Mitgliederinformation LH Kabine

29.07.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe ver.di-Mitglieder,

die Corona-Pandemie hat die gesamte Weltwirtschaft fest im Griff. Die Luftverkehrsbranche wurde mit als erstes in diese Krise gerissen und sie wird wahrscheinlich als eine der letzten die Krise verlassen. Das betrifft auch unsere Lufthansa. Staatliche Stabilisierungsmaßnahmen für den Lufthansa Konzern waren deshalb notwendig und wir haben gemeinsam mit der VC öffentlich eingefordert, dass diese Stabilisierungsmaßnahmen aus Steuergeldern an klare Bedingungen zu Beschäftigungs- und Einkommensschutz geknüpft werden. (www.schutz.aero)

Bei dem Ziel, so schnell wie möglich wieder profitabel zu werden, hat die Lufthansa umfassende Kostensenkungsprogramme aufgelegt. Zu den angestrebten Einsparungen gehören nach Arbeitgeberwunsch auch massive Einsparungen bei den Personalkosten. Dies wurde an alle Gewerkschaften herangetragen.

Sehr früh – vor allen anderen Gewerkschaften – hat die UFO einen Abschluss für die Kabine unterschrieben. Dieser wirkt sich direkt auf alle Kabinenbeschäftigten unserer Lufthansa aus. Viele Mitglieder haben uns kontaktiert, um zu erfahren, wie wir die Vereinbarung bewerten. Als zweiter Tarifpartner in der LH-Kabine haben wir uns das unterschriebene Papier genau angesehen.

Es ist für uns selbstverständlich, dass jeder Bereich seinen Beitrag zur Bewältigung dieser Krise leistet. Es ist aber genauso selbstverständlich, dass Beiträge nicht ohne Gegenleistung gewährt werden können. Der Personalkörper Kabine ist von jeher sehr flexibel und wir machen vieles möglich, sogar wenn der Regelkreis etwas strikter beschrieben ist.

Eure Hauptfragen sind:

– Wie sehen faire und leistbare Beiträge aus?

– Stehen unsere Beiträge in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Wirkung der Beiträge in der LH Airline?

– Sind bleibende finanzielle Schäden bei uns Beschäftigten zu erwarten?

– Welche Beiträge bekommen wir von LH zurück, wenn es wieder bergauf geht?

– Was bedeutet der Abschluss von UFO für ver.di-Mitglieder?

Das vorliegende UFO-Krisenpaket bereitet uns Sorgen. Die vereinbarten Einschnitte sind für viele Kolleginnen und Kollegen schmerzhaft. Teile des Unternehmensrisikos werden vom Arbeitgeber Lufthansa auf uns übertragen. Der vermeintliche Kündigungsschutz erweist sich in der Detailansicht als nicht standhaft. Gegebenenfalls kommt es sogar soweit, dass Beschäftigte Beiträge leisten und am Ende dennoch ohne Job dastehen. Der Preis, den uns dieses Paket kostet ist immens – der Mehrwert dafür unklar. Monatelang wurde UFO von der Lufthansa als das schwarze Schaf der Gewerkschaftslandschaft bezeichnet. Seit dem Abschluss des Krisenpaketes gilt UFO als rehabilitiert, konzernweit als der Vorzeigesozialpartner. Dies wird auch bei Lufthansa Investor Relations, in den sozialen Medien und in der Pressearbeit des Konzerns sichtbar.

Die Erfahrungen um die Wirkweise von früheren zwischen UFO und LH abgeschlossenen Tarifverträgenerträgen, veranlasst uns, die Wirkung des TV Krise im Detail zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, die unsere Mitglieder in der Kabine schützen.

Wir möchten daher hier gerne einige kritische Punkte aus dem UFO-LH Krisenpaket herausgreifen, um deutlich zu machen, was dies für uns in der Konsequenz wirklich bedeutet. Krisenvereinbarungen sind nie einfach und geprägt von schwierigen Kompromissen. Es geht uns deshalb nicht darum, ein Tarifergebnis aus Prinzip zu kritisieren, sondern aufzuzeigen, wo wir unbedingt notwendigen Verbesserungsbedarf sehen und wie wir es anders gestalten würden.

