sollte aber vor einer Klage die anstehende Entscheidung des BAG (ein Verhandlungstermin dort steht noch nicht fest) abgewartet werden. Ein Muster für die außergerichtliche Geltendmachung, um die Rechte solange zu wahren, kommt am Ende dieses Schreibens.

 

Was hat es mit dem Urteil auf sich, das Condor anführt?

Im wahrscheinlich von Condor angeführten Urteil 6 Sa 824/20 vom 12.03.2021 des LAG Düsseldorf hat das Gericht bei einer nicht-tariffierten Verkaufshilfe für Backtätigkeiten in Teilzeit festgestellt, dass ggf. eine Kürzung des Anspruches möglich sei. Ob dies so ist, ist nicht juristisch final entschieden, somit ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Und selbst wenn es so wäre, wäre es nicht gleichwertig übertragbar.  Unserer Meinung nach fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Kürzung des Urlaubsanspruchs. Ein solches Recht ergibt sich weder aus § 3 BurlG noch aus Europäischem Recht. Soweit der Europäische Gerichtshof  (EuGH) in Entscheidungen vom 08.11.2012 –C-229/11 und C-230/11 –entschieden habe, dass eine Urlaubskürzung bei Kurzarbeit zulässig sei, habe dies ausschließlich für den Fall gegolten, dass eine entsprechende kollektivrechtliche Regelung bestehe. Eine solche Regelung gibt es bei Condor nicht. Außerdem habe es sich um einen Fall der Transfer-Kurzarbeit, nicht wie im von Condor angeführten fall um konjunkturelle Kurzarbeit gehandelt. Jedenfalls für konjunkturelle Kurzarbeit scheide eine Kürzungsmöglichkeit aus. So haben wir während der konjunkturellen Kurz-arbeit keine den Erholungszwecken dienende  Freizeit.  Die Zeit während Kurzarbeit „Null“ ist nicht planbar, da wir als Beschäftigte jederzeit mit einer Wiederaufnahme der Arbeit rechnen müssen.  Auch unterliegen wir während der Kurzarbeit „Null“ zahlreichen sanktionsbewährten Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Außerdem ergibt sich aus § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III, dass vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Das darf nicht dadurch konterkariert werden, dass uns als Beschäftigten der Erholungsurlaub gekürzt werden soll.

 

Ich habe gehört, dass es bei der Lufthansa z.B. auch gemacht wird.

Das ist korrekt, aber hier ist die „Herausgabe“ des Urlaubs ein so genannter Krisenbeitrag, der mit den Tarifpartnern vereinbart ist. Diese Vereinbarung besagt aber auch, dass bereits genehmigter Urlaub in jedem Falle zu gewähren ist. Somit ist auch das nicht vergleichbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lasst uns hier erneut zusammenstehen. Lasst es nicht zu, dass Condor so mit euch umspringt. Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung

Kollegiale Grüße

Eure Condor Tarifkommissionen Kabine und Boden

 

P.S.: Die Mustergeltendmachung ist exklusiv für Mitglieder und kann in der ver.di Condor Facebook Gruppe abegrufen werden