Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes haben die über 1.100 Kabinenbeschäftigten der Eurowings eine neue betrieb-liche Interessenvertretung gewählt. Die 15-köpfige Personalvertretung besteht von nun an aus 13 ver.di-Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag bei 70 Prozent.
Dazu erklärte der für Eurowings zuständige Gewerkschaftssekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Marvin Reschinsky: „Wir gratulieren allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten und freuen uns über das starke Vertrauen der Belegschaft in ver.di und in unsere Kandidaten sowie über die hohe Wahlbeteiligung. Das ist ein klares Zeichen an die Arbeitgeberseite und demonstriert die Geschlossenheit der Kabine. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium.“
Seit Mai 2019 gilt eine Gesetzesänderung im Betriebsverfassungsgesetz, die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr als „Lex Ryanair“ umgesetzt wurde. Dem voraus ging eine von ver.di vorangetriebene Kampagne. Damit sollen nun erstmals gleiche Rechte und eine „Betriebsratsgarantie“ für das fliegende Personal ermöglicht werden. Für das Kabinenpersonal bei Eurowings waren allerdings weiterhin Verhandlungen über einen 20 Tarifvertrag nötig, da bereits tarifliche Regelungen des UFO e.V. bestan-den. In diesem Fall ist die direkte Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes versperrt.
Nach sechs Verhandlungsrunden konnten sich ver.di und die Airline Eurowings im Spätsommer 2019 auf einen neuen Tarifvertrag für eine Personal-vertretung einigen. Damit wurde der vorherige Tarifvertrag abgelöst. Die alte Regelung unterlief die gesetzlichen Mindeststandards an vielen Stellen. Die bislang aus lediglich fünf Mitgliedern bestehende Personalvertretung wird jetzt auf die gesetzlich vorgesehenen 15 Mitglieder erhöht und garantiert erstmals weitreichende Mitbestimmungsrechte.