Condor-Info Mai 2020

18.05.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie bestimmt nun schon seit geraumer Zeit unser Privatleben ebenso wie unsere Arbeit und unser gewerkschaftliches Handeln.

Aktuell sieht es danach aus, dass in weiten Teilen Europas das Infektionsgeschehen eingegrenzt werden konnte, und dass nun Lockerungen der Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vorgenommen werden.

Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Sie war und ist jedoch mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Der Luftverkehr ist weiterhin durch die Reisebeschränkungen stark betroffen und ein Ende der Zeit mit Kurzarbeit noch nicht absehbar. Jedoch scheint ein Silberstreif am Horizont und mehrere Airlines, so auch Condor, planen die schrittweise Wiederaufnahme eines regulären Flugbetriebs, wenn auch deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Zusätzlich ergeben sich Herausforderungen aus dem geplatzten Verkauf an PGL und dem dadurch noch laufenden Schutzschirmverfahren. Unser Ziel bleibt die Sicherung der Condor und der Arbeitsplätze. Wir stehen dazu auch mit eurer PV und dem Betriebsrat in Austausch.

ver.di hat, wie die DGB-Gewerkschaften insgesamt, in den vergangenen Wochen politisch viel erreicht. Es zeigt sich einmal mehr wie wichtig große und starke Gewerkschaften als Sprachrohr der Arbeitnehmer/innen sind.

Wir nutzen unseren Einfluss, um auf die Vielzahl von politischen Entscheidungen einzuwirken, die in den vergangenen Wochen getroffen wurden. Vom Auflegen milliardenschwerer Hilfspakete bis hin zu Änderungen von Gesetzen um Arbeitnehmer in dieser Krise besser zu schützen. Ohne unseren politischen Druck hätte es z.B. keine Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld gegeben, auch wenn wir uns noch mehr gewünscht hätten.

Auch die nächsten Monate werden uns zusätzlich herausfordern.

Wir möchten euch hier im Anschluss über die derzeit wichtigen Themen detailliert informieren.

Unser Tarifvertrag Kurzarbeit beinhaltet u.a. einen Notfallfonds für Boden und Kabine in Höhe von insgesamt € 1,7 Mio für die drei Monate Laufzeit der Vereinbarung (1.4. – 30.6.2020). Damit sollen soziale Härtefälle abgemildert werden. Die Verteilung wird auf der betrieblichen Ebene zwischen PV/BR und Arbeitgeber geregelt. Durch Kurzarbeit kommt es zu teilweise erheblichen Einkommensverlusten, insbesondere bei Kurzarbeit „0“. Macht von eurer Möglichkeit Gebrauch und stellt einen Antrag auf Unterstützung! Wir gehen auch davon aus, dass Condor die Möglichkeit von Kurzarbeit über den 30.6. hinaus verlängern möchte. Nachdem in der vergangenen der Bundestag zugestimmt hat, wird das gesetzliche Kurzarbeitergeld dann ab dem 4. Monat auf 70 bzw. 77%, ab dem 7. Monat auf die von uns geforderten 80 bzw. 87% steigen. Wir sind weiterhin mit den verantwortlichen Politikern in Gesprächen um eine Verlängerung dieser Regelungen über

den 31.12. hinaus zu erwirken.

Zum 1. Mai sind aufgrund der Regelungen unserer Eckpunktevereinbarung vom Dezember vergangenen Jahres die Vergütungen der Boden- und Kabinenbeschäftigten um € 50 erhöht worden. Für die derzeitige Cargo-Ops haben wir im Rahmen des rechtlich zulässigen zunächst bis Ende Mai abweichende Regelungen vereinbart um diese Operation zu ermöglichen. Sollte das LBA Flügen mit mehr als 18 h zustimmen, so wird das Personal verstärkt und es gibt

erweiterte Pausenzeiten und Nachruhezeiten. Beschäftigte, die eine Entgeltumwandlung zur Altersversorgung (Condor-Privatrente) abgeschlossen haben und während der Kurzarbeit die Zahlungen ruhen lassen wollen, können dies tun. Dazu bitte direkt an Albatros, dem zuständigen Versicherungsmakler wenden. Es ist immer zum nächsten Monatsersten möglich. Die Tarifverträge zur Umstellung der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung der vor

2005 eingestellten Beschäftigten (MTV 6 Kabine bzw. MTV 1 Boden), resultierend aus der Eckpunktevereinbarung, wurden redaktionell abgeschlossen und durch uns unterzeichnet. Über die Inhalte hatten wir im März berichtet.

In den vergangenen Wochen haben auch Verhandlungen zu einem neuen Teilzeittarifvertrag für die Kabine geführt. Dabei gab es erste Annäherungen. Derzeit sind diese jedoch auf arbeitgeberseitigem Wunsch unterbrochen.

Nach einer Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebes steht auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Fokus. Dazu werden im Moment auf nationaler und europäischer Ebene Anforderungen entwickelt und wir bringen uns mit ein.

Eure PV hat hier ebenfalls umfangreiche Rechte. Der Gesetzgeber hat auch Verbesserungen beim Elterngeld und Nebentätigkeiten während der Kurzarbeit beschlossen. Die Zeit von Kurzarbeit soll bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit einfließen. Damit wird diese negative Auswirkung vermieden. Mit Wirkung vom 1. Mai bleiben Nebentätigkeiten bis zur Höhe des Nettoentgeltes vor der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld + Nebentätigkeitsentgelt) für alle Tätigkeiten

anrechnungsfrei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind und bleiben an unseren Themen dran. Fragen und Probleme versuchen wir zu lösen. Unsere nächsten Gesprächstermine werden sich sicherlich mit der Verlängerung von Kurzarbeit, Teilzeit Kabine und den weiteren Entwicklungen in dieser Krise beschäftigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es sehr schwierig, hier verlässliche Aussagen zu treffen. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Gemeinsam sind wir eine stolze und starke Gewerkschaft!

Eure Gewerkschaft ver.di und Tarifkommissionen Boden und Kabine

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