Eurowings Kabine: Tarifvertrag mit 90 Prozent Kurzarbeitergeldaufstockung vereinbart

Eurowings Kabine: Tarifvertrag mit 90 Prozent Kurzarbeitergeldaufstockung vereinbart

08.04.2020 Eilmeldung, Pressemitteilung

Aircrew Alliance und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Fluggesellschaft Eurowings GmbH haben sich während der Corona-Krise auf einen Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit für die Kabinenbeschäftigten geeinigt. Der Tarifabschluss sieht die Einführung von Kurzarbeit ab dem 1. April 2020 sowie die Aufstockung auf 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts vor. Auch eine Beschäftigungssicherung für die über 1.100 Kabinenbeschäftigten konnte vereinbart werden.

„Die Luftverkehrsbranche befindet sich in einer schweren Krise. Erst gestern hat der Lufthansa Konzern bedauerlicherweise verkündet, den Betrieb der Germanwings einzustellen und die Konzernflotte zu reduzieren. Es ist begrüßenswert, dass wir in der augenblicklichen Situation einen Tarifabschluss erzielen konnten, mit dem die Arbeitsplätze in der Eurowings Kabine vorerst abgesichert und ein Zuschuss auf 90 Prozent des Nettolohns zum Kurzarbeitergeld vereinbart werden konnten“, betont Mira Neumaier, bei ver.di für die Luftfahrt zuständige Gewerkschaftssekretärin.

Eurowings ist die Low-Cost-Airline im Lufthansa Konzern. Von Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart und Hamburg bedient Eurowings mit über 1.100 Kabinenbeschäftigten zahlreiche Flugziele in Europa und Nordafrika. Im Zuge der Corona-Krise hat Eurowings das Flugprogramm um ca. 90 Prozent reduziert.

Die Luftverkehrsbranche befindet sich in einer schweren Krise. Erst gestern hat der Lufthansa Konzern bedauerlicherweise verkündet, den Betrieb der Germanwings einzustellen und die Konzernflotte zu reduzieren. Es ist begrüßenswert, dass wir in der augenblicklichen Situation einen Tarifabschluss erzielen konnten, mit dem die Arbeitsplätze in der Eurowings Kabine vorerst abgesichert und ein Zuschuss auf 90 Prozent des Nettolohns zum Kurzarbeitergeld vereinbart werden konnten.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

Die Aircrew Allinace begrüßt, dass es eine Lösung für Condor gibt, und fordert eine weitere Absicherung der Beschäftigten

Die Aircrew Allinace begrüßt, dass es eine Lösung für Condor gibt, und fordert eine weitere Absicherung der Beschäftigten

24.01.2020 Press release

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Einstieg als strategische Investorin der Polish Aviation Group (PGL), die als Eigentümerin der polnischen Fluggesellschaft LOT Polish Airlines (LOT) fungiert, bei der Condor Flugdienst GmbH. Die PGL übernimmt damit nicht nur die Verantwortung für Condor als Ganzes, sondern auch für die tariflichen und sozialen Standards der rund 5.000 Beschäftigten.

„Oberste Priorität hat weiterhin, die von ver.di verhandelte Beschäftigungssicherung einzuhalten und Condor als erfolgreiche Fluggesellschaft weiter zu stärken. Es muss klar sein, dass die Beschäftigten zu Recht Sicherheit, Kontinuität und stetige tarifliche Absicherung als Basisanforderung an die PGL stellen“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

ver.di hatte bereits im Dezember eine tarifliche Absicherung für die Beschäftigten abgeschlossen. Trotz der harten unternehmerischen Entscheidung des Abbaus von Arbeitsplätzen am Boden und in der Kabine sind dort tarifliche Standards manifestiert worden. Diese auch unter der Prämisse einer erfolgreichen Sanierung. Beispielsweise werden bei einer guten Umsatzentwicklung höhere monetäre Werte an die Beschäftigten ausgeschüttet und somit die Beschäftigten direkt an der Entwicklung beteiligt. Die potentiellen Investoren hatten schon damals harte Einschnitte im höheren zweistelligen Millionenbereich gefordert und einer potentiellen Investition vorangestellt. „Die PGL hat das Know-how, die Condor zum führenden Ferienflieger in Europa zu entwickeln. Damit dies gelingt, ist es unabdingbar, die Beschäftigten in alle Prozesse einzubinden und sie am Erfolg teilhaben zu lassen“, so Behle.

ver.di geht davon aus, dass das Schutzschirmverfahren nun zügig beendet wird und die Condor-Beschäftigten mit gesicherter Perspektive in den Sommerflugplan einsteigen.

