Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
heute können wir endlich das Ergebnis unserer Tarifverhandlungen veröffentlichen.
Wie ihr Euch erinnert, waren wir Mitte des Jahres zu sehr ambitionierten MTV-Verhandlungen angetreten.
Mit der Insolvenz der Thomas Cook, dem Umdenken des Konzerns und der seit Jahren von uns in allen Gremien geforderten Zukunftsperspektive für unser Unternehmen, nahmen die Verhandlungen dann einen etwas anderen Verlauf.
Selbstverständlich wollen wir diesen neuen Weg, den Aufbau einer Langstrecke und den Ausbau unserer eigenen Mittelstrecke unterstützen. Gute, sichere und moderne Arbeitsbedingungen sind für uns natürlich Voraussetzung für eine tragfähige Zukunft.
Für den Arbeitgeber standen dagegen Einsparungen und Produktivitätssteigerungen sowie eine längerfristige Planbarkeit der Kosten im Fokus.
Wir konnten uns in langwierigen Verhandlungen auf den folgenden Kompromiss verständigen. Es waren sicherlich für uns alle sehr anstrengende und intensive letzte Monate. Wir denken, dass wir für uns TUI fly Beschäftigte, für das Unternehmen und den Konzern ein insgesamt sehr gutes Ergebnis erzielt haben. Dies war nur möglich durch ein gutes Zusammenspiel unserer ver.di-TK mit unserer Verhandlungsführung und den Arbeitnehmervertretern im Betrieb und im Aufsichtsrat und natürlich vor allem mit euch und durch eure Unterstützung als ver.di-Mitglieder. Nur gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir gute Tarifergebnisse erreichen: DANKE
Für alle Beschäftigten am Boden und in der Kabine sowie die Azubis haben wir uns auf eine lineare Gehaltserhöhung von 2,5% ab dem 01. Januar 2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten verständigt, die Vergütungstabellenwerte erhöhen sich jedoch um mind. 55,00€ beim Kabinen- und Bodenpersonal.
Wir hätten gerne auch schon jetzt mit dem Arbeitgeber eine Einigung zur Fortführung ATZ über 2020 hinaus erzielt. Der Arbeitgeber war da aber im Moment noch überhaupt nicht gesprächsbereit. Der Tarifvertrag läuft noch ein Jahr, wir werden also nächstes Jahr den Arbeitgeber rechtzeitig zu Verhandlungen zur ATZ auffordern und mit eurer Hilfe werden wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen.
Auf den folgenden Seiten möchten wir euch nun die weiteren Ergebnisse für die Azubis, die Kabinen- und die Bodenbeschäftigten im Einzelnen erläutern.
Wenn ihr Fragen und Feedback habt, meldet euch gerne bei uns!
Wir wünschen euch an dieser Stelle schon mal eine schöne Weihnachtszeit!
mehr unter: www.verdi.aero
Für das Kabinenpersonal konnten wir folgende Ergebnisse erzielen:
VTV Nr. 7 und VTV Nr. 30
Das Abwesenheitsgeld wird von 1,70€ auf 1,85€ erhöht
Es wird für jede dienstliche Tätigkeit Abwesenheitsgeld gezahlt
Bei All-Inclusive Verpflegung wird kein Abwesenheitsgeld mehr gezahlt
Zukünftig gibt es im Rahmen einer Zusatzvereinbarung bei Office-Tätigkeiten einen einheitlichen Mehrflugstundenausgleich
MTV Nr. 2
§ 12 Max. tägliche Flugdienstzeiten
Auch am 5. Tag darf das Dienstende bis 23:59 Uhr geplant werden
Der Rhythmuswechsel früh-früh-spät und früh-spät-spät ist möglich
Änderung der definierten Nachtflugzeit von 0:00 Uhr bis 4:59 Uhr auf 0:00 Uhr bis 4:45 Uhr
Nach einem Übernachtflug darf kein weiterer Dienst stattfinden, ein Proceeding an die Homebase ist erlaubt. Auf Verlangen des Arbeitnehmers erfolgt dieses Proceeding erst nach der Ruhezeit.
WOCL Pay: Finanzieller Ausgleich für die besonderen Belastungen auf Nachtflügen. Flugdienstzeiten, die zwischen 0:30 Uhr Ortszeit und 4:44 Uhr stattfinden, werden je angefangene Stunde mit 15 € brutto zusätzlich vergütet.
§ 15a Ruhezeit
Änderung der Ruhezeit nach Flugdienstzeiten von mehr als 11:35 Stunden von 14 Stunden auf 13 Stunden
Regelung von Back to Back Einsätzen:
Auf freiwilliger Basis ist ein Back to Back Einsatz gestattet. Der Arbeitnehmer hat einmalig zum 31.01. jeden Jahres die Möglichkeit verbindlich sein Einverständnis dazu zu erklären.
(Back to back bedeutet, dass man nach einer Rückkehr an die Homebase nicht nach Hause fährt, sondern an der Homebase einem Hotelaufenthalt zustimmt, und somit eine kürzere Ruhezeit auslöst. Das könnte z.B. auch bei der Langstrecke bedeuten dass man nicht die vorgeschriebenen lokalen Nächte und damit natürlich oft mindestens 2-3 Tage bekommt, sondern nach einer Ruhezeit eine weitere Langstrecke antritt. Für Kollegen, die zum Dienst shutteln, ist das evtl. interessant. Aber dabei muss natürlich beachtet werden, dass man bei Verspätung auch mal nach einem „normalen PMI“ ins Hotel gehen muss, um den geplanten Umlauf am nächsten Tag noch darstellen zu können.)
§ 15 b Bereitschaft
Ein Recurrent kann nicht unmittelbar aus dem Standby angeordnet werden, es sei denn, der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden. Ansonsten muss eine Vorankündigungsfrist von 72 Stunden eingehalten werden.
Die Dauer eines Bereitschaftsdienstes wird von 12 auf 10 Stunden abgesenkt.
Sollte ein Abruf außerhalb des Standbys stattfinden, muss die Ruhezeit zwischen der Benachrichtigung und dem Dienstbeginn 12 Stunden betragen (vorher waren es 10 Stunden).
Im „Hapag-Sommer“ (01.April bis 31.Oktober) können max. 6 Standby Dienste gesetzt werden.
Im „Hapag-Winter“ (01.November bis 31.März) können max. 3 Standbys mit 60 Minuten Vorankündigungsfrist und max. 3 Standbys mit 90 Minuten Vorankündigunsfrist gesetzt werden.
§16 freie Tage am dienstlichen Wohnsitz
Es werden pro Monat 7 requestbare Kringel-OFF Tage gewährt.
Reduzierung bei Urlaub oder ähnlicher Abwesenheit:
Reduzierung bei 1 – 7 Abwesenheitstagen; keine
Reduzierung bei 8-17 Abwesenheitstagen auf 2 Tage
Bei mehr als 17 Tagen Abwesenheit besteht kein Anspruch auf Kringel-OFF Tage.