Die nachfolgenden Seiten zeigen Euch auf, welche Auswirkungen zu erwarten sind.

Eure ver.di und Aircrew Alliance Tarifkommission Lufthansa Kabine

VERSORGUNGSKASSE KABINE VKK

Um das Gesamtbild aus der Versorgungskasse zu verstehen, wagen wir einen Blick in die Historie dieser Leistung. Im Jahre 2004 wurde die sog. Unterstützungskasse (VKK Kabine) für das Kabinenpersonal gegründet. Sie löste eine Versicherung bei der AXA Colonia ab, die sich aus Beiträgen i.H.v. 4 Prozent des Einkommens finanziert hatte und direkt vom Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen wurde. Die Überleitung in eine Unterstützungskasse machte Einsparungen bei Steuer und Sozialabgaben möglich. Anstatt des zuvor an die AXA gezahlten Beitrags wurden nun 5% an die Unterstützungskasse abgeführt. Die erhöhten Beiträge wurden über die Reduzierung der Kabineneinkommen von 13 auf 12 Monatsgehälter finanziert. Einsparungen auf Arbeitgeberseite an Sozialabgaben in Höhe von 0,75 Prozent speiste die Lufthansa ebenfalls in die VKK ein.

Der Leistungsnachweis, den wir jährlich erhalten, zeige auf, dass dieser arbeitgeberfinanziert sei. Das erste Mal tauchte dieser Hinweis nach der UFO Schlichtung 2016 für das Jahr 2015 auf und vermittelt den Eindruck, dass es sich hierbei um eine arbeitgeberfinanzierte Leistung handle. Auf Nachfrage wurde damals erklärt, dass dies lediglich mit steuerlichen Aspekten zu tun habe. Tatsächlich aber haben wir aber auf bares Geld verzichtet, damit die Unterstützungskasse finanziert wird. Es handelt sich keinesfalls um eine karitative Leistung des Arbeitgebers

Diese Beiträge wie vereinbart für 36 Monate auszusetzen hat einen enormen Impact auf die spätere Versorgung, zumal diese Beiträge einer Festverzinsung unterliegen, die der heutige Kapitalmarkt nicht mehr hergibt. Flugbegleiter*innen in Stufe 20 müssen beispielsweise mit entgangenen Einzahlungen in Höhe von ca. 10.000€ rechnen, den Zinsertrag noch nicht eingerechnet.

Wie wir inzwischen erfahren mussten, ist mit dem Versicherer vor Abschluss der Vereinbarung keine Klärung erfolgt, ob eine 36-monatige Aussetzung der Beiträge überhaupt möglich ist. Hierzu wurde zu unserem Erstaunen ein Freibrief vereinbart, der es der Lufthansa in diesem Fall ermöglicht, das ggf. fehlende Einsparvolumen aus den Beiträgen zur Übergangsversorgung zu kürzen, ohne dass es hierzu einer weiteren Vereinbarung bedürfte. Laut unseren Informationen hat der Versicherer bislang nur einen Zeitraum von 15 Monaten in Aussicht gestellt – einem weiteren Raubbau an unserer Versorgung ist damit Tür und Tor geöffnet.

Mindestens die Aussicht auf Rückführung der Beiträge unter Hinzurechnung der Zinsen, sobald es dem Unternehmen bessergeht, wäre aus unserer Sicht notwendig. Auch wäre eine Wahlmöglichkeit für rentennahe Kolleg*innen, ob sie die Beiträge weiterführen und stattdessen anderweitige Beiträge leisten möchten, hier absolut angebracht gewesen.

AUSSETZEN DER STUFENSTEIGERUNG

Das Aussetzen der Stufensteigerungen trifft im Besonderen unsere jungen Mitarbeiter sehr hart, da sich diese auf das ganze Arbeitsleben hinaus auswirken, die Kluft zu den Endstufen vergrößern und nicht mehr ausgeglichen werden können. Dadurch sinken natürlich auch für alle anderen Beschäftigten die Einzahlungen in die Sozialversicherungen (Rente, Krankenkasse etc.), wodurch am Ende z.B. eine geringere gesetzliche Rente steht.

