DLH Kabine: Information zur Ankündigung „Disclaimer“ der LH

19.05.2021 Eilmeldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lufthansa hat heute kurzfristig angekündigt, die Entgeltabrechnungen mit Disclaimern versehen zu wollen. Darüber hinaus gibt es eine Information im CRA.

Welchen Hintergrund hat das?

Sechs Kabinenkolleginnen und Kollegen haben auf die alte Versorgung von 2013 geklagt. Nach mehreren Jahren des Rechtsstreits hat nun das höchste deutsche Arbeitsgericht – das Bundesarbeitsgericht – in allen Fällen, am 28.04.2021, ein beinahe deckungsgleiches Urteil mündlich verkündet.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Kolleginnen und Kollegen einen entsprechenden Anspruch auf die alte Versorgung haben. Das schriftliche Urteil wird erst in mehreren Wochen vorliegen. Es ist daher, unserer Wahrnehmung nach, wenig seriös jetzt schon auf Details einzugehen oder zu spekulieren.

Lufthansa will sich vor weiteren Klagen schützen. Sie versucht vorsorglich sicherzustellen, dass die alte Versorgung nur in Verbindung mit möglicherweise niedrigerer Monatsvergütung erstritten werden kann. Denn es gibt logischerweise keinerlei Interesse. insbesondere in der Krise, die bisherige Altersvorsorge wieder anzuwenden.

Neben der Altersvorsorge gibt es noch mehr tarifvertragliche Unterschiede zwischen ver.di und UFO. So hat ver.di auch den Vergütungstarifvertrag seit 2013 nicht mehr verhandelt. Damals wurde die Sperre bei Gehaltsstufe 8 (SMP) eingeführt. Diese ist eine grundlegende Verschlechterung der Vergütungssystematik. Das war und ist für uns so nicht tragbar. Auch der Krisentarifvertrag der UFO, der im Januar nochmals bis zu minus 10 Prozent Entgelt für Alle bedeutet, könnte für ver.di Mitglieder nicht gelten. Dazu laufen derzeit weitere Gerichtsverfahren. Ob sich der Klageweg generell lohnt, bedarf immer einer genauen individuellen Überprüfung und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Als Beschäftigte der LH-Kabine fragen wir uns: Ist mein Gehalt sicher? Die kurze Antwort lautet: Absolut, ja! – Ohne, dass ich selbst klage ändert sich nichts.

Eines zeigt allerdings bereits das mündliche Urteil des BAG: Lufthansa und UFO haben damals die alte Versorgung (2013) zu Unrecht für die Klagenden verschlechtert hat. Damit wurde die Altersvorsorge für die Kabine auf rechtsunsichere Füße gestellt. Das gemeinsame Vorgehen war, wie nun vom BAG entschieden, nicht mit den Regelungen in den LH-Arbeitsverträgen vereinbar. Dies unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschäftigten. Lufthansa und UFO haben uns durch den damaligen Tarifabschluss etwas nehmen wollen, was nach der Entscheidung des BAG nicht zu nehmen ist. Ein weiteres Kapitel in der tragischen Tarifgeschichte zwischen Lufthansa und dem UFO e.V.

Unsere Lufthansa Kabine hat gute Tarifarbeit und klare Perspektiven verdient. Es ist Zeit auf eine sichere Flughöhe zurückzukehren und den Kurs auf gute und rechtsverbindliche Arbeitsbedingung mit uns zu setzen. Deswegen ist auch der Lufthansa klar, es führt kein Weg an weiteren Verhandlungen mit ver.di zu einer Gesamtlösung vorbei.

Es gibt keinen besseren Zeitpunkt der Aircrew Alliance beizutreten. Sei auch Du dabei und stehe für sichere Zukunft ein!

Sprecht uns gerne an. – Wir halten Euch mit allen weiteren Details auf dem Laufenden.

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