Oberste Priorität hat weiterhin, die von ver.di verhandelte Beschäftigungssicherung einzuhalten und Condor als erfolgreiche Fluggesellschaft weiter zu stärken. Es muss klar sein, dass die Beschäftigten zu Recht Sicherheit, Kontinuität und stetige tarifliche Absicherung als Basisanforderung an die PGL stellen
Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vositzende

ver.di startet Aircrew Alliance: Eigenständige Organisationseinheit für fliegendes Personal

Alliance Attendants

ver.di startet Aircrew Alliance: Eigenständige Organisationseinheit für fliegendes Personal

17.12.2019 Infos rund ums Fliegen, Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bündelt ihre Arbeit für die rund 45.000 fliegenden Beschäftigten in der zivilen Luftfahrt in einer neuen, eigenständigen, berufsgruppenspezifischen, internationalen Allianz. Unter der Organisationseinheit Aircrew Alliance finden sich zukünftig alle Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie Pilotinnen und Piloten der in Deutschland operierenden Airlines wieder.

„Der Wettbewerbsdruck steigt permanent. Die Luftfahrtbranche wird in ihren Transformationen immer schnelllebiger und immer mehr international. Mit der Aircrew Alliance stellen sich die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie die Pilotinnen und Piloten in ver.di international und zukunftsfähig auf. Mit dieser Allianz werden wir in den nächsten Monaten die Basis für zukunftssichere und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen aller in Deutschland operierenden Airlines schaffen. Unsere Devise hierfür ist: unity strength diversity“, erklärt Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr.

Neben der klassischen tariflichen Arbeit soll sich die Aircrew Alliance auch den berufsspezifischen Themen wie Arbeitssicherheit, Gesundheit (Stichwort Aerotoxisches Syndrom), Weiterbildung und Stärkung der Mitbestimmungsrechte widmen. Dazu bildet sie eigene Kommissionen, die national und international im Bereich der europäischen und internationalen Transportarbeiter Föderation (ETF / ITF) beispielsweise gegenüber der European Union Aviation Safety Agency (EASA) und der International Civil Aviation Organization (ICAO) vertreten werden. Die Aircrew Alli-ance bildet in Zukunft d i e starke internationale und nationale Lobby für Aircrews. Die Aircrew Alliance soll hierbei auf die Expertise und Vernet-zung aller bei ver.di im Luftverkehr Beschäftigten zurückgreifen.

„Wir schaffen hier eine starke unabhängige Plattform, die Kabinen und Cockpits repräsentiert. Wir brauchen die Airline-übergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit, um im internationalen Wettbewerb der Airlines die bestehenden Standards zu verteidigen und bessere Regularien durchzusetzen“, sagt Neumaier.

Weitere Informationen und Statements finden Sie unter

www.aircrewalliance.com

Facebook: www.facebook.com/aircrewalliance

Twitter: @AircrewAlliance

Der Wettbewerbsdruck steigt permanent. Die Luftfahrtbranche wird in ihren Transformationen immer schnelllebiger und immer mehr international. Mit der Aircrew Alliance stellen sich die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie die Pilotinnen und Piloten in ver.di international und zukunftsfähig auf. Mit dieser Allianz werden wir in den nächsten Monaten die Basis für zukunftssichere und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen aller in Deutschland operierenden Airlines schaffen. Unsere Devise hierfür ist: unity strength diversity.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

Aircrew Alliance sichert Zukunft von 350 studentischen Flugbegleitern bei Lufthansa

Students

Aircrew Alliance sichert Zukunft von 350 studentischen Flugbegleitern bei Lufthansa

10.12.2019 Press release

Aircrew Alliance und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat ein Tarifergebnis für die rund 350 studentischen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei der Deutschen Lufthansa AG erzielt. Die Erklärungsfrist endete heute (18. Dezember 2019), somit ist der Tarifvertrag wirksam.

„Nach dem Tarifabschluss für die Saisonalen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter, den wir im November erreicht haben, ist dieses der zweite Schritt, mit dem einer weiteren Personengruppe in der Lufthansa-Kabine echte Zukunftsperspektiven geboten werden. Gerade weil wir wissen, dass viele Beschäftigte auf dieses Modell angewiesen sind, ist eine komplette Entfristung niedriger Teilzeitmodelle das Ziel“, erklärt ver.di-Verhandlungsführerin Mira Neumaier. Dieses Verhandlungsergebnis ist ein weiterer wichtiger Baustein im langfristigen Tarifprojekt zwischen ver.di mit ihrer Aircrew Alliance und der Lufthansa.

Das Tarifergebnis sieht im Einzelnen vor, dass es nach dem Auslaufen der aktuell geltenden Study&Fly / Flex-Regelungen eine gleichwertige tarifliche Regelung geben wird. Die Beschäftigten werden nahtlos in das neue gleichwertige Modell übergehen, wenn sie dies möchten. Beschäf-tigte, die bereits wegen des angekündigten Auslaufens der aktuellen Regelungen gekündigt haben, erhalten die Chance, wieder in Study&Fly / Flex weiterzuarbeiten.

Für die ver.di-Tarifkommission ist es höchste Priorität, neben den anderen im Saisonalen Flugverkehr Beschäftigten, auch für die Study&Fly-Beschäftigten eine langfristige und grundsätzlich neue tarifliche Regelung zu finden, die die Vereinbarkeit von Familie, Bildung, Studium und Beruf in tatsächlichen und nachhaltigen Einklang bringt.

Nach dem Tarifabschluss für die Saisonalen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter, den wir im November erreicht haben, ist dieses der zweite Schritt, mit dem einer weiteren Personengruppe in der Lufthansa-Kabine echte Zukunftsperspektiven geboten werden. Gerade weil wir wissen, dass viele Beschäftigte auf dieses Modell angewiesen sind, ist eine komplette Entfristung niedriger Teilzeitmodelle das Ziel.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte

Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte

29.11.2019 Eilmeldung, Pressemitteilung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink gegen ihren Beschäftigten scharf. ver.di liegen Änderungs-Arbeitsverträge von Beschäftigten der Leiharbeitsfirma vor, die die deutschen arbeitsrechtlichen Standards für die Kabinenbeschäftigten deutlich verschlechtern. Den Kabinenbeschäftigten wird eine rechtliche Überprüfung mit ausreichender Zeit verwehrt. Viele befürchten, bei Nichtunterzeichnung kurzfristig ins europäische Ausland versetzt oder gekündigt zu werden.

Laut Berichten von ver.di-Mitgliedern in der Crewlink-Kabine müssen diese Änderungs-Arbeitsverträge innerhalb kürzester Zeit, mit einer Annahmefrist von drei Tagen, unterschrieben werden. „Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist“, betont Mira Neumaier, ver.di Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr. Die Vertragsänderung würde unter anderem vorsehen, dass die Kabinenbeschäftigten bei festgestellter körperlicher Fluguntauglichkeit taggleich ihren Arbeitsplatz verlieren. „Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“, so Neumaier.

ver.di fordert Crewlink auf, das Drangsalieren ihrer Kabinenbeschäftigten zu beenden, da derartige unzumutbare Fristen es weder erlauben, rechtliche Beratung einzuholen noch sich mit dem Inhalt und den Konsequenzen der Vertragsänderung auseinanderzusetzen. „Derartige Vertragsänderungen in kürzester Zeit zu forcieren, schürt Ängste. Die Ängste der Beschäftigten vor kurzfristigen Auslandsversetzungen entsprechen unserem Kenntnisstand“, betont Neumaier.

Crewlink begründet ver.di gegenüber sowohl die Ausstellung dieser deutschen Änderungsverträge als auch die kurze Frist mit behördlichen Auflagen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. „In diesem Zusammenhang ist besonders skandalös, dass die irische Leiharbeitsfirma Crewlink, die ausschließlich den Verleiher für Ryanair spielt, lange Zeit augenscheinlich ohne Erlaubnis operierte“, erklärt die Gewerkschafterin. Den Firmen Crewlink und Workforce habe eine gültige „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ gefehlt, die sie trotz ihres Sitzes in Irland für ihre Dienste in Deutschland benötigen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hatte damals mitgeteilt, die vorliegenden Sachverhalte zu bewerten. Die Verleihfirmen erhielten im Februar 2019 die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit, nachdem ver.di deutsches Arbeitsrecht für die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen durchgesetzt hatte.

Crewlink schafft hier eine Drucksituation, die für die oftmals sehr jungen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter absolut untragbar ist. Wir haben in den letzten Jahren bei Ryanair für deutsches Arbeitsrecht, verbesserte Arbeitsbedingungen und faire Tarifverträge für die Kabinenbeschäftigten gekämpft. Was hier passiert, ist eine Rückkehr in alte Muster und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten.
Mira Neumaier, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr

SMK – Kurzfristige Lösung für 3.500 Saisonale Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei Lufthansa erreicht

First Aid

SMK – Kurzfristige Lösung für 3.500 Saisonale Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei Lufthansa erreicht

12.11.2019 Press release

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) konnte gestern (11. November) eine kurzfristige Lösung für die rund 3.500 Saisonalen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter (SMK) bei Lufthansa erreichen. Im Einzelnen erhalten die SMK rückwirkend ab 1. November 2019 beispielsweise eine Winterzulage in Höhe von 400 Euro pro Monat bei einer vertraglich vereinbarten Winterarbeitszeit von November bis Februar. „Damit ist ein allererster Schritt gemacht, um existenzsichernde Lebens- und Arbeitsbedingungen zu bekommen. Weitere Schritte müssen nun folgen. Die grundsätzlichen unsicheren Tarifstrukturen können nur durch Ablösung des bestehenden Tarifwerks, wie dem Monitoring-Instrument, beseitigt werden“, sagt Mira Neumaier, ver.di-Verhandlungsführerin und ergänzt: „Es zeigt sich, dass sich erst etwas bewegt, wenn wir den Finger in die Tarifwunden legen.“

Die Tarifparteien ver.di und Lufthansa haben zudem vereinbart, sich im Weitern den Arbeitszeitmodellen grundsätzlich zu widmen, um dort wesentliche Verbesserungen für alle Beschäftigten der Lufthansa Kabine zu erzielen. „Kurzfristige Zahlungen reichen nicht aus, ver.di fordert eine neue Tarifstruktur, der echte Besserungen und Gerechtigkeit zu Grunde liegen“, betont Neumaier.

Der ver.di-Tarifkommission war es wichtig, dass die SMK eine schnelle tarifliche Lösung erhalten, um die bisher manifestierten Härten im Winter auszugleichen und den Beschäftigten mehr Planungssicherheit zu geben.

Es wurden in der Vergangenheit Tarifstrukturen erschaffen, in denen SMK-Kräfte wesentlich weniger Geld verdienen als der Rest der Belegschaft. So liegen ver.di Fälle vor, in denen SMK-Flugbegleiterinnen und -Flugbegleiter, gerade im Winterflugplan, nicht über den Mindestsatz von 1500 Euro brutto kamen, was Nettovergütungen von unter 950 Euro entsprach.

Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ver.di-Tarifkommission.

Der Tarifvertrag wurde seitens der Lufthansa auch UFO zur Nachzeichnung vorgelegt.

„Es zeigt sich, dass sich erst etwas bewegt, wenn wir den Finger in die Tarifwunden legen.“
Mira Neumaier, ver.di Verhandlungsführerin