MEHR ARBEITEN FÜR WENIGER GELD: FLUGSTUNDENABSENKUNG BEI GEHALTSREDUKTION

Das Gehalt, inklusive aller Zulagen, wird nach Ende der Kurzarbeit um 7,14% herabgesetzt, dies entspricht dann einer Absenkung um 5 Flugstunden. Erst nach der 68. Flugstunde setzt jedoch die Mehrflugstundenvergütung ein. Somit bleiben zwei Flugstunden nicht vergütet. Dies entspricht einer nicht vergüteten Mehrarbeit von 2,86%. Dieser komplizierte Mechanismus kann so zusammengefasst werden, dass nicht nur eine tatsächliche Reduzierung der Flugzeit ohne Lohnausgleich eingeführt wurde, sondern gleichzeitig am anderen Ende auch eine reale Lohnabsenkung stattfindet. Die Schichtzulage berechnet sich auf Basis der Grundvergütung und wird entsprechend mitgekürzt. Sobald die AV/ÜV-Beiträge, die ebenfalls gestrichen werden, im Januar 2021 fortgezahlt werden, verringert sich ab diesem Moment der Einzahlungsbetrag um den o.g. Faktor und führt zu einer Verschärfung der Verlustproblematik in der Alters- und Übergangsversorgung.

NULLRUNDE

Wie ihr Euch bestimmt erinnert, ist es im Rahmen des Streits zwischen UFO und Lufthansa im vergangenen Jahr dazu gekommen, dass die Lufthansa den VTV 39 gekündigt hatte und danach auf freiwilliger Basis die Bezüge erhöhte. Somit werden momentan alle Kabinenbeschäftigten übertariflich bezahlt, erhalten also höhere Bezüge, als es der Tarifvertrag vorsieht. Die gute Nachricht ist, dass nach Aussage der Lufthansa diese einseitige Erhöhung trotz Nullrunde berücksichtigt bleibt. Die letzten Vergütungserhöhungen erfolgten ungefähr in Höhe der Inflation. So wurde in der Vergangenheit wenigstens ein Reallohnverlust vermieden. Ein weiterer Ausgleich des Reallohnverlustes wird nun bis 2023 ausgeschlossen, obwohl momentan vollkommen unklar ist, wie als Reaktion auf die Corona-Krise die Geldpolitik agieren wird. Die ersten Anzeichen und Analysen gehen von einer stark ansteigenden Inflation im Vergleich zu den letzten Jahren aus. Aus unserer Sicht ist die Übernahme des Inflationsrisikos durch die Beschäftigten zwar ein probates Mittel zum Krisenbeitrag, das Risiko einer deutlichen Teuerungsrate ist allerdings hoch und sollte aus tariflicher Sicht klar als Einsparpotential zugrunde gelegt werden. Auch hier muss zusätzlich beleuchtet werden, dass sich dieser Reallohnverlust auch zusätzlich auf die Bezüge jeglicher betrieblicher und gesetzlicher Altersversorgungen auswirkt.

BESONDERE PAINPOINTS:

BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG:

Für viele von uns war die Beschäftigungssicherung nachvollziehbarerweise einer der wichtigsten Aspekte in diesem Paket. Schließlich ist sie der einzige Punkt, bei dem unsere nicht ganz so langjährigen Kolleginnen und Kollegen – die kürzer als 15 Jahre bei LH beschäftigt sind – nicht durch den MTV vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt sind. Wir hätten uns das wirklich anders gewünscht, aber wir müssen einfach feststellen, dass der Kündigungsschutz nicht das hält, was er auf den ersten Blick verspricht. Zunächst erstmal ist der Kündigungsschutz einseitig durch den Arbeitgeber kündbar, wenn zum einen ein Personalüberhang von mehr als 2.000 Stellen in der Kabine besteht und gleichzeitig der sog. Alpha-Case, ein Szenario zur Liquiditätsentwicklung, „nicht nur kurzfristig“ unterschritten wird.

Das Kriterium des Personalüberhangs war mit 2.600 Stellen schon bei Vertragsunterzeichnung erreicht, wie wir LH-Veröffentlichungen entnehmen konnten. Auch wenn UFO schreibt, dass die 2000 Vollzeitstellen zusätzlich anfallen müssten, so gibt es hier wohl eine unterschiedliche Sichtweise zwischen UFO und LH. Wir können jedenfalls diesbezüglich keinen Hinweis im Vertragstext finden, der sich positiv für die Sicherheit der Kabine auswirken würde. Der geneigte Leser fragt sich, warum abermals in einem Tarifvertrag entscheidende Punkte nicht klar und unmissverständlich ausformuliert wurden?

Das andere Kriterium des „nicht nur kurzfristig“ unterschrittenen Alpha-Cases lässt ebenfalls viele Fragen offen. Was bedeutet hier kurzfristig? Wie negativ darf es sein? Auch diese Formulierungen lassen Deutungsmöglichkeiten offen und ein Maß an Klarheit vermissen, dass wir bei einer Regelung zur Sicherung von Arbeitsplätzen erwarten würden. In sozialen Medien wird zudem die Angst geschürt, dass die Unterschreitung des Alpha Szenarios mit einer erneut drohenden Insolvenz gleichzusetzen sei. Das verwundert etwas, wurde das Alpha-Szenario selbst von Geschäftsleitungsvertretern als „best-case-Szenario“ beschrieben. Möglicherweise hat LH sich hier noch ein zweites Szenario als Puffer hinterlegt.

Wenn also beide Kriterien erfüllt sind müssen Gespräche stattfinden, deren Ziel es ist, weitere Maßnahmen zur Personalkostenabsenkung zu erreichen. Sollte daraufhin innerhalb von sechs Wochen keine Einigung zustande kommen, kann LH den Tarifvertrag Krise mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Nachwirkung kündigen.

Hier zeigt sich die Zerbrechlichkeit des, von UFO angepriesenen, 4- jährigen Kündigungsschutzes.

Es bleibt zusätzlich festzustellen, dass das Papier explizit in jedem Fall Änderungskündigungen zulässt. Änderungskündigungen können vielfältig sein: Reduzierung des Arbeitszeitquotienten, Einsatz in anderen Bereichen, das und vieles mehr ist denkbar und mit keinerlei Schutz versehen.

EACC

Der Vertrag wird aufgelöst, sobald es zu einem positiven EACC kommt. Was ist das EACC? Earning after capital cost bedeutet, dass die Lufthansa in einer definierten Periode Wert geschaffen hat. Das EACC betrachtet das Ergebnis anhand der Parameter Liquidität, Steuerlast und Kapitalkosten. Die wertorientierte Unternehmungssteuerung wurde 2015 bei der Lufthansa im Rahmen einer Umstellung der Bilanzierung eingeführt. Mit diesem Systemwechsel vom CVA zu EACC sind auch die Kapitalkosten verstärkt in den Vordergrund gerückt worden. Die Kennzahl bezieht sich auf die gesamte LH Group, was bedeutet, dass wir in Abhängigkeit von anderen Group Airlines sind und eine direkte Verbesserung in der Lufthansa Airlines nicht ausschlaggebend ist für einen positiven EACC.

An der Stelle wird deutlich, dass erneut das wirtschaftliche Risiko auf die Mitarbeiter übertragen werden soll. Das kennen wir bereits vom TV Monitoring, obwohl man doch meinen sollte, dass die UFO aus ihren Fehlern gelernt hätte. Dass man die Dividende an das EACC koppelt, bleibt davon unbenommen. Denn schließlich soll der Aktionär, auch laut Aussagen der LH, an dem Wiederaufbau der Lufthansa beteiligt werden. Im Gegensatz zu uns, werden die Aktionäre durch eine zukünftige Dividende am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt, was das Krisenpaket der Kabine nicht vorsieht. Bereits

2015 war diese Kennzahl Streitpunkt zwischen VC und Lufthansa. Wir brauchen kein zweites TV Monitoring und wiederholte Streitigkeiten über gegensätzliche Auslegungen. Conclusio: Wir sollen zwar am Sink – jedoch nicht am Höhenflug beteiligt werden.

MITARBEITERFONDS

Die Lufthansa hat 2019 veröffentlicht, dass 10 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds dazu dienen sollten, die umstellungsbedingten finanziellen Nachteile des Altersversorgungssystems den betroffenen Mitarbeitern auszuzahlen. Hier stimmt die UFO Krisenvereinbarung zu, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Aus unserer Sicht ein völlig unnötiger Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die sich auf unterstützende Beträge verlassen haben und nun nichts mehr gegen diesen Tarifvertrag unternehmen können, da sie teilweise nicht mehr im Beschäftigungsverhältnis sind.

Aber auch alle diejenigen Kollegen, die bis 2026 das vorherige Ausscheidealter von 55 erreichen werden und sich auf die möglicherweise fällig werdenden Ausgleichszahlungen verlassen haben, müssen jetzt umdisponieren, länger fliegen und unterstützen nicht einen freiwilligen Personalabbau. Zwar erklärt die Lufthansa, dass sie Geld aus dem Fondsvolumen dazu nutzen möchte, Abfindungen und andere freiwillige Maßnahmen zu finanzieren – zweckgebunden ist dieses Volumen jedoch mitnichten. Es wurde einfach der Lufthansa zur freien Verfügung überlassen.

OCEAN

Parallel wird das schon vor der Pandemie geplante Projekt Ocean vorangetrieben. Ebenso wie die offensichtliche Idee die LHA (Lufthansa Airlines) in eine selbstständige Gesellschaft zu führen. Damit ist das Konstrukt der angedachten Holding, auch im Rahmen der Pandemie, immer noch im Spiel und wird mit Eifer verfolgt. Die Begrifflichkeiten „Streckenverschiebung“ und die „voraussichtlichen unterschiedlichen Personalkosten der Plattformen“ werden hier in den Fokus gerückt. Es kann unterstellt werden, dass eine Kannibalisierung unserer Strecken und ein abgesenktes Tarifgefüge auf unsere Personal- und Tarifstruktur ein Szenario darstellen können.

SMK QUO VADIS ODER SAISONALISIERUNG FÜR ALLE?

Der TV Krise umfasst im Geltungsbereich ausschließlich die Mitarbeiter, welche unter den MTV Nr. 2 fallen und ihre Homebase in Deutschland haben.

Unsere Kolleginnen und Kollegen im TV SMK sind besonders betroffen, da keine soziale Staffelung in der Krisenvereinbarung definiert ist und auch die Auslegungen der Regelungen dieser Vereinbarung noch nicht final geklärt sind. Wie es jetzt also genau für SMKler weitergehen soll, wissen wir nicht. Es ist wieder die Ungewissheit, welche die Mitarbeiter trifft.

Wie es mit der Abschaffung des SMK Tarifmodells weitergehen soll, steht ebenfalls in den Sternen. ver.di hat mit Lufthansa eine Verhandlungsverpflichtung, welche auch trotz der Corona-Krise weiterhin wirkt. Wir verfolgen das klare Ziel hier zu einem Abschluss bis Ende des dritten Quartals 2020 zu kommen.

Es kann nicht sein, dass prekäre Arbeitsmodelle in der Lufthansa Kabine toleriert und ausgeweitet werden. Egal ob wir uns in einer Krise befinden oder nicht. Das nächste Drohszenario ist eine Überführung in den MTV zu geänderten Bedingungen, nämlich in einen MTV, der für allle angestellten Mitarbeiter saisonalisiert ist. Das ist etwas, das für uns absolut inakzeptabel ist.

WAS WOLLEN WIR?

Das zwischen UFO und Lufthansa vereinbarte Krisenpaket über das voraussichtlich bis zum 14. August eine Urabstimmung der UFO-Mitglieder stattfindet, ist in mindestens 5 Punkten dringend nachbesserungsbedürftig.

Jeder von uns ist in unterschiedlichem Ausmaß von der Krise betroffen! Deshalb benötigen wir sozialverträgliche, zugeschnittene Lösungen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Aus unserer Sicht sind die Einschnitte wenig ausgewogen und insbesondere vor dem nur sehr bedingt wirkenden Kündigungsschutz enorm.

Die Schwachstellen und Unklarheiten in diesem Vertrag müssen verbessert werden. In jedem Fall prüfen wir sehr genau, ob und an welcher Stelle diese Absenkungsregelungen auch auf ver.di Mitglieder in der Kabine wirken können. Wir fordern daher von Lufthansa einen eigenen Gesprächsstrang – Das Unternehmen wurde gerettet, auch wir in der Kabine verdienen garantierten Schutz